Ist eine Erhöhung des Grades der Behinderung bei mehreren Einschränkungen möglich?

Infolge eines Verkehrsunfalles aus dem Jahre 1982 habe ich einen Grad der Behinderung von 30 anerkannt bekommen. Im November 2010 erlitt ich einen Herzinkarkt der sofort mit zwei Stents notversorgt und 2 Monate später operativ hehandelt wurde. Mein Herz wurde mit 2 Bypässe versorgt. Seit 07/2011 arbeite ich 8 Stunden täglich im Büro. Diese Arbeit kann ich uneingeschränkt leisten bin aber ansonsten körperlich wenig belastbar. Im Dezember 2011 habe ich den Antrag auf Erhöhung des bei mir festgestellten Grades der Behinderung beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Derzeit wurde durch meinen HNO Arzt eine Mittelgradige Schwerhörigkeit beider Ohren festgestellt. Infolge dessen werde ich Hörgeräte tragen müssen. Hat eine erneute Antragstellung auf Erhöhung des Grades der Behinderung Aussicht auf Erfolg?

Antworten

  • Hallo jäger123,


    ich würde grundsätzlich sagen, ja, stelle einen Antrag auf Verschlimmerung
    in Bezug auf Mehrfachanrechnung.

    Aber, ich würde mich im Vorfeld beraten lassen.

    Am besten bei deiner Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
    oder durch den Sozialverband.


    Das sind in den meisten Fällen kompetente Ansprechpartner, die
    live mit dir vergangene Papierlagen sichten und raten können.

    Viele Grüße

    Christiane
  • Hallo jäger123,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Handschuh 😀 ).
    Habt Ihr denn im Betrieb einen entsprechenden Ansprechpartner?

    Grundsätzlich ist es bei Verschlimmerungsanträgen immer wichtig, die Verschlimmerung verständlich darzulegen und auch ärztlich belegen zu lassen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Also ich kann da nur aus eigener Erfahrung berichten.

    Verschlimmerungsantrag gestellt--- Antrag wurde abgelehnt-- auch der Widerspruch..... VdK klagt und hoppla, ich hab meinen GdB von 70 + Merkzeichen "G" und "B"


    Liebe Grüße
    anki
  • 60% müssten drin sein wegen der Hörbehinderung. Aber Achtung: es werden die einzelnen Behinderungen nicht arithmetisch addiert, sondern die gravierenste Behinderung stellt die anderen Behinderungen in den Schatten so in etwa.
  • Hallo,
    schwer zu sagen. Einzelne Funktionseinschränkungen müssen nicht in ihrem Grad der Behinderung nicht unbedingt addiert werden. Auch sind Einschränkungen, die mit einem Medikament oder Hilfsmittel so ausgeglichen werden können, dass man quasi nicht eingeschränkt ist, nnicht als behinderung anerkannt werden. Brillenträger wären sonst sehbehindert einzustufen und nicht insulinpflichtige Diabetiker bekommen die Krankheit auch i.d.R. nicht anerkannt). Wie es mit einer Hörbehinderung aussieht, kann ich nicht sagen. Ich vermutet, es ist damit ähnlich.
    Ein Herzinfarkt ist ein dramatisches Ereignis. Auch die medizinische Versorgung ist belastend. Eine Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz orientiert sich aber an Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag im Vergleich zum Gruppe der gleichaltrigen Menschen (gesunder Durchschnittsbürger). Du müsstest also bezüglich der Einschränkungen, die dir das Herzleiden verursacht deutlich gegenüber dem Amt formulieren (z. B. Kurzatmigkeit bei ... u.a.)
    Einschränkunegn, die verschiedene Lebensbereiche (bspw. Teihabe am gesellschaftlichen Leben vs. Gehfähigkeit/Mobilität im Strassenverkehr) betreffen, müssen meines Wissens bei der Bewertung des Grades der Behinderung addiert werden.
    Folgende Fragen würde ich für mich selbst vor Antragstellung prüfen: Haben sich die Unfallfolgen verschlechtert, ist zusätzlich eine Funktionseinschränkung im Alltag durch die Symptome eines Herzleidens von mindestens 6 Monaten zu erwarten oder eingetreten und ist eine nicht vollständig durch Hörgeräte auszugleichende Einschränkung beim Hören eingetreten. Mit den Überlegungen würde ich zu meinen Ärzten gehen, um deren Meinung zu erfahren. Immerhin werden von dort Befunde angefordert. Falls Du beim Sozialverband (VdK oder ähnlich) Mitglied bist, ist das eine gute Anlaufstelle für eine Beratung im Interesse von Kraken und behinderten Menschen.
    Das Versorgungsamt berät kostenlos. Meine Erfahrungen sind dort allerdings je nach Sachbearbeiter nicht immer erfreulich und z. T. falsch gewesen. Um so besser, dass Du Informationen sammelst - so wie Du es ja gerade machst.
  • Hallo "Jäger",

    GdB, Merkzeichen etc. - bei diesen Dingen habe ich immer das Gefühl, die eine Hand weiß nicht, was die andere macht.

    Ich habe auch eine Erhöhung des GdB beantragt. Vom Versorgungsamt bekam ich die Aussage, dass mir eine Erhöhung nicht zustünde. Mein Widerspruch wurde dann an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

    Von dort bekam ich den Widerspruchsbescheid mit der erneuten Ablehnung.
    Wortlaut:
    Bei mehreren Beeinträchtigungen richtet sich der GdB nach derjenigen mit dem höchsten Einzelwert. Der Grad der Behinderung entspricht nicht der Summe der Einzelwerte. Entscheidend ist, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen auswirken und gegenseitig beeinflussen. Leichte Beeinträchtigungen mit einem Einzelwert von 10 wirken sich in der Regel nicht aus. Auch Einzelwerte von 20 erhöhen oft nicht den GdB. Gesundheitsstörungen mit einem Einzelwert von weniger als 10 werden nicht in die Bewertung einbezogen. Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.

    Im nächsten Absatz steht dann jedoch:
    Ein Bescheid ist abzuändern, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich der GdB um wenigstens 10 verändert oder ein Merkzeichen nachträglich festgestellt wird oder entfällt.

    In meinen Augen liegt da ein deutlicher Widerspruch in deren Begründung vor.

    Außerdem finde ich den Hinweis auf die für das „Lebensalter typischen“ Beeinträchtigungen schon ziemlich dreist. Es wurde nicht mit der nötigen Sorgfalt beurteilt; die medizinische Stellungnahme (die nach Aktenlage verfasst wurde) entspricht nicht dem tatsächlichen aktuellen Stand.

    Ich werde Klage einreichen; sollen die Richter am Sozialgericht entscheiden. Ich habe das Gefühl, die wollen das nicht anders und warten darauf, dass man sich wehrt.

    Grüße von mir

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