Einspruch einlegen bei Antrag für Kraftfahrzeughilfe

Hallo. Bin seit heute neu hier im Forum.
Wer kennt sich denn aus, mit Einsprüchen bei abgelehnten Anträgen für Kraftfahrzeughilfe? Mein Antrag wurde abgelehnt und ich würde gerne wissen, ob ich ohne Rechtanwalt und ohne juristisches Wissen, Grundkenntnisse oder sonst was, Einspruch dagegen einlegen sollte/könnte/müsste? Was muss ich beachten? Was "will" die Deutsche Rentenversicherung hören, ohne das sie meinen Einspruch gleich in der Luft zerfetzt? Macht das überhaupt Sinn, ohne RA Einspruch einlegen?

Antworten


  • Guten Abend Der Arm,..

    sei uns willkommen im Forum,..

    Zu deinem Beitrag;

    Ja man kann einen Widerspruch führen ( gegen den ergangenen Bescheid der DRV ) ohne RA.

    Wichtig wäre die Begründung zu kennen im Bescheid und ein wenig mehr zu deiner persönlichen Situation.

    Es nennt sich Widerspruch, in den Widerspruch gehen zu einem Bescheid eines Trägers in deinem Fall, in deinem Beitrag ist dies die DRV. Kennt man die Begründung im Bescheid muss man die genau lesen ob es stimmig, richtig ist. das klärt dann bereits den Erfolg oder Misserfolg zum begehren, zum Antrag KfZ - Hilfe.

    Beachten muss du so mit die Widerspruchsfrist von 4 Wochen, dazu muss auch am Ende des Schreibens ein Rechtsbehelf stehen etc.. Fehlt dieser im Bescheid hast du 1 Jahr lang Zeit zum Widerspruch.

    Hast du den Widerspruch geschrieben fehlt nur noch die Begründung im Widerspruch zu der Begründung im Bescheid. Deine Erklärung. Diese muss Hieb & Stichfest sein und auf eine rechtliche Grundlage zum Begehren stehen. Deinen Widerspruch per Einschreiben / RS absenden an den Träger und warten auf die Antwort.

    Soviel zum Widerspruchsverfahren, dein Antrag wird dann nochmals geprüft werden durch die DRV. Dazu bekommst du dann wieder einen Bescheid.

    Und nun zu deiner Situation. Was steht im Bescheid, warum wurde abgelehnt und stehst du noch im Berufsleben ? Alles Fragen die wichtig sind. So kann man keine definitive Aussage treffen,.. Mfg Lyn
  • Hallo DerArm,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich werde Deinen Thread in unser Forum "Reisen & Mobilität" verschieben.

    Widerspruch kann zunächst auch ohne Anwalt und ohne genauere Begründung, ganz formlos, eingelegt werden. Du solltest dann darauf hinweisen, dass Du die Begründung innerhalb angemessener Frist nachreichst.
    Wichtig ist, dass Du bei dem ersten Schreiben, die angegebene Widerspruchfrist (meist vier Wochen) wahrst.

    Wie Lyn schon schrieb, wäre es sehr hilfreich, mehr über Deine Situation zu erfahren, um diese einschätzen und Dir besser helfen zu können.
    Hierzu einfach unten auf den grünen Button "Antworten" klicken.

    Wünsche Dir ein schönes Wochenende 😀
  • Zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Dann schildere ich mal kurz, um was es geht:

    Ich kann seit einem Motorradunfall den linken Arm nicht mehr bewegen. Nervenwurzelausriß. Der "Klassiker" unter Motorradfahrern.
    Ich bin offiziell und zertifiziert zu 80% Schwerbehindert. Mit Ausweis und allem Zipp und Zapp. Aber ohne irgendein Merkzeichen im Behindertenausweiß. Man argumentierte damals, ich wära ja weder gehbehindert, noch blind, taub oder hilflos etc. Womit man ja auch recht hatte.
    Ich war lange Zeit selbständig und "erst" seit etwa 5 Jahren wieder in einem festen und normalen Beruf angestellt.

    Eine Bekannten von mir, ebenfalls gehandicapt (mit Merkzeichen im Ausweis) hatte ihren Antrag auf Kfz-Hilfe gestellt und für Kauf und Umbau eines Autos auch genehmigt bekommen. Sie meinte, ich soll das doch, jetzt wo ich auch angestellt bin, auch versuchen.
    Ich war da zwar sehr skeptisch, da ich eigentlich, wegen meines nicht vorhandenen Merkzeichens, auf gar nichts Anspruch habe. Ich habe den Antrag dann aber doch gestellt.
    Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von insgesamt 80 Kilometern. Da ich als Streetworker nachts arbeite und zwischen 1 Uhr (mein Feierabend) und morgens 5.30 Uhr kein Zug/Bus fährt, bin ich auf mein Auto angewiesn. Ich käme mit Bus/Zug zwar zur Arbeit, aber nicht mehr nach Hause.

    So. Mein Antrag wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
    "Dass Verkehrsmittel zu ungünstigen Zeiten verkehren, ist unerheblich, weil Sie auch ohne Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen wären"
    Und weiter:
    "Die Tatsache, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen oder zu Beginn und/oder Ende der Arbeitszeit nicht verkehren, begründet alleine keinen anspruch nach der KfzHV."

    Meine Frage:
    Sollte ich da Einspruch einlegen? Macht das Sinn? Bringt das etwas?
    Wenn ja, was schreibt man denn da? Brauche ich da einen Rechtsanwalt für oder kann ich da selber formulieren, warum ich damit nicht einverstanden bin?
    Oder langt ein ganz einfaches: "Hiermit lege ich schriftlich und fristgerecht Einspruch gegen Ihren Bescheid ein"? Ohne große Begründungen?
    Wenn ich es begründen muss/soll, was "hört die DRV gerne" und auf was reagiert sie gar nicht?

    Wenn ihr mir da helfen könntet und/oder ein paar Ideen hättet, wäre das echt super.
    Danke schon mal, der Markus.
  • Erst mal Widerspruch einlegen mit Begründung folgt,dann ahst Du noch Zeit um mal eine Beratung bei RA machen.LG Erich
  • Ok. Also, auf alle Fälle mal Einspruch einlegen. Das denke ich mir auch.

    Aber was schreibe ich da? Einfach nur: "Hiermit lege ich Einspruch ein" und fertig?
    Ein bisschen ausführlicher, natürlich. Aber das langt?
    Und die melden sich dann oder wie läuft das?

    der Markus
  • Grob,hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Beschluus oder Bescheid vom dann und dann.Ma besten mit der nummer die da steht.Begründung folgt,wichtig ist das der Wiederspruch steht.LG Erich
  • Hallo DerArm,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die Begründung der Ablehnung absolut schlüssig finde. Du benötigst ein Auto aufgrund der Umstände, nicht aufgrund Deiner Einschränkungen.

    Wenn Du fristgerecht Widerspruch eingelegt hast, kannst Du dich noch in Ruhe von einem Anwalt beraten lassen. Sollte der Dir sagen, dass ein Widerspruchsverfahren aus seiner Sicht wenig Sinn macht, kannst Du den Widerspruch ggf. auch zurücknehmen.

    Halte uns gern hier auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin.

    Na, davon will ich doch mal schwer ausgehen, dass die Begründung schlüssig ist. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die DRV Anträge mit unlogischen und nicht nachvollziehbaren Begründungen ablehnt. Das würde das Einspruch einlegen für uns sehr einfach machen. Das ist aber nicht das Problem. Die Frage ist, ist die Begründung bzw die Ablehnung richtig und in Ordnung?
    Ich bewerbe mich ganz gezielt bei Arbeitgebern, die diesen Satz "...Bewerber mit Schwerbehinderung bei gleicher Qualifikation werden bevorzugt behandelt...“ in ihren Stellenbeschreibungen haben. In meiner Arbeit wird erwartet und verlangt, dienstlich Auto zu fahren. Dazu brauche ich einen Arbeitgeber, der ein Auto mit Automatikgetiebe hat oder bereit ist, ein solches an zu schaffen. Das kläre ich im Vorfeld ab.
    Die Auswahl solcher Arbeitgeber ist nicht sehr groß. Es gibt viele Arbeitgeber, die lieber die Ausgleichsabgaben bezahlen, als einen Behinderten ein zu stelle. Müsste ich mich nicht auf solche Jobofferten beschränken, könnte ich mich auf jede Stelle in meinem Heimatort bewerben. Hier könnte ich problemlos auf ein Kraftfahrzeug verzichten und öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
    Ein fehlendes Fahrzeug und die fehlende Mobilität würde mich wahrscheinlich während der Bewerbungszeit in die Arbeitslosigkeit treiben. Zumindest aber so lange, bis ich einen Arbeitgeber in unmittelbarer Nähe zu meinem Wohnort oder wenigstens in „Stadtbusnähe“ finden würde. Im ungünstigsten Fall könnte ich sogar dauerhaft arbeitslos werden.
    Ein Auto bedeutet für mich die Mobilität, trotz meiner Behinderung eine gewisse Auswahl an Arbeitsstellen zu haben. Kein Auto bedeutet, Beschränkung auf Arbeitsstellen in ca 25 km Stadtbusbereich, WENN es denn welche gibt.
  • Hallo DerArm,

    natürlich hast Du Recht mit den von Dir aufgezählten Einschränkungen. Und dies kann auch durchaus ein Ansatz sein, den Du mit einem Anwalt erörtern könntest.

    Es ist allerdings nicht so, dass Du aufgrund Deiner Behinderung unabdingbar ein Auto benötigst, um überhaupt arbeiten zu können.
    Auch Menschen ohne Behinderung sind in ihrer Jobauswahl eingeschränkt, wenn sie kein KFZ zur Verfügung haben.

    Ich persönlich denke daher, es wird bei diesem Entscheid der DRV bleiben. Aber ich bin auch kein Anwalt. Gern kann ich hier noch einen unserer Fachexperten hinzuziehen.
    Meiner Einschätzung der Sachlage nach, zumindest nach Deinen bisherigen Schilderungen, wird es nicht mit einem einfachen Widerspruch erledigt sein, sondern ein langwierigere Angelegenheit werden.

    Es wäre daher empfehlenswert, wenn Du dir gleich vor Ort einen Anwalt suchst, der Dich dann auch weiterhin unterstützen kann.

    Einen Versuch war es in jedem Fall wert 😀

    Tut mir trotzdem leid, Dir keine positivere Antwort geben zu können.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin.

    Danke für deine Antwort.
    Ja, sicher. Ich verstehe, was du meinst. Es wird immer Leute geben, deren persönliche Situation und Behinderung es mehr rechtfertigt, einen Antrag auf Hilfe zu stellen und das dieser Antrag auch genehmigt wird, als einem selber gegenüber. Was ich mit diesem schwierigen Satz sagen möchte ist, dass ich mit meiner Behinderung noch ganz gut dran bin. Natürlich ist die Begründung der DRV schlüssig und nachvollziehbar. Aber man nimmt es eben als Ungerechtigkeit wahr.

    Wenn ich das richtig verstehe, denkst du, dass es so wenig Sinn macht, einen Einspruch ein zu legen?
    Wie läuft so ein Einspruch eigentlich ab? Melden die sich jetzt bei mir und dann gebe ich meine Begründung an. Entsprechend der Entscheidung der DRV geht es dann weiter oder nicht. Kostet das alles irgendwas bis hier hin?
    Und Einspruch ohne einen Rechtsanwalt? Bringt das was?

    Gruß, der Markus
  • Hallo Markus!

    Zum Sachverhalt selber kann ich nichts sagen, ich schließe mich aber Justins Meinung an.

    Weshalb ich schreibe:
    Du benutzt immer den Begriff "Einspruch" - den gibt es bei Gerichtsurteilen. Geht es um Bescheide von Ämtern und Behörden, heißt es "Widerspruch" - im Gespräch mit einem Anwalt könnte das zu Verwirrungen führen.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Markus,

    nun, es ist immer eine Frage des Standpunktes bzw. der eigenen Sichtweise.

    Natürlich ist es immer schön, wenn man etwas umsonst bekommt. Aber findest Du es wirklich unfair, dass Menschen unterstützt werden, die noch eingeschränkter sind, als Du?
    Diese Frage kannst Du dir nur selbst beantworten.

    Ein Widerspruch wird einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Das kostet nichts. Wenn Du nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 4 - 6 Wochen) eine schlagkräftige Begründung nachreichst, wird eben anhand der vorliegenden Fakten bzw. Argumentationen entschieden.

    Ein versierter Anwalt kennt u.U. Präzedenzfälle und kann Dich bei einem Prozess (falls auch der Widerspruch abgelehnt wird) sicher umfassender vertreten.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • @Katrin

    Einspruch, Widerspruch....wir wissen, was ich meine.
    Außerdem verwenden die Damen und Herren der DRV ebenfalls das Wort Einspruch, wenn ich mich richtig erinnere.

    @Justin

    Man nimmt es als Ungerechtigkeit wahr, wenn der eigene Antrag abgelehnt wird. Nicht weil der Antrag anderer angenommen wird. Hab ich mich vielleicht ein bisschen unklar ausgedrückt. Natürlich ist es fair und auch richtig und wichtig, wenn stärker Betroffene unterstützt werden und Hilfe bekommen.

    Ok, danke. Dann werd ich mal sehen, was ich da noch unternehmen werde.
  • Hallo Markus,

    gern kannst Du uns an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.