Finanzielle Unterstützung beim Leben mit behinderter Person

Guten Abend
Zunächst eimal die Situation:
Ich führe seit über 2 Jahren eine Beziehung zu meiner Freundin. Diese ist mit einer Lernschwäche zu 100% schwerbehindert (Mermal H). Sie (30) arbeitet über eine hiesige Behindertenwerkstatt in einem Kindergarten als Küchenhilfe und verdient dort 280€. Wohnhaft ist sie zur Zeit noch bei ihren Eltern. Diese erhalten wohl auch noch Kindergeld. Grundsicherung wird nicht gezahlt (nicht beantragt soweit ich weis....)
Nun würden wir gerne zusammenziehen bloß ich sehe da bei unserem Einkommen Schwierigkeiten in der Finanzierung eines gemeinsamen Lebens. Ich komme mit meinem Einkommen (1600 Brutto) für mich selber zurecht. Meiner Wohnung ist allerdings nicht groß genug für 2 Personen, weswegen wir eine größere-> teurere suchen müssten.
Ich hab nun einige Fragen:
1. Wie sieht das mit dem Kindergeld nach dem Auszug bei ihren Eltern aus?
2. Da es vermutlich eine "eheähnliche" Gemeinschaft wäre fällt vermutlich Grundsicherung weg, genauso wie Wohngeld ?
3. Gibt es andere Formen der finanziellen Unterstützung? Das einzige was ich gefunden habe ist wohl ein Freibetrag bei der Lohnsteuer?
4. Was mich am meisten ärgert ist, das sie 35h die Woche Arbeitet für 280€ - ihr aber wohl keine Grundsicherung zusteht weil ich ja dafür zuständig wäre ?
5. Soweit ich das verstanden habe steht ihr seit dem 26. Lebensjahr Grundsicherung zu, auch wenn sie bei den Eltern wohnt? Weil dann wäre die finanziell sinnvollste Alternative ja das ich mir "alleine" eine größere Wohnung suche und sie mir einen Teil dieser Grundsicherung dazugibt?
Ich fühl mich da finanziell und auch von den Informationen her überfordert, ich hoffe hier kann mir jemand helfen ?
Mit nächtlichen Grüßen

Antworten

  • Hallo!

    Ich gebe zu Bedenken, dass wenn ihr 2 zusammenzieht und versucht, vom Amt was zu bekommen, dass ihr dann, sofern Bedarf errechnet wird, BEIDE gemeinsam veranschlagt werdet.
    Da deine Freundin dann mit einem Erwerbsfähigen zusammenlebt, würde sie auch keine Grundsicherung nach SGB XII erhalten, sondern Sozialgeld. Es wäre dann das Jobcenter für euch beide zuständig.
    Zwar würde deine behinderte Freundin "in Ruhe" gelassen werden, nicht aber du!
    Als Aufstocker wärst du dann verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden, sprich, Suche nach einer besser bezahlten Arbeit.

    Dazu käme, dass eure Wohnung nur im Rahmen der, für euren Wohnort zulässigen Richtlinien finanziert/unterstützt würde.

    Darüberhinaus gäbe es Vermögensgrenzen und weiteres Unbill vom Amt 🙁

    Versuch es zunächst am besten mit Wohngeld. Sollte das nicht reichen, wäre der Weg zum Jobcenter immer noch offen!

    Nach dem Zusammenzug wäre an sich das Kindergeld an deine Freundin auszubezahlen. Dafür könnte ein sog. Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt werden.

    Im Falle einer Alimentierung des Jobcenters wird allerdings das Kindergeld VOLL angerechnet (ok, die 30€-Versicherungspauschale wäre in Abzug zu bringen).

    Es gibt hierzu aber einiges im Net nachzulesen.

    Alles in allem empfehle ich dir zunächst folgenden Ratgeber : http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf

    Dort steht schonmal, inwieweit das Einkommen deiner Freundin angerechnet werden darf!

    Gruss,
    little
  • Hallo NafetsH,

    Neben dem mit der Bedarfsgemeinschaft, was Little gesagt hat, fällt nämlich dann auch das Kindergeld weg, da eine eheähniche Lebensgemeinschaft besteht.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    da muss man aber ganz genau unterscheiden, denke ich :

    "2.4
    Heiratet Ihr Kind, sind Sie spätestens ab dem auf die Eheschließung folgenden Monat nicht mehr kindergeldberechtigt, es sei denn, der Ehegatte ist aufgrund niedrigen Einkommens zum Unterhalt Ihres Kindes nicht in der Lage. Entsprechendes gilt, wenn das Kind in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, dauernd getrennt lebt, geschieden ist oder wenn das Kind einen Anspruch auf Unterhalt nach § 1615 l BGB gegenüber dem anderen Elternteil des Kindeskindes hat, weil es das eigene Kind betreut. "

    siehe : http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/KG%202koed.pdf

    Solange es nur ein Zusammenzug und nichts Offizielles wie Hochzeit oder eingetragene Lebensgemeinschaft ist, sehe ich den Bezug von Kindergeld nicht als gefährdet an.

    Gruss,
    little

  • Hallo NafetsH,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Zu beachten ist auch, dass Ihr euch strafbar macht, solltest Du angeben, Du würdest "alleine" in der Wohnung leben, um mehr Sozialleistungen zu erhalten, wenn ihr zusammenzieht.

    Finanziell die beste Lösung wäre es sicherlich, wenn Ihr die Wohnsituation beibehaltet, wie sie ist.

    Ich kann aber Euren Wunsch, zusammenzuziehen absolut verstehen. Hast Du dich denn mal auf dem Wohnungsmarkt umgetan? Vielleicht gibt es ja etwas außerhalb günstigen Wohnraum? So dass ihr mit dem Geld auskommt, aber trotzdem nicht zu weit von Euren Arbeitsstätten entfernt seid.
Diese Diskussion wurde geschlossen.