Kann ich mir die Anwaltskosten erstatten lassen, wenn ein Widerspruch zu meinen Gunsten ausgefallen

Hallo,
ich muss meinen Rechtsanwalt bezahlen. Er hat zu meinen Gunsten ein Widerspruchsverfahren (gegen Ablehnungsbescheid des Versorgunsgamtes) entschieden. Kann ich von der gegnerischen Seite die Erstattung der Anwaltskosten verlangen? Wenn ja, wie und bis wann muss ich das tun?
(Für die Schlaumeier, die jetzt von Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und Rechtsschutzversicherung schreiben möchten: Lass es bitte und lies die Frage).

Antworten

  • also auf die Schnelle gehe ich davon aus, dass dir die Kosten erstattet werden müssen


    Entscheidend scheint zu sein, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war. § 63 Abs 2 SGB X

    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/63.html

    Notwendigkeit liegt dann vor, wenn es kein "einfach gelagerter Fall" ist. War der Anwalt schon bei Antragsstellung tätig sieht das wieder anderst aus

    Das Amt wird natürlich argumentieren, dass im Widerspruchsverfahren kein Anwaltszwang besteht, d.h nicht notwendig ist.
    Schon mal deinen Anwalt gefragt, der weiss es doch besser.
  • Denker hat geschrieben:

    (Für die Schlaumeier, die jetzt von Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und Rechtsschutzversicherung schreiben möchten: Lass es bitte und lies die Frage).


    Und du Schlaumeier hättest dich besser vorher informieren sollen, nun aber zahlst du selber, wetten?
    Benny
  • Benny53 hat geschrieben:
    Und du Schlaumeier hättest dich besser vorher informieren sollen, nun aber zahlst du selber, wetten?
    Benny


    Ach, guck an, ein beleidigter Schlaumeier. Die Wette hast du verloren. Ich hatte vorab Null Euro vereinbart, was mir angesichts des gemeinsamen Erfolgs nicht mehr angemessen erscheint.
  • Klaus123 hat geschrieben:....Schon mal deinen Anwalt gefragt, der weiss es doch besser.

    @ denker

    auf diese frage bist du leider gar nicht eingegangen, der vorschlag von klaus wäre meiner meinung nach auch naheliegend.

    vg rosi

  • Benny53 hat geschrieben:
    Und du Schlaumeier hättest dich besser vorher informieren sollen, nun aber zahlst du selber, wetten?
    Benny


    xxxxxxx hat geschrieben:
    Ach, guck an, ein beleidigter Schlaumeier. Die Wette hast du verloren. Ich hatte vorab Null Euro vereinbart, was mir angesichts des gemeinsamen Erfolgs nicht mehr angemessen erscheint.


    Der Inhalt deines Posts macht deinem Nicknamen alle Ehre.
    Benny
  • Bitte beachtet unsere Netiquette und auf einen freundlichen, respektvollen Umgangston.
    Vielen Dank 😀

    Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Off Topic
    Hallo Justin
    du verwechselst jetzt aber Netiquette nicht mit hinten rein kriechen oder Süßholz raspeln?
    Rede und Gegenrede ,wie im normalen Leben, sollten schon erlaubt sein solange niemand beschimpft wird oder in seiner Ehre verletzt.

    In einem anderen Thread habe ich mit Schrecken üble Verfehlungen lesen dürfen, hier wäre ein Eingreifen sofort und nicht nach Tagen von Nöten gewesen und auch gerechtfertigt.
    Aber in diesem Thread hier das sollte sicher nur ein Witz sein.
    Danke
    Benny
  • hallo

    "witzig" finde ich hier das hin und her in diesem thread nun gar nicht. 🥺

    das wort "schlaumeier" zu beginn des themas hat mich persönlich aber auch irgendwie geärgert.
    dazu wollte ich zunächst etwas schreiben, was ich mir aber verkniffen habe.

    nun war doch wieder mehr ruhe im forum, lasst es so bleiben. 😉

    lg rosi


  • Hallo Benny,

    ich werde Dir gern hierzu eine PN schreiben. Denn, wie Du richtig feststellst, ist das Off Topic 😉
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