durch Schuhe nässe im Hausflur

Ich wohne Parterre. Der Hausflur hat im Vorderbereich des Hauses eine Eingangstür. Im Hinterbereich des Hauses befindet sich der Ausgang zum Garten. Im Winter soll diese Tür nicht benutzt werden da dort der Weg nicht vom Schnee geräumt wird. Direkt neben der Gartentür befindet sich die Tür zum Keller wo meine Waschmaschine und mein Wäschetrockner stehen. Ich muß oft im Keller weil ich immer sehr wenig nach unten transportieren kann. Ich muß mich immer mit meiner Gehstütze rechts abstützen. Ich bin sehr Gehbehindert. Ein Hausbewohner kann es nun nicht verstehen, als ich darum bat, im Winter bitte den Gartenausgang nicht zu benutzen und mit den nassen Schuhen die Kellertreppe und den unteren Bereich des Hausflures (Gartenausgang) nicht zu bewässern. Ich rutsche mit der Stütze und auf den nassen Treppen auch mit meinen Hausschuhen weg. Er sagt, er kann so oft dort rausgehen wie er will und so oft den Ausgang zum Garten benutzen wie er möchte. Der Garten hat noch ein kleines Törchen was zu den Garagen führt und er bringt von dort aus seine Getränke in den Keller. Gibt es da irgendwelche Gesetze die mich beschützen. Es ist für mich Lebensbedrohend mich dann in den Keller zu begeben.

Antworten

  • Hallo Lindenmädchen
    Gesetze gibt es da leider nicht, du bist auf den guten Willen der Mitbewohner angewiesen. Versuch doch noch einmal mit ihnen zu reden und schildere deine Situation. Möglicherweise kann der Vermieter etwas unternehmen, das wäre aber die letzte Option.
    Benny
  • Hallo Lindenmädchen!

    Ob es gesetze dafür gibt, weiß ich nicht. Du schreibst aber, du gehst mit Hausschuhen in den Keller. Warum machst du dir zu deiner eigenen Sicherheit nicht die Mühe, Strassenschuhe anzuziehen?
    Hast du keine anschlüsse für eine waschmaschine und einen Trockner in der Wohnung? Ich bin auch gehbehindert, brauche zwar keine Gehstütze, aber zwingend das Geländer und könnte deshalb auch keine Körbe in den Keller tragen. Meine Waschmaschine steht im Bad und mein "wäschetrockner" im Wohnzimmer. das Trocknen dauert dann zwar ein bis zwei Tage, man muß öfter mal lüften, aber es spart Strom und mindert die Sturzgefahr.


    Gruß, Katrin
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo Lindenmädchen!

    Ob es gesetze dafür gibt, weiß ich nicht. Du schreibst aber, du gehst mit Hausschuhen in den Keller. Warum machst du dir zu deiner eigenen Sicherheit nicht die Mühe, Strassenschuhe anzuziehen?
    Hast du keine anschlüsse für eine waschmaschine und einen Trockner in der Wohnung? Ich bin auch gehbehindert, brauche zwar keine Gehstütze, aber zwingend das Geländer und könnte deshalb auch keine Körbe in den Keller tragen. Meine Waschmaschine steht im Bad und mein "wäschetrockner" im Wohnzimmer. das Trocknen dauert dann zwar ein bis zwei Tage, man muß öfter mal lüften, aber es spart Strom und mindert die Sturzgefahr.


    Gruß, Katrin
    😕

    Ich trage keine Körbe in den Keller sondern immer nur eine kleine Plastiktüte mit Wäsche runter mehr kann ich nicht tragen. Ich bin in einer Art froh einen kleinen Teil meiner Selbständigkeit noch zu haben auch wenn es mir sehr schwer fällt. Die Hausschuhe sind normale Crocks, da ich schwer in den Straßenschuhen komme. Dazu brauche ich meine Anziehhilfe. Mein linkes Sprunkgelenk ist leider Steif und ich habe in dem linken Bein eine Fußheberschwäche nach meiner Hüft-OP und meinem linken Oberschenkelhalsbruch. Mit meinen Armen komm ich leider nicht bis ganz zu den Schuhen da meine Schultern (rechts Humeruskopfraktur mit bestehender Osteosynthese und die linke Schulter durch die starke Belastung einen Sehnenriß Ruptur Supraspinatus erlitten hat. Ferner ist meine Lendenwirbelsäule gebrochen gewesen und dadurch kann ich mich ganz schlecht beugen. Aber ich danke Dir ganz herzlich für Deinen Beitrag.
  • Hallo.

    Gerade im Winter bei Schnee gehören Wasserflecken wohl zum allg. Lebensrisiko.
    Ich kenne es mit meinen Krücken, manche Böden sind richtig glatt. Einfach eine Fußmatte vor die Türe zum Garten wäre auch noch eine Lösung.

    Klaus
  • Benny53 hat geschrieben:
    Hallo Lindenmädchen
    Gesetze gibt es da leider nicht, du bist auf den guten Willen der Mitbewohner angewiesen. Versuch doch noch einmal mit ihnen zu reden und schildere deine Situation. Möglicherweise kann der Vermieter etwas unternehmen, das wäre aber die letzte Option.
    Benny
    😀

    Danke Dir für Deinen Beitrag. Wir sind hier eine Eigentümergemeinschaft und wohnen schon 40 Jahre hier in dieser Wohnung. Die jungen Leute sind vor 4 Jahren durch den Kauf der oberen Wohnung dazu gekommen. Aber mehr als wirklich ( schon zwei Mal) zu Bitten kann ich nicht. Dachte es würde da was geben als Schwerbehindertengesetz.
    LG Renate
  • Gerade dann wäre doch eine Waschmaschine und / oder Trockner IN der Wohnung eine große Hilfe für dich, oder? Dann brauchst du nicht mehr tütenweise die Wäsche in den keller transportieren, sondern nur noch innerhalb der Wohnung, wo Nässe am Boden ausgeschlossen ist.


    Gruß, Katrin
  • Nachtrag wg. Transportproblem. Ich habe das ja auch mit meinen Krücken. Wenn ich mehr zu tragen habe verwende ich einen Rucksack, die gibt es ja in alle Größen. Das ist mir dann auf der Treppe erheblich einfacher als mit einer Tüte und zwei Krücken.

    Klaus
  • Hallo Lindenmädchen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie schon gesagt, gibt es leider keine rechtliche Grundlage.

    Du hast aus der Community aber schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ), was Du machen kannst, wenn die Kommunikation mit den Mitmietern versagt. Dies wäre sicherlich die beste Lösung. Wichtig ist dabei natürlich freundlich und nicht vorwurfsvoll zu sein, sondern um Verständnis für Deine Situation zu werben. Vielleicht konnte er die letzten Mal einfach nicht nachvollziehen, weshalb er bitte die andere Tür benutzen soll.
  • Lindenmädchen hat geschrieben:
    .. Wir sind hier eine Eigentümergemeinschaft und wohnen schon 40 Jahre hier in dieser Wohnung. Die jungen Leute sind vor 4 Jahren durch den Kauf der oberen Wohnung dazu gekommen. Aber mehr als wirklich ( schon zwei Mal) zu Bitten kann ich nicht. Dachte es würde da was geben als Schwerbehindertengesetz.
    LG Renate


    Hallo, wenn ich Eigentümerin der von mir bewohnten Wohnung bin, so kann ich meine Waschmaschine und was auch immer hier reinstellen, sie muss ja nicht unbequemerweise im Keller stehen. Du kannst dann jederzeit waschen und tun was du willst 😀
  • ich möchte mich hiermit nochmals recht herzlich bedanken für die vielen Antworten. Ist hier nun mal eine unangenehme Situation. Aber es bleibt ja nicht immer Winter.
    Ich glaube die Mitbewohner hier im Haus haben daran erst einmal selbst zu verarbeiten die Lage, in der ich mich seit 3 Jahren befinde.
    Es wird schon 😀


    nochmals vielen Dank
    liebe Grüße Renate
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