ich kann aufgrund meiner psychischen erkrankung nur 70%arbeiten..

Hallo Leute,
Ich bin manisch depressiv und kann aufgrund dieser Krankheit nur 70% arbeiten.Und da hätte ich an Euch eine Frage:
Gibt es von irgendwelcher Seite finanzielle Unterstützung?Ich würde gerne mehr arbeiten aber ich schaff es nicht.Ich bin aufgrund meiner bipolaren Erkrankung 50%behindert und nehme einiges an Medis ein.Eine eigene Wohnung kann ich mir mit dem Gehalt als Erzieherin nicht leisten,somit lebe ich in einer Art Zweckgemeinschaft.
Es würde mich sehr freuen einen oder mehrere Ratschläge von Euch zu bekommen.
Vielen Dank im Vorraus!

Antworten

  • Hallo surgeerin,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Einige Infos von Dir wären Klasse. Alter, Behinderung, Wohnort bzw. Bundesland, ob Du Hilfsmittel benötigst etc... Je mehr Infos Du uns gibst, um so besser können wir Dir hier Tipps geben.

    LG Sanne
  • Hallo

    Möglicherweise käme eine Teil-Erwerbsminderungsrente in Frage. Neben allerhand versicherungsrechtlichen und med. Vorraussetzungen kann man die bekommen, wenn man nur 3-6 h arbeitsfähig ist. Die Höhe hängt davon ab wielange du wieviel bisher einbezahlt hast.

    Klaus
  • Hallo,
    mit einer Erwerbstätigkeit, die noch zu 70% möglich ist, kenne ich keine finanziellen Zuschüsse.
    Ich kenne das Einkommensniveau einer Erzieherin nicht. Auch als behinderter Mensch hast Du das Recht auf ein möglichst selbstständiges Leben. Vielleicht kann man über diese Schiene eine finanzielle Unterstützung vom Sozialamt bekommen. Die Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.
    Wenn das Einkommen so gering ist, dass du als Geringsverdiener gelten würdest, dann könntest Du Wohngeld für eine eigene Mietwohnung beantragen. Vermögen ist anrechnungsfrei. (Für Wohngeld muss man ein Mindesteinkommen habe, dass du aber als Erzieherin wohl erreichen dürftest).
    Ich nehme an, dass das Versorgungsamt lediglich einen Grad der Behinderung festgestellt hat, aber keine Merkzeichen zuteilte. Damit ist ein Nachteilsausgleich (Ersparnisse) schwieriger. Gegenüber dem Finanzamt kannst Du Beträge geltend machen.
    Freibeträge sind für Behinderte (GdB mindestens 50) höher als für Nicht-Behinderte.

    Du könntest also um zu sparen mit dem Finanzamt über Freibeträge sprechen, du könntest mit der Krankenkasse über Erstattungen sprechen.

    Ob Du Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hast oder Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann ich nicht sagen. Mit einer psychischen Erkrankung haben die meisten Behörden so ihre Schwierigkeiten. Evtl. kann da ein Verband für psychisch Kranke wertvolle Auskunft geben.
    Die "Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen e. V." vergibt keine finanzielle Unterstützung, aber vielleicht auf andere Weise wertvolle Hilfe.





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