Gehbehinderung 60% - Mit 18 Ausweis eingezogen

Hi zusammen,

Im Alter von sechs Jahren war ich in einen Verkehrsunfall verwickelt bei dem ich fast ein Bein verloren habe.
(Heute 24 Jahre)

In meinem 18ten Lebensjahr kam ein Schreiben dass mein
60%ter Schwerbehindertenausweis eingezogen werden soll. Es wurde angenommen dass es mir besser gehen würde.

Auf dieses Schreiben hab ich zu dieser Zeit nicht reagiert.
Andere Dinge waren wichtiger und die Notwendigkeit dieses Ausweises wollte ich nicht verstehen. Das Ergebnis war schlussendlich die Kürzung von 60 auf 30 %.

Besteht die Möglichkeit nochmals diese Einstufung zu erhalten? Es ist so, dass weder die Lähmungen noch die bewegliche Einschränkungen reparabel sind. Ums auf den Punkt zu bringen das Bein ist am Ar... und weitere Operationen sind absehbar.

Vielen Dank für eure Antworten.

Antworten

  • Hallo Zar3000,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Du kannst jederzeit einen Verschlimmerungsantrag bei Deinem Versorgungsamt stellen. Ich würde mir aber vorher wenn Du noch hast, die Arztberichte besorgen bzw. in Kopie beifügen. Oder wenn Du keine Arztberichte mehr hast, geh zum Arzt und lass Dich untersuchen, röntgen etc.. und gib diese Unterlagen (keine Originale, nur Fotokopien) beim Verschlimmerungsantrag mit dazu.

    Bist Du im SoVD oder VDK? Wenn nein, werde dort Mitglied, kostet unter 100€ im Jahr. Die helfen Dir auf jeden Fall weiter.

    Solltest Du noch Fragen haben, Frage uns einfach.

    LG Sanne
  • Hallo Zar,

    Wenn ich daß richtig gelesen habe, bleibt für Dich nur der Verschlechterungsantrag oder der Antrag auf Neufeststellung des GDB. Was für Dich jetzt günstiger ist, weiß ich leider nicht. Hilfe kannst Du Dir unter anderem beim Sozialverband (SOVD) holen. Du mußt zuvor dort Mitglied werden. Aktueller Jahresbeitrag meines Wissens derzeit 60 Euro pro Jahr. Was den Antrag auf Verschlechterung oder Neufeststellung des GDB betrifft, solltest Du vor Antragstellung mit Deinen behandelden Ärzten sprechen. Diese werden während des Antragsverfahrens vom Versorgungsamt um Stellungnahme gebeten. Zusätzlich kann im Einzelfall ein amtsärtzliches Gutachten vom Versorgungsamt veranlaßt werden.

    LG Nobby
  • Hallo Zar3000,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige die entsprechenden Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit auch an mich oder meine Kollegen oder wieder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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