Grundsicherung, Kindergeld & Mehrbedarf
Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe ich nerve hier niemanden, da ich bei vielen Sachen leider nicht weiter weiß und hier meine Fragen stelle.
Es geht hier um meine Geistig Behinderte Schwester. Sie ist 24 Jahre alt und bezieht zum einen die Grundsicherung, eine kleine Halbwaisenrente (ca. 60€) und bekommt mtl. ca. 130€ von der Werkstatt f. Menschen mit Behinderung in welcher Sie tätig ist.
Kindergeld wird seit fast 2 Jahren abgezweigt vom Sozialamt und auf meine Widersprüche wurde mit unbeeindruckter, Amtszuversicht immer wieder alles verweigert was uns zu gute kommen würde!
Das andere Problem ist der Mehrbedarf von 17% der auch verweigert wird!
Zur Erklärung meine Schwester hat eine 100 % Behinderung mit folgenden Merkmalen; G,H & B.
Der Mehrbedarf wurde beim Erstantrag auch einmalig bezahlt und plötzlich stoppte die Zahlung fort an. Begründung hierfür; von der Deutschen Rentenversicherung wurde eine befristete Behinderung festgestellt und von daher ist eine dauerhafte Erwerbsminderung ausgeschlossen.
Was "leider" falsch ist! Sie ist von Geburt an durch eine frühkindliche Hirnschaden Geistig Behindert.
Was kann ich bezüglich dieser beiden Sachen bzw. Bezüge machen?
Oder sind die Entscheidungen berechtigt?
Bin für evtl. Hilfen sehr dankbar!!!
Gruß Erhan
ich hoffe ich nerve hier niemanden, da ich bei vielen Sachen leider nicht weiter weiß und hier meine Fragen stelle.
Es geht hier um meine Geistig Behinderte Schwester. Sie ist 24 Jahre alt und bezieht zum einen die Grundsicherung, eine kleine Halbwaisenrente (ca. 60€) und bekommt mtl. ca. 130€ von der Werkstatt f. Menschen mit Behinderung in welcher Sie tätig ist.
Kindergeld wird seit fast 2 Jahren abgezweigt vom Sozialamt und auf meine Widersprüche wurde mit unbeeindruckter, Amtszuversicht immer wieder alles verweigert was uns zu gute kommen würde!
Das andere Problem ist der Mehrbedarf von 17% der auch verweigert wird!
Zur Erklärung meine Schwester hat eine 100 % Behinderung mit folgenden Merkmalen; G,H & B.
Der Mehrbedarf wurde beim Erstantrag auch einmalig bezahlt und plötzlich stoppte die Zahlung fort an. Begründung hierfür; von der Deutschen Rentenversicherung wurde eine befristete Behinderung festgestellt und von daher ist eine dauerhafte Erwerbsminderung ausgeschlossen.
Was "leider" falsch ist! Sie ist von Geburt an durch eine frühkindliche Hirnschaden Geistig Behindert.
Was kann ich bezüglich dieser beiden Sachen bzw. Bezüge machen?
Oder sind die Entscheidungen berechtigt?
Bin für evtl. Hilfen sehr dankbar!!!
Gruß Erhan
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Antworten
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Hallo Erhan,
willkommen hier im Forum.
1. lt § 30 SGBXII hat deine Schwester einen monatlichen Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 17% ... Ganz egal was sie nebenbei noch angerechnet bekommt. Die 17% werden auf den Regelsatz gerechnet.
Was den Rest betrifft müsste dir hier ein Rechtsfachmann weiterhelfen, oder du gehst zum vdK und die helfen dir dann.... da habe ich erfolgreich meine Verschlechterung durchgeboxt bekommen.
Ich hoffe dass dir das schonmal ein ganz klein wenig hilft. Die deutschen Behörden möchten unbedingt verklagt werden. Beim Sozialgericht kannst du erst mal Klage einreichen. Die kostet dich nichts... Beraten lassen solltest du dich aber trotzdem.
Groetjes
Anke
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Erhan hat geschrieben:
....was UNS zu Gute kommen würde ....
Huhu Erhan !
Da liegt Dein, euer Fehler vllt.. IHR müßte es zu Gute kommen !!! Wir haben hier halt "leider" nicht so ein Familiendenken, sondern hier geht es um den Ego. Good old Germany halt.
Mehr zum Thema und wie man die Abzweiguing vllt. verhindern kann, tippe in die Suchmaschine dies ein:
"FH Kiel Kindergeld für erwachsene Behinderte"
LG und Gute N8!
Rudi
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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