falsch ausgestellter schwerbehindertenausweis

Hallo

gestern hole ich mir meinen Schwerbehindertenausweis vom Bürgeramt ab. Grün/ Orange mit "G" und "B" ... unbefristet ...

Ich dachte nur ... da hat sich mein kämpfen ja gelohnt.
Heute direkt via Mail einen Antrag für Wertmarken bei der
Sachbearbeiterin beantragt. Was sagt mir die gute Frau?
Sie haben doch nur den grünen Ausweis ...
Meine Antwort daraufhin war gewesen das sie diesen Ausweis
selber unterschrieben hat.

Fehlanzeige ... ich soll ihn zurückschicken ...

Nun habe ich diesen Ausweis vor mir liegen und habe eine enorme
Wut auf diese Frau 😎

Muss ich für ihren Fehler geradestehen ... muss ich wirklich
den Ausweis zurückschicken ...?

Wenn wir einen Fehler machen, werden wir direkt dafür bestraft

lieben gruß
Anja

Antworten

  • Hallo Anja,

    die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen "B", „G“,"aG", „H“ oder „Gl“ festgestellt wurden.

    In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Behinderten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“,"aG" oder „Gl“ können wählen, ob sie die Freifahrten in Anspruch nehmen wollen oder eine 50-%ige Ermäßigung (G oder Gl) bzw. einen Erlass (aG) der Kraftfahrzeugsteuer; dies geht nur, wenn das zu begünstigende Fahrzeug auf den Namen des oder der Schwerbehinderten zugelassen ist. Für eine Beantragung muss das Beiblatt bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle des für das Fahrzeug zuständigen Finanzamtes vorgelegt werden.

    Quelle: Wiki

    Liebe Grüße
    von mir
  • Ja, Zornroeschen ...

    das weiß ich alles.

    Ich kämpfe seit Jahren um ein "G". Auf Grund dessen habe ich mich auch gefreut.

    die gute Frau vom Versorgungsamt hat sich "verdruckt". In der Mail schrieb
    sie, ich soll ihn zurückschicken.

    Meine Frage nun ... muss ich das wirklich? Ein halbes Jahr auf Antwort gewartet und
    nun das.

    Ich denke zwar das ich nun eh keine Wertmarken erhalte. Enttäuscht bin ich enorm.

    LG Anja
  • Hallo Anja,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Um ehrlich zu sein, verstehe ich gerade nicht so ganz, wo Dein Problem liegt.

    Freue mich aber darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen, sobald ich das verstanden habe 😀
  • Hallo Anja,

    ich denke, mit dem grünen Ausweis hast Du schon den richtigen Ausweis. Ich würde den nicht wieder zurückschicken.

    Du hast doch sicherlich einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. War denn da kein Beiblatt für die Beantragung der Wertmarke dabei? Normalerweise schicken die das mit einem Überweisungsträger gleich mit.

    Ansonsten würde ich mal beim Versorgungsamt persönlich vorsprechen und mir einen kompetenten Sachbearbeiter geben lassen.

    Liebe Grüße


  • Hallo

    Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Im ersten Posting schreibst du, du hast den grün/orangenen Ausweis

    << gestern hole ich mir meinen Schwerbehindertenausweis vom Bürgeramt ab. Grün/ Orange mit "G" und "B" ... unbefristet ...

    <<

    Mit dem Merkzeichen "G" und "B" hast du ja Anspruch auf den grün/orangenen.
    Desweiteren schreibst du "Fehlanzeige" Auf was bezieht sich das - auf die Farbe oder auf die Mekrzeichen.


    Klaus
  • Hallo anba69,


    mit dem Schwerbehindertenausweis hast Du auch einen Feststellungsbescheid vom Amt bekommen.

    Was darin steht ist bindend, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Bescheid Rechtskräftig.

    Steht in dem Bescheid ein G steht Dir ein grüner Ausweis zu, zusätzlich bei einem B ist der Ausweis dann grün - orange.

    Das Amt kann Dich jedoch jederzeit zu einer Nachprüfung Deines Gesundheitszustandes nachprüfen lassen und somit Bescheide wieder aufheben. Das gilt auch für unbefristete Schwerbehindertenausweise.

    Dir obliegt es, im ersten Monat nach Zustellung, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Wird er abgelehnt bleibt Dir der Rechtsweg offen.

    Du kannst auch jederzeit einen Verschlimmerungsantrag beim Amt stellen.


    Ich wünsche Dir viel Gesundheit, Erfolg und Kraft.

    lg Yeggdrasil





  • Hallo Klaus

    wenn ich das richtig verstanden habe, ist beider Besorgung der wertmarke aufgefallen, daß ein falscher Ausweis ausgestellt worden ist. Ich vermute Mal daß Anba nur einen grünen Ausweis ohne Kennzeichen erhalten sollte.

    @ Zornroeschen

    kleine Berichtigung: das Streckenverzeichnis wird seit Anfang 2012 nicht mehr benötigt. Man kann mit dem grun/orangenen Ausweis mit Kennzeichen G und Wertmarke inzwischen bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr bis hin zu den Regionalexpressen nutzen. Außgenommen von dieser Regelung sind weiter hin ICes ICs.

    LG Nobby

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