Landespflegegeldgestz in Berlin

HI liebe Forumitglieder,

Ich wollte wissen ob hier jemand Ahnung vom Landespflegegeldgesetz hat.

Ich habe einen Bescheid und einen Ausweis vom Versorgungsamt Berlin(GdB 100, Merkzeichen B,G,RF und H). Ich bin hochgradig Sehbehindert.

Nach Antragstellungen, will das Bezirksamt die Voraussetzungen durch den ärztlichen Dienst vom Landesamt für Gesundheit und soziales prüfen lassen.

Mal ehrlich, wozu habe ich dann den Bescheid.

Hat jemand Erfahrungen damit?

Freue mich auf Antworten.

Liebe Grüße

Antworten


  • Guten Morgen,..

    und sei uns willkommen im Forum,..

    Gegenfrage von mir;

    Beziehst du Leistungen daraus ? Dann schaue mal in den §§ 2 und 3 dazu.

    http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/lpflgg.html

    Beziehst du Leistungen wird diese geprüft zum o.g. Link. Leider hast du nichts weiter geschrieben zu deiner Situation. In dem Schreiben muss doch stehen was man von dir möchte etc. Mfg Lyn 😺
  • Hi Lyn, danke für deine Antwort.

    Ich beziehe nur ALG 2. Das wars dann.
    Habe einen neuen Schwerbehindertenausweis mit GdB, und den Merkzeichen G,B,RF und H.
    Was ich nur sehr fragwürdig finde, warum die nen neues Gutachten wollen, obwohl denen einBescheid vom Versorgungsamt vorliegt.

    Also Fazit:

    Ich beziehe nur ALG II als Sozialleistung.

    Hilft das weiter??

    Liebe Grüße
  • Ich denke im wesentlichen ist es weil die meisten Behörden in Deutschland alles andere als zusammenarbeiten.

    -

    Ein Beispiel: Jeder der Rundfunkbefreit ist muss sich umständlich abmelden.
    Wofür gibt es eine Meldepflicht in Deutschland? Man könnte einfach einsehen über Meldeamt und Sozial-/Arbeits-/Ausländer-/Versorgungsamt, daß eine bestimmte Person befreit ist.
    Mit ein wenig Vernetzung würden dabei zwar ein paar hundert Arbeitsplätze wegfallen aber vor allem Steurgelder gespart, Portokosten, Umweltschäden(Briefverkehr) und auch viel Geld was Leuten aus der Tasche gezogen wird die eigentlich befreit sind...

    Gut jetzt kommt der "Datenschutz", nur ich würde bei so etwas liebend gern auf den Datenschutz verzichten...

    -

    Sry für meinen langen Einwurf mit perönlichen Kommentaren, aber viele Behörden sind ein Verein für sich, obgleich sie alle von der Allgemeinheit leben. Daher glaube ich wollen sie dich von einer Person X in einem Büro Y noch mal untersuchen.

    Früher in Zeiten von Papier ist dies aufgrund von Dokumentenfälschung sicher verständlich, aber heutezutage in unserer Digitalen Welt rückständig.
  • Hallo streettalker,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    streettalker hat geschrieben:
    Nach Antragstellungen, will das Bezirksamt die Voraussetzungen durch den ärztlichen Dienst vom Landesamt für Gesundheit und soziales prüfen lassen.


    Was hast Du denn genau beantragt?

    Freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen.
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