Alter Prozentsatz bei/wärend Klage?

Hallo!

Es liegt eine Behinderung von 50% vor die bis 03-2012 gültig war (ADS und kognitive Beeiträchtigung). Wir haben dann vor Ablauf ein Schreiben bekommen in dem der aktuelle Zustand und die Ärzte abgefragt wurden. Im Anschluss kam ein Schreiben, das auf Grund der gesundheitlichen Verbesserung die Behinderung auf 30% geändert wird.
Wir haben sofort Einspruch eingelegt (es hat sich am Gesundheitszustand ja nichts geändert) und das ganze läuft immer noch (die Gerichte sind sehr langsam im Münster ).
Jetzt habe ich von einer Person der Schwerbehindertenvertretung erfahren das bei Einspruch der vorherige GDB erhalten bleibt bis es gerichtlich entschieden wurde.... obwohl ein neuer Bescheid mit der Reduzierung auf 30% vor liegt.

Ist das richtig?

Antworten

  • Hallo Me,

    ja das ist so richtig, da bei einem fristgerechten Einspruch die Rechtskräftigkeit des neuen Bescheides außer Kraft gesetzt wird.

    Erst wenn ihr keinen Widerspruch mehr einlegt (durch die diversen Instanzen) oder die letzte Instanz den Bescheid bestätigt, ist er Rechtskräftig und gültig.

    Durch Gesetzesänderungen kann es übrigens auch passieren, das man auf einmal, nicht mehr den gleichen GdB hat.

    Ansonsten kämpfen-kämpfen-kämpfen.

    Viel Glück😀

    lg Yeggdrasil


  • Supi! Danke!
  • Hallo Me,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

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