Verbeamtung als Pfarrerin mit chron. Krankheit?

Hallo an alle,

ich studiere ev. Theologie, nachdem ich mein Erststudium schon krankheitsbedingt aufgeben musste. Es war keine Notlösung, nein vielmehr war es ein Wegweiser, ich liebe dieses Studium und möchte unbedingt Pfarrerin werden.

Aber wie verhält es sich mit der Verbeamtung von PfarrerInnen mit chronischer Krankheit und Behindertenausweis? Ich leide unter dem Hypermobilitätssyndrom (HMS) - noch habe ich keinen, wird gerade beantragt, denke dass es 40% werden (bzw mein Arzt denkt das), vlt sogar die 50% (wenn ihr mich fragt: Beschwerden hab ich genug und Einschränkungen -.- aber netterweise werden die ja nicht addiert...), aber wird das nicht im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass ich auf keinen Fall verbeamtet werde?
Wäre das OHNE Ausweis anders?
Ich habe dieses Thema extra aufgemacht, weil ich glaube zu wissen, dass bei der Verbeamtung bei Pfarrern (Kirche anstatt Staat) nochmal anders verfahren wird als bei der Verbeamtung von Lehrern.

Liebe Grüße,
tillit

Antworten

  • Hallo tillit,

    vielen Dank für diese sehr interessante Frage.
    Wir haben deine Frage bereits an einige Experten weitergegeben und hoffen, auf eine baldige Antwort.
  • Ich denke das es auch noch draufankommt wo du dein Telogistudium machst. Ob an einer Staatlichen Uni oder an einer Bibelschule (St.Chrischona, Beatenberg, Marburg usw.).
    Weil es gibt ja auch die Staatlichen Kirchen und die Freikirchen.
    Lg Blitz
  • Hallo,

    hm kann schon sein, dass das damit was zu tun hat. Ich studiere an einer Kirchlichen Hochschule, die einer staatlichen Fakultät gleichkommt.

    LG tillit
  • Wie es in Deutschland ist weiss ich nicht . In der Schweiz weiss ich von der staatlichen und von den Freikirchen Das sie Behinderte anstellen und das es auch JOBSHARING gibt .

  • Guten Abend,..

    es ist ein wenig viel im Lesen,

    Der Link dazu;

    http://www.lakimav.de/media/rechtssammlung/KAO%20in%20der%20Fassung%20vom%202012-12-31.pdf

    Mfg Lyn
  • Hallo tillit,
    wir haben nun eine Antwort von einer Kirchenoberrechtsrätin erhalten.

    "Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, nach welcher ab einem bestimmten Grad der Behinderung eine Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Pfarrerin oder Pfarrer (beamtenähnliches Dienstverhältnis) ausgeschlossen wäre. Es kommt aber darauf an, dass nach ärztlicher Gesundheitsprognose zu erwarten steht, dass die Kandidatin oder der Kandidat gesundheitlich für den Beruf geeignet ist und keine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu erwarten ist.

    Eine solche Untersuchung durch den Amtsarzt führen wir regelmäßig vor Aufnahme in das Vikariat und ggfls. nochmals vor Aufnahme in den Probedienst durch, sofern sich aus dem ersten Gesundheitszeugnis Zweifel an einer Berufung in ein Lebenszeitverhältnis ergeben.

    Grundsätzlich entscheiden wir aber jeden individuellen Fall, so dass wir, ohne Ihre Situation zu kennen, keine generellen Aussagen machen können. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass auch eine Tätigkeit als Pfarrerin im Angestelltenverhältnis möglich ist, sofern eine Berufung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nicht in Frage kommt."

    Wir hoffen, Dir weitergeholfen zu haben.
  • Hallo tillit,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Hallo tillit,
    wir haben heute noch eine Antwort erhalten:

    Wir verfahren bei Kirche bei der Prüfung nicht wesentlich anders als der Staat bei Lehrern. Allerdings haben wir die Eignungsanforderungen in gesundheitlicher Hinsicht ausdrücklich in § 9 Absatz 1 Nr. 4 PfDG.EKD formuliert. (dass er/sie „nicht infolge des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen bei der Ausübung des Pfarrdienstes wesentlich beeinträchtigt ist“). Im Kern ist das nichts anderes als die in § 9 Bundesbeamtengesetz geforderte Eignung, die die gesundheitliche Eignung einschließt. Daher kann auch die hierzu ergangene Rechtsprechung heran gezogen werden.

    Die ausdrückliche Formulierung in § 9 PfDG.EKD wird teilweise als defizitorientiert kritisiert. Wir haben uns nach intensiver Diskussion aber für die Formulierung entschieden, weil wir einerseits Klarheit geben wollten, andererseits aber auch nicht die Nachweispflicht auf Seiten der Bewerberin oder des Bewerbers haben wollten. Nach § 9 BBG muss der Bewerber oder die Bewerberin die Eignung umfassend nachweisen. Nach § 9 PfDG.EKD muss der Dienstherr, der die Bewerberauswahl vornimmt, eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung benennen und nachweisen. Entscheidende Frage ist, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen normaler Pfarrdienst schaffen kann. Wenn die Prüfung zu einer nicht ausreichenden Eignung führt, etwa weil die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besteht, dann kann ein privatrechtliches Anstellungsverhältnis in Betracht kommen.

    Das Pfarrdienstgesetz ist zu finden unter http://kirchenrecht-ekd.de/showdocument/id/14992/orga_id/EKD/search/dg#47000113
    Die Begründung zu § 9 Pfarrdienstgesetz ist zu finden unter http://kirchenrecht-ekd.de/showdocument/id/15068/orga_id/EKD/search/begr%C3%BCnd

    Quelle: Referat Dienstrecht im Kirchenamt der EKD
  • Hallo Steffen und die anderen Poster 😀

    ich war leider länger nicht online hier und habe eben erst die Antworten gelesen. Bedanke mich in jedem Fall herzlich für die kompetente Hilfe!

    Alles Liebe,
    tillit
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