BG lehnt Ergebnis des eigenen Gutachtens ab

Hallo liebe Forum(ler)
ich hatte im Jahr 2004 einen sehr schweren unverschuldeten Verkehrsunfall bei der Verrichtung einer Nebentätigkeit.
Mir fuhr ein junges Mädel Frontal ins Auto.
Nach 10 Tagen Koma war ich rechtsseitig gelähmt, konnte nicht laufen (Knochenbrüche, Milz zerissen, Lunge gequetscht 3 Einblutungen SHT II° usw.)etc.

Kurzfassung meiner Frage: Bei den ersten sechs Gutachten (in den ersten zwei Jahren) habe ich die Unfallfolgen bagatellisiert, da ich wieder Voll Arbeiten und am Leben Teil haben wollte. Da ich jedoch anschliessend drei Anstellungen in meinem Lehrberuf als Speditionskaufmann wegen massiver Konzentrationsschwirigkeiten verloren habe habe ich mich in eine Neurologische Tagesklinik begeben,und musste einsehen, dass wohl viele Bereiche meiner Fähigkeiten nie mehr zurück kommen !! der Leiter der Tagesklinik, ein Facharzt für Neurologie hat mir in einem ausfürlichen Bericht eine MdE von 70 % bescheinigt. Also stellte ich im Jahr 2007 den 1. Verschlimmerungsantrag, der ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt wurde.

Da ich auch noch den Prozess zum Ausgleich meiner Unfallfolgen mit der Gegnerischen Haftpflichtversicherung führte, fehlte mir die Kraft nochmal dagegen Vorzugehen.

Im Jahr 2011 nach Jahren des Rechtsstreit mit dieser Versicherung wurde dann in einet (ironischeweise) BG Fachklinik eine Umfangreiches Gutachten erstellt das OHNE Unfallchirurgische Untersuchungen zu benötigen bereits eine Mde von 55 % bescheinigt. Also Verschlimmerungsantrag Nr. 2 nach Beendigung des Rechtsstreit im Jahr 2012.

Erneut schrieb die BG, dass ein "Beratender Arzt" keine Verschlimmerung erkenne und das es keiner Erhöhung gäbe. Daraufhin kam mit freiem Kampfgeist ein Einspruch meinerseits und die BG entschied eine erneute Begutachtung zu veranlassen (teilsieg) ...

Daraufhin erhielte ich drei Vorgeschlagene Gutachter, alle zuweit entfernt und ich Schlug einen Fachgutachter in Wohnraum Nähe vor. Das wurde Akzeptiert ...

Jetzt kommt nur das Heftigste:
Das Gutachten bescheinigt 70 % MdE und bezieht sich in einigen Bereichen auf die Gutachten und Arztberichte der Vergangenheit. Die Berufsgenososenschaft erkennnt auch dieses von sich selbst beauftragte Gutachten nicht an und schlägt erneut diese drei Gutachter vor um (so schreiben Sie) mir Kulanter Weise eine erneute Begutachtung einzuräumen, da das Gutachten in Wohnraumnähe nicht schlüssig sei?!?

Es kann doch nicht sein, dass so lange Begutachtet werden soll, bis ich Sterbe, keine Kraft mehr habe oder der BG das Ergebniss passt?!?

Ich habe ohnehin schon nur einen geringen Betrag, bei dem ich nicht weiss, wie die BG darauf kommt, da ich zur Zeit meines Unfalles im 3. Lehrjahr war und keine 12 Monate "normalen" Gesellenlohn vorweisen konnte.

Ich werde nicht Akzeptieren, dass die BG die Kompetentz eines Neurologischen Fachrzt in der Tagesklinik, später eines Facharzt im Gerichtlichen Gutachten gegen die Versicherung und nun Ihr eigenes Gutachten nicht an erkennt, da Ihnen das Ergebniss nicht passt!

Was kann ich tun ?

Bitte um Hilfe

LG Hendrik

Antworten

  • Hallo Hendrik!

    Hast du denn inzwischen einen Schwerbehindertenausweis? Es genügt ja nicht, eine gewisse Prozentzahl von Ärzten oder Gutachtern bescheinigt zu bekommen. Du mußt den Ausweis beantragen bei deinem Versorgungsamt, welches für deinen Wohnort zuständig ist.
    Den Antrag kannst du im Netz runterladen, ausfüllen, hinschicken. Gib sämtliche Arztberichte mit, aber nur in Kopie, Originale nie aus der Hand geben. Danach wird dann entschieden, bei Ablehnung oder deiner Meinung nach zu geringer Einstufung geh bitte innerhalb der Frist in Widerspruch. Es genügt, um die Frist einzuhalten, wenn man schreibt "Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein." Freundliche Grüße, Unterschrift. Begründen kann man ihn später noch, sich vorher die Formulierung gut überlegen.

    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    danke für deine Antwort.
    Da bislang "nur" 40 % MdE anerkannt bzw. bescheinigt sind, da ja beide Verschlimmerungsanträge abgelehnt wurden und auch die Gutachten keine Berücksichtigung finden ist ein Antrag auf Schwerbehinderung nicht möglich!! Allenmals auf Gleichstellung, aber das ist z.Zt. nicht all zu Interessant !!

    Die Frage ist nur, ob ich Klagen soll, dass keines der letzten Zwei Gutachten anerkennung finden, da beide eine Verschlimmerung bescheinigen oder ob ich mich auf eine weitere Begutachtung einlassen soll?!?
    Es war ja bereits das letzte zur Feststellung gedacht und nun nochmal ein Gutachten zur Begutachtung des Begutachtenden Gutachters :-S ????????
  • Wenn ich dich richtig verstehe, hattest du bisher keinen Kontakt zum Versorgungsamt, oder? Eine prozentuale Bescheinigung durch Gutachter (oder kamen die vom Versorgungsamt?)sagt nichts darüber aus, wie das Versorgungsamt entscheidet und den SBA ausstellt, evtl. mit zusätzlichen Merkzeichen und Gültigkeitsdauer.
  • Ah Sehr gut zu wissen...
    dann werde ich das Versorgungsamt mal Kontaktieren !!
    JEdoch weiss ich noch nicht ob ich Klagen soll, damit das letzte Gutachten, welches von der BG beauftragt wurde und mir sehr gut in den Kram passt anerkannt wird oder ob ich ein weiteres Gutachten zur Festellung Ihrer Festellung annehmen soll/muss ?!?
  • Weshalb genau wurde das Gutachten denn beauftragt von der BG? Dein 1. Text ist so lang, dass ich das wohl überlesen habe.

    Geht es um Geld, was du monatlich bekommen sollst oder um die Einstufung der Schwerbehinderung, die ja das Versorgungsamt macht?


    Gruß, Katrin
  • Es geht um Einstufung in eine Höhere Prozentuale MdE um in erster Linie mehr Rente zu erhalten !!

    Der 2. Verschlimmerungsantrag wurde von mir mitsamt eines Gerichtlichen umfangreichen Gutachtens aus dem Jahr 2011 gestellt, welches 55 % NUR Neurologisch bescheinigt Unfallchirurgisch kämen noch 10 % hinzu...also besagt das Gutachten, dass ich zu 65 % Erwerbsgemindert bin.
    Dieses Gutachten Erkennt die BG nicht an und Beauftrag Ihreseits ein Gutachten zur Überprüfung des Vor Gutachtens.
    Bei dieser Überprüfung kam der Gutachter sogar auf die Einschätzung, dass ich zu 70 % Neurologisch/Psychatrisch Erwerbsgemindert sei und 10 % Unfallchirurgisch und auch das Erkennt die BG nicht an.

    Sie schreibt, dass Ihr Beratender Arzt Fuzzi der Ansicht ist, dass eine Verschlimmerung zu dem ersten Gutachten von vor 7 Jahren NICHT Verschlimmert habe und ich weiterhin die Rente zu 40 % MdE bekommen soll. Sie schlagen mir (Ihre Wortwahl) Kulanter Weise nochmal an einen IHRER Gutachter zu wählen, was Inakzeptabel ist !!

  • Bei Fragen zu Gericht und BG kann ich dir nicht helfen, vielleicht wissen andere User mehr und schreiben dann hier.


    Viel Glück, Katrin
  • Anwalt für Medizienrecht suchen,Beraten lassen und dann entscheiden.Bei Unfallopfer.de anmelden Frage dort stellen.Bist Du sicher das die BG nicht noch andere Dinge zahlen muss?LG Erich
  • Guten Tag Heli,..

    gleich vorweg ich bin auch ein BG Fall und habe über 10 J. gegen die BG geklagt. In allen Prozessen gewonnen. Wenn du Fragen hast dann bin ich gern bereit dir diese zubeantworten.

    1.
    Magic sein Rat ist gut dir einen RA für Medizinrecht zunehmen. Nur vertraue mir so viel Geld hast du nicht um dir den leisten zu können. Du kannst das alles ohne RA und das Gericht hilft dir. ( Fürsorgepflicht & Beratungspflicht )Hast du einen RA fällt das weg und du musst dem Herrn & Dame vertrauen.

    2.
    Melde dich bei deinem VS = Versorgungsamt und lasse deinen GdS = Grad der Schädigung feststellen. ( Eine GdS und MdE sind 2 grundverschiedene Dinge ) Haben jedoch für dich eine Bedeutung. Lässt du dies selbst festestellen ist es oft höher als wenn es zu einem späteren Zeitpunkt durch die BG auf den Weg gebracht wird.

    3.
    Das was die BG in deinem Fall macht nennt man aussitzen ( und du bist nicht der einzige Fall ).

    Gehe zum SG = Sozialgericht und beschreite den Klageweg zum Verschlechterungsantrag. Nein Du musst dich nicht solange begutachten lassen bis es für die BG stimmig ist. 2 x reicht aus. Reiche alles was du hast mit ein in Kopie, niemals Orginale aus der Hand geben.

    Das SG Gericht prüft deine Klage und die Unterlagen und dann kommt es zum Termin. Der Klageweg in der 1. Instanz dauert 2 bis 4 Jahre, leider wie ich dir schrieb du bist nicht der einzige, sondern das ist generell so.

    Und nun noch etwas ganz wichtiges für dich, wenn du bereits eine Rente bekommst, dann hast du auch weitere Ansprüche zur BG. Die findest du hier im SGB 7.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

    Ab den §§ 26 zum Grundsatz SGB 7, stehen die Leistungen die die BG erbringen muss je wie schwer deine Verletzungen sind. Zur Pflege, zur Haushaltsführung, Kfz Anschaffung, Hilfsmittel, Wäschegeld ( wenn du Rolli nutz oder Gehhilfen ), Reisegeld, Fahrgeld, usw. etc. klicke die einzelnen § an und dann musst du schauen.

    Wenn du etwas nicht verstehst so melde dich bitte,..

    Und nun möchte ich dir wenn du es gestattest einen ganz persönlichen Rat geben. Bevor du all dies auf den Weg bringst frage dich selbst wo du in 5 oder 10 J. stehen willst. Ich weiß aus eigener Erfahrung, das eine große Wut, Zorn und ganz viel Trauer mich in den ersten Jahren stetig begleitet hat.

    Doch dann sagte ein alter Mann ( in einer Klink zu mir ) Mädel vergiss deinen Zorn, deine Wut, deine Traurigkeit zur BG, denn es sind die schlechtesten Berater auf so einem Weg. Glaube mir er hatte recht, ich lernte meine heutige Behinderung anzunehmen, ging meinen Weg vor Gericht und habe gewonnen. Wünsche dir gute Besserung , Mfg Lyn


  • Hallo Lyn,

    da er unschuldig geschädigt wurde, käme da nicht auch der Weisse Ring in Betracht? So als beratende Unterstützung plus eventuelle Opferentschädigung?

    Kam mir grad so in den Sinn...

    Gruss,
    little
  • Hallo Lynn,

    vielen Dank für deine Umfangreiche Antwort !!
    Das hat mir schon weiter geholfen !!
    Ich hatte gerade im Frühjahr letzten Jahres meinen "kampf" mit der Gegnerischen Versicherung abgeschlossen, sodass ich weiss wie lange und Mühsam so ein Prozess sein kann.

    Ich finde es echt traurig, dass Menschen durch einen Unfall (in meinem Fall komplett unverschuldet) im jungen Alter (bei mir mit 20) aus dem Leben gerissen werden und dann trotz Verschlechterter Lebensituation und Körperlicehr bzw. geistiger Behinderung noch einen solchen Kampf austragen müssen um Ihr Recht zu bekommen !!

    Ich werde letztmalig die BG anschreiben mit dem Hinweis, dass zumindest das Vorletzte Gutachten anerkennung finden muss und werde bei Absage dessen Klagen !!

    Ich weiss, wo ich stehen möchte und ich weiss mittlereweile, dass der Weg dahin Steinig und Schwer sein wird aber nach dem Prozess gegen die Versicherung und dem Positiven Ergebnis bin ich nun wieder zuversichtlich, dass es sich Lohnt den Weg zu gehen !!

    Dir auch alles Gute !!
  • Guten Abend Little & Heli,

    Little, ich weiß es nicht ob die Möglichkeit zum " Weißen Ring " im Fall von Heli besteht. Ich habe sehr schnell erkannt das mir die Zeitungen, Organisationen oder sonstige Verbände etc. nicht wirklich eine Hilfe sind. Es wird alles aufgebauscht und dann hörst du nie wieder etwas.

    Heli,..

    ja der Weg ist sehr lang & steinig und es kostet sehr viel Kraft, Kraft die wir in so einer Situation nicht wirklich haben. Zum Zeitpunkt war ich 42 J. heute bin ich 53 J. und ich bin sehr froh das ich es geschafft habe. Arbeiten werde ich nicht wieder können bin MdE & GdS 100 geschädigt und Mehrfachbehindert ( körperlich -Rolli & Organschäden ).

    Sicher ist deine Situation nicht besser wie die meinige, da du um ein vieles Jünger bist als Ich, - nur bleibe immer positiv in deinen Gedanken eingestellt, verlerne das Lachen nicht, erhalte dir deinen Humor. Es sind die besten Begleiter auf deinem Weg was noch vor dir liegt.

    Du schaffst das, nur du musst dir klar darüber sein das es nicht über Nacht geschieht, sich alles wieder zum positiven wenden wird. Ich wünsche dir gute Besserung und wenn du Fragen hast melde dich bitte, Mfg Lyn 😉


  • Hau denen beim letztmaligem Anschreiben um Ohren.Mit dem RA kommt drauf an was Er an Geld hat oder nicht ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt.Hat Er zu wenig einkommen kann Er beim Gericht einen Antrag stellen zu einem Beratungsgespräch und später Gerichstkosten Beihilfe.Die Frage ist wieviel Geld hat Er von der Gegnerischen bekommen,bekommt Er Zinsen.So wie es aussieht hat Er schon viel Geld der BG geschenkt.Das erste Problem war sein bagatellisieren und arbeiten zu gehen.Das ist das schlimmste was man machen kann bevor alles in trockenen Tüchern ist,vor allem gegen Gegnerischen Versicherungen.Was die GV angeht die paar Jahre die Du da gebraucht hast,sei glücklich bei mir waren es 11 Jahre.LG Erich
  • Hallo Hendrik,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).
    Und wenn ich es richtig verstanden habe, nimmst Du die Sache auch in Angriff.

    Anwaltliche Unterstützung ist in diesem Fall sicherlich ratsam.

    Wenn wir Dir noch irgendwie weiterhelfen können, zögere bitte nicht, uns anzusprechen.

    Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Kraft und Erfolg 😀
  • Hallo, ich habe mich heute erst hier Registriert. Habe 1989 einen schweren Verkehrsunfall. Schädelhirttrauma 3. Grades, Milz raus, Zwerchfell, Lunge gerissen. Rippenserienbruch Rechts. 2 mal reanimiert. Komm und alles was dazugehört. 😉 Es war ein Wegeunfall, über der BG, samt Gutachter kann ich Bücher schreiben. Zur Zeit Verschlimmerungsantrag 2014 gestellt hatte 70 % MdE. War im Sommer eine Woche zur Begutachtung in einen BG. KKH. Da kamen 100% MdE. BG. Will dies nicht anerkennen. Durchhalten.
  • Zitat:

    Da bislang "nur" 40 % MdE anerkannt bzw. bescheinigt sind, da ja beide Verschlimmerungsanträge abgelehnt wurden und auch die Gutachten keine Berücksichtigung finden ist ein Antrag auf Schwerbehinderung nicht möglich!! Allenmals auf Gleichstellung, aber das ist z.Zt. nicht all zu Interessant !!

    Das sehe ich anders, wenn du gleichgestellt wärst, steht dir das Versorgungsamt selbst zur Seite.
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