Obdachlos nach Arbeitsunfall

Ich hatte 2008 einen schweren Arbeitsunfall. Bei einer Wohnungsöffnung rutschte ich in einem auf dem Boden liegende verweste Leiche.Seit diesem Tag bin ich schwerst posthraumatisch erkrankt. Behinderungsgrad 70%. Die BG und die AOK streiten sich jetzt wer für mich zuständig ist. ( Seit 4 Jahren ) Zwar erhalte ich jetzt Krankengeld jedoch habe ich aus den vorherigen Monaten gravierende Mietschulden. ( 2500€ ) Jetzt muß ich aus meiner Wohnung raus. Ich war immer fleißig, nie Arbeitslos und das ist der Lohn. Das Sozialamt zahlt mir nichts. Ich bin völlig verzweifelt. Wer hilft mir bitte.

Antworten

  • Guten Tag Delphin,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Deine Erfahrung klingt nicht gut. Zum KG = Krankengeld müsste dies eigentlich VL = Verletztengeld heißen und nicht KG.
    KG bekommt man nur 6 Wochen ( Lohnfortzahlung) danach bekommt man VL von der BG = Berufsgenossenschaft ( 78 Wochen ), durch die KK = Krankenkasse ausbezahlt.

    Gegenfrage was bekommst du nun VL oder KG ? Und würdest du therapiert von der BG was wurde bisher gemacht auf den Weg gebracht ?

    Von dem KG hättest du deine Miete bestreiten müssen. Und wenn dies nicht reicht kannst du Wohngeld beantragen an deinem Heimatort. Warum wurde dies nicht getan durch dich ?!

    Gegenfrage hat die BG in deinem Fall den AU = Arbeitsunfall anerkannt ? Wenn nein, musst du den Klageweg vor dem SG = Sozialgericht beschreiten. Klage einreichen auf ein UV - Rente = Unfallrente.

    Ich kenne dies aus eigener Erfahrung die ich nach meinem AU erleben musste. Keine schöne Erfahrung nur wenn du nichts machst, wirst du auch nichts bekommen. Du wirst dich entscheiden müssen. Mfg Lyn 😉
  • Vielen Dank für die Info. Ich bekomme jetzt VG. von der AOK. Die BG hat mich jetzt wieder aufgenommen auf Empfehlung des SG. Hier warte ich auf ein Urteil. Aufgrund einer falschen Begutachtung bekam ich von der BG und der AOK kein Geld mehr. Diese schickten mich zum Arbeitsamt. Hier wurde ich nach meinem Krankengeld berechnet und hatte 600€ monatlich weniger. Jetzt hat die AOK mich wieder aufgenommen und zahlt meinen Tagessatz nach einer Berechnung vom Arbeitslosengeld. Müßte ich nicht nach meinem Einkommen berechnet werden, welches ich zum Zeitpunkt des Unfalles hatte ?? Ich versteh die welt nicht mehr
  • Die BG wird nicht von selbst handeln zu der Empfehlung durch das SG.

    Du wartest auf ein Urteil, besteht denn eine Klage vor dem SG ? Wenn ja wende dich an das SG und schildere deine Situation. Das VL - Geld darf nicht zum AL - Arbeitsamt berechnet werden sondern zum Einkommen zum Unfallzeitpunkt.

    Das VL - Geld ist höher als AL -Geld. Besteht denn noch ein Arbeitsverhältnis ? Wenn nicht ist die Berechnung richtig zum AL.

    Ich weiß nicht warum, nur an deiner Geschichte ist etwas nicht stimmig. Sorry das ist meine Empfindung dazu. 😺 Du schreibst alles nur auf Nachfrage.

    Wenn man Hilfe von außen erwartet sollte man die Dinge beim Namen nennen. Wirkliche Hilfe kannst du jedoch nur bekommen wenn du es schreibst wie es ist. Sonst bringen dich die Informationen nicht wirklich weiter. Oder wenn es ganz schlimm wird bekommst du eine Info die dir nicht wirklich hilft zu deiner momentanen Situation.

    Und das was ich bisher gelesen habe brauchst du schnelle Hilfe um nicht wirklich bald Obdachlos zu sein,.. Allso raffe dich auf und berichte bitte wie es wirklich bisher gelaufen ist, - lückenlos. Nur so kann ich mir ein Bild von der ganzen Situation machen. Wenn du es nicht hier schreiben möchtest, klicke meinen Namen an und sende mir eine PIN. Mfg Lyn
  • Hallo Delphin3108,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Es wäre in der Tat sehr hilfreich, mehr zu den Hintergründen Deiner Situation zu erfahren, damit man Dir besser helfen kann. Da du hier mit einem Nicknamen angemeldet bist, kannst Du unbesorgt sein, was persönliche Einzelheiten betrifft.

    Ich werde Deinen Thread noch in unser Forum "Recht & Soziales" verschieben.
  • Hat man Dir Hilfe verweigert und dich so in Mietschulden rennen lassen oder hattest Du keine Hilfe in Anspruch genommen/nehmen können? Nun scheint das Kind in den Brunnen gefallen zu sein, wenn auch noch hoffnungslos.
    Die Schulden müssen weg. Kannst Du Freunde fragen, so mache das. Ein Eintrag bei der Schufa macht die Wohnungssuche sehr schwer.

    Um die Obdachlosigkeit abzuwenden, würde ich mich an das Wohnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde wenden. Sofort! Kannst Du das psychisch nicht leisten, dann würde ich einen formlosen Antrag auf Wohnungshilfe faxen, mit dem Hinweis auf Notfall und Behinderung von GdB 70. Von den Auswirkungen einer psychischer Behinderung hat man in den meisten Ämtern keine Ahnung. Da man dort nach Gesetzen entscheiden muss und nicht nach Mitgefühl und Verständnis für Leid, kann der Kontakt anstrengend werden. Ggf. lohnt sich deshalb eine Begleitperson mitzunehmen und/oder den Schriftweg zu beschreiten.

    Ich würde mir an deiner Stelle Hilfe über den Sozialverband (z. B. VdK) holen. Der Mitgliedsbeitrag ist vergelichsweise gering. Dort erhälst Du Hilfe bei der Bewältigung von Streitigkeiten aus dem Sozialrecht. (s. Homepage)

    Unerwartet mit einer Leiche konfrontiert zu werden, ist ein schwerwiegendes, dramatisches Ereignis. Ich hoffe, Du hast dir eine psychotraumatologische Behandlung bei einem approbierten Psychologen/in oder Arzt gesucht, um das angemessen Verarbeiten zu können.


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