Ich bekomme Bu. Rente und habe geklagt für eine Eu. Rente in 2. Instanz, bis jetzt nur negative Guta

Ich hatte 2005 einen Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung links,bis zu dem Zeitpunkt war ich als Maler im Handwerk tätig. Auf Grund der körperlichen Beeinträchtigungen bekomme ich eine kleine Bu. Rente von 404,0€ monatl. Meine Frau ist arbeitslos und hat ebenfalls genauso wie ich wenig Aussicht auf Arbeit. Wir wohnen in ländlicher Gegend, strukturschwach nächste Stadt liegt 20 km entfernt. Zudem sind wir in einem Alter wo es nahezu aussichtslos ist, eine Arbeit zu finden und von der auch noch leben zu können. Wir sind beide um die 60 Jahre alt. Auf Grund der kleinen Rente die ich erhalte, habe ich Widerspruch eingelegt und auch beim Sozialgericht geklagt, es wurde alles abgewiesen. In diesem Zusammenhang wurden auch verschiedene Gutachten erstellt, die alle für mich negativ ausfielen. Nun bin ich schon in der 2. Instanz, und ich weiß nicht mehr weiter. Auf der einen Seite können wir nicht von dem bisschen Geld leben ( Ich, die kleine Rente und meine Frau Arbeitslosengeld das jetzt im April ausläuft) und auf der anderen Seite bekommen wir keine Möglichkeit auf dem Arbeitsmarkt Anschluss zu finden, was auch zu meinen gesundheitlichen Einschränkungen passt.
Ich habe gehört das eventuell die Möglichkeit besteht wenn alles nichts hilft, als Schwerbehinderter (50 Grad) eine sogenannte Arbeitsmarkt rente zu bekommen!?!
Das würde dann für mich bedeuten das ich vielleicht eine volle Erwerbunfähigkeitsrente bekommen könnte.
Können Sie mir dazu etwas sagen?
Was kann ich in diesem Zusammenhang unternehmen?
Ich wäre Ihnen dankbar wenn ich zu dem Thema eine Antwort bekommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Felix 33

Antworten

  • Hallo Felix

    erst einmal ganz allgemein, vor einigen Jahren sind die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente zusammengefaßt worden zur Erwerbsminderungsrente. Es gibt für Dich sicher die Möglichkeit der Arbeitsmarktrente. Das bedeutet sinngemäß. für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich Jahrgang 1961hat der Gesetzgeber eine Bestandsschutzregelung eingeführt. Für Dich würde das bedeuten auch wenn Du noch 3-unter 6 Stunden erwerbsfähig bist, erhälst Du die volle EM-Rente. Und jetzt kommt das Besondere Du brauchst Dich nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verweisen lassen. Falls die Rentenansprüche bzw. das ALG I so niedrig ausfallen, kannst Du als Erwerbsunfähiger Grundsicherung und Dine Frau Hartz IV als Aufstockung beantragen. Die Regelsätze und die Übernahme der kompletten Wohnkosten in angemessenem Umfang sind bei beiden Leistungen identisch.

    LG Nobby