Schwerbehindertenausweis GdB 50

Hallo!
Ich leide unter einer chronische Krankheit(paranoide Schizophrenie) und habe einen Schwerbehindertenausweis mit der GdB 50. Meine Frage ist, welche Nutzen kann ich davon ziehen? Oder was kann ich damit beantragen?

Antworten

  • Hallo Selvion!

    Hast du noch weitere Merkzeichen im Ausweis? Arbeitest du?

    Mit Vorlage in Kopie beim Arbeitgeber bekommst du Zusatzurlaub und erweiterten Kündigungsschutz. Du kannst auch einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen, dann hast du monatlich etwas mehr Geld. Ich habe den Freibetrag nicht eingetragen und bekomme deshalb jährlich vom Finanzamt eine etwas größere Summe zurück.
    Je nach Merkzeichen kannst du die Wertmarke für den ÖPNV mit Eigenanteilzahlung bekommen. Bekommst du Geld vom Staat, mußt du es nachweisen, dann ist die Wertmarke kostenfrei. Oder du bekommst je nach Veranstalter vergünstigten Eintritt, was aber immer anders und freiwillig ist.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    weitere Merkzeichen habe ich nicht. Ich bekomme eine Rente und da sie zu gering ist,
    bekomme ich zusätzlich eine Grundsicherung vom Sozialamt.

    Du kannst auch einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen

    Bei wem kann ich das machen?
  • Hallo selvion,

    Für das mit der Steuer ist das Finanzamt zuständig.

    Wenn Job vorhanden, hat man einen erweiterten Kündigungschutz,5 Tage Zusatzurlaub, mit Samstag Arbeitstag 6, erweiterten Versetzungsschutz und Befreiung von der Mehrarbeit.

    Falls Abi oder FOS -Abschluß vorhanden, kann man mit 50% bei jeder Hochschule einen Härtefallantag stellen. Man wird dann im nachfolgenden Semester zugelassen, auch wenn man den Notendurchnitt nicht hat.

    LG

    Surfer
  • Hallo!

    Noch eine Frage,
    Was ist ein Behindertenpauschbetrag? Bei wem kann man das beantragen und ob ich dazu berechtigt bin?
  • Soweit ich weiß, machen die das beim Finanzamt, wenn du deinen Lohnsteuerjahresausgleich machst. Ansonsten fällt mir nicht wirklich was ein, was du mit dem GdB von 50 alles machen kannst. Vor allem wenn du keine Merkzeichen hast.

    Groetjes
    anke
  • Hallo selvion,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Der Behindertenpauschbetrag ist bei der Steuer relevant.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wünsche ein schönes Wochenende. 😀
  • Hallo!
    Bei meiner Einkommenssteuererklarung wurde ein Behinderten-Pauschbetrag mitgerechnet. Wird
    dieser Betrag bei allen Leuten mit Behinderung berechnet oder nur auf Antrag?
    Wird die außergewohnliche Belastung nicht ausgezahlt?
  • Hallo selvion
    hier sollte deine Frage beantwortet werden:

    http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/
    Schönen Abend
  • KatrinHH

    Kannst du ein paar Links über die Wertmarke für den ÖPNV hier posten, ich bin mir nicht sicher, ob ich die Wertmarke kostenfrei bekomme?
  • Hi Selvion

    Das mit der Wertmarke -eqal ob kostenlos oder kostenpflichtig, wird bei einem GdB von 50 ohne Merkzeichen nichts.
    Voraussetzung für die Wertmarke ist ein GdB von min. 50 und eines der Merkzeichen G-gehbehindert, aG-außergewöhnlich Gehbehindert, H-hilflos, BL-blind oder GL-gehörlos
  • selvion hat geschrieben:
    KatrinHH

    Kannst du ein paar Links über die Wertmarke für den ÖPNV hier posten, ich bin mir nicht sicher, ob ich die Wertmarke kostenfrei bekomme?


    hey selvion,
    willst du uns testen oder beschäftigen statt den link von holger zu lesen?
    19 monate gurkst du jetzt mit deinem schwerbehindertenausweis darum und hast immer noch fragen die längst beantwortet sind wenn du nur lesen würdest..
    ich fass es nicht. 🥺
    biene
  • Hallo selvion,
    ich schlage vor, dass Du mit Deinem behandelnden Arzt sprichst, mit dessen Zustimmung und Unterstützung einen Antrag stellst, um Merkzeichen zu bekommen.

    Hast Du einen Betreuer?
    Falls ja, ist der auch für Antragskram zuständig? Falls ja, dann könntest Du Dich auch mit ihm in Verbindung setzen und ihm Dein (für mich absolut verständliches) Anliegen vortragen.

    Falls Du keinen für solche Angelegenheiten zuständigen Betreuer hast, dann fällt mir noch der Sozial-Psychiatrische Dienst ein, wo Du sicherlich einen Termin bekommen kannst zur Beratung.

    Ich denke, es ist schwer, solche Hilfeseiten zu verstehen und dann auch noch die richtigen Schlussfolgerungen zu finden... Auch für mich ist das oft schwer.

    Besser ist es, Menschen zu haben, die einem passend zur eigenen Situation alle Möglichkeiten erklären können.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg.

    Daniya
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