Verhinderungspflege Steuerpflicht

Habe folgende Frage.
Ich Pflege meinen Mann (copd stufe 4 und lungenkrebs) und wollte jetzt verhinderungspflege in anspruch nehmen,da ich einfach mal urlaub brauche.Die pflege würde in dieser zeit eine bekannte von uns übernehmen.Muss sie das geld aus der verhinderungspflege a.bei der Lohnsteuererklärung mitangeben und versteuern oder b. ist dieses geld steuerfrei für sie?

Antworten

  • Guten Morgen lilli,..

    herzlich willkommen im Forum bei uns.

    der Zufluss des Geldes an dich ist in der Tat steuerfrei. Das ist ja aus dem Rechtsverhältnis zur Pflegekasse.

    Das Rechtsverhältnis zwischen dir und der Pflegeperson ist ein anderes und daher unter sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten.

    Wenn du eine Person anstellst, kannst du dies anmelden unter Verweis auf den Anstellungsvertrag und du entrichtest ganz normal die Beiträge dazu.

    Bitte achte darauf, dass du das Vertragsverhältnis als haushaltsnahe Dienstleistung benennst, da du dann nur 5 % für RV und KV als Pauschalsatz zahlen musst.

    Einen Rechner, der dir sogar den Steuervorteil berechnet und weitere Informationen enthält:

    http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/Tools/Haushaltsscheckrechner/haushaltscheck.html?nn=360340

    Ich wünsche dir gute Erholung und eine gute Zeit im Forum, Mfg Lyn

    P.s. der Link will nicht wie ich es gern hätte, Sorry !

  • Hallo Lilli,

    entscheidend ist für die Beantwortung Deiner Frage, ob die Person die Verhinderungspflege erwerbsmäßig durchführt oder als "Freundschaftsdienst" oder Nachbarschaftshilfe. Wenn diese Person in einem ganz anderen Beruf arbeitet, entfällt nach meinem Kenntnisstand die Steuerpflicht. Dann wäre die Vergütung im Rahmen der Verhinderungspflege nicht steuerpflichtig.

    Was anders wäre es, wenn die Person die Betreuung im Rahmen der Verhinderungspflege erwerbsmäßig ausübt. (z. B. ihre Dienste über die Zeitung anbietet).

    freundliche Grüße

    Nachtrag: Verwandtschaftsgrad muss ab II. Grades sein
  • Hallo lilli,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Ich habe Dein Anliegen außerdem an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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  • jenner hat geschrieben:


    Der Fachexperte hat offensichtlich nie geantwortet.

    LG jenner


    Doch, eben. 😃 😃 😃 😃

    Heidi
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