Verschlimmerungsantrag, erst Gutachten, dann EFL Test?

Ein herzliches Hallo an alle,


Ich habe ein dringendes Problem und hoffe durch Euch in diesem tollen Forum Hilfe zu bekommen.
Ich hatte bei der BG einen Verschlimmerungsantrag gestellt, wie muß dieser jetzt von der BG bearbeitet werden.
Zeitgleich befinde ich mich im Verletztengeld, weil meine Schulter im Mai 2012 operiert wurde und diese immer noch unter großer Bewegungseinschränkung leidet und ich diese Woche in eine 3 wöchige REHA in eine BG Klinik muß!
Ich muß dort auch einen EFL Test machen. Meine Frage, dürfen die den EFL Test durchführen, bevor meine Schulter nicht wieder einigermaßen hergestellt ist, muß auf meinem Verschlimmerungsantrag, es handelt sich wie bei meiner Schulter um anerkannte Spätfolgen des selben AU, jedoch um andere Verletzungem, nicht erst ein neues Gutachten und eine Neuberechnung meiner MdE erfolgen?
Wie ist in meinem Fall die normale Prozedur, die die BG einhalten muß, oder sollte ich anstatt eines Verschlimmerungsantrages selbst ein neues Gutachten anfordern? Ich bitte dringend um Hilfe,

vielen Dank,

sony

Antworten

  • Guten Tag Tobe,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Ein Verschlechterungsantrag kannst du formlos stellen bei deiner dir zuständigen BG oder über deinen behandelnden D- Arzt.

    Und nun beginnt die zu ermittelnde Pflicht durch die BG wie von dir beschrieben. Ja die BG hat das recht diesen Test zu machen. Weil mit dem Test deine Restarbeitsleistung zum bestehenden Arbeitsmarkt geprüft & bestimmt wird. Liegt eine Verschlechterung vor wird deinem Antrag entsprochen werden.

    Ich gehe von aus das du weißt was dich zu dem Test erwartet ? Wenn nicht dann hast du hier etwas zum besserem Verständnis dazu;

    Das in den 1980er Jahren von Susan Isernhagen in den USA entwickelte System zur Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) ist ein umfassender kinesiophysischer Test der Fähigkeit einer Person, arbeitsbezogene Tätigkeiten auszuführen.

    Bei dieser Methode ermittelt der speziell geschulte Untersucher die maximale Leistungsfähigkeit anhand von standardisierten funktionellen Beobachtungskriterien. Beurteilt werden der Einsatz der funktionell primären Muskulatur und der Hilfsmuskulatur, die Körpermechanik, das Tempo, die Herzfrequenz und andere physikalische Faktoren.

    Subjektive Größen wie Schmerzangaben oder das beobachtete Schmerzverhalten des Patienten werden dokumentiert, sind aber keine primären Beurteilungskriterien. Der Untersucher stellt fest, wann die maximale Anstrengung erreicht ist, und stoppt die Testung, wenn die Ausführung der Testaufgabe unsicher und dysfunktionell wird. Im letzten Jahrzehnt hat sich der EFL-Test in Deutschland zunehmend etabliert. Seine Rolle als Instrument an der Schnittstelle zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation wird diskutiert.

    Anmerkung; Der Test ist etwas umstritten weil man von dir alles verlangen wird um nicht leisten zu müssen. Ob du selbst ein Gutachten erstellen lässt bleibt dir überlassen, allerdings würde ich dies im Anschluss machen lassen wenn du mit dem Ergebnis der BG, Reha nicht einverstanden bist. Zu deinem Gedankengang wären es dann 2 Gutachten, doppelte Kosten für dich.

    Und so hattest du die Op nun kommt die Reha, dann der Test und neue Begutachtung, dann das Ergebnis und der Bescheid- Neuberechnung oder es bleibt alles wie es ist. Mfg Lyn

  • Hallo,

    das verstehe ich überhaupt nicht, ein EFL Test kann doch kein Gutachten ersetzen,
    manche Sachen die sich verschlimmert haben, können doch nicht durch einen EFL Test begutachtet weden.
    Mein Bein hat sich stark verschlimmert. Ich leide an unfallbedingter Oberschenkel- und Venenthrombosen. Mein inneres Venensystem ist weiter stark erkrankt. VSM im Hach-Stadium 4 und VSP im Hach-Stadium 3.
    Ich bin stark Lungenembolie gefährdet. Weiter bekomme ich verstärkt zu den Jahren zuvor Krämpfe in Wade, Unrerschenkel und Leiste. Meine Wirbelsäule ist durch einen Beckenschiefstand stark gekrümmt, ein mehrfacher Beckenbruch ist dem vorrausgegangen.
    Trotzdem werde ich Treppenlaufen können, mehr oder weniger, wie wollen die anhand der Bewegung feststellen, wie sich das zu meinem letzten Gutachten geändert hat und ob die nur aus dem EFL Test bestimmen können Verschlimmerungsgutachten ja oder nein.
    Hoffe, das meine Schulter wieder besser wird, ist jetzt auch um 5 Schrauben reicher und die Bewegung ist immer noch ganz schö eingeschränkt, na mal sehen, kann sich einer noch mal melden?
    viele Grüße

  • Guten Tag,..

    der Test ist ein Teil ( zum Gutachten ) zu einer erneuten Prüfung, in der Feststellung zum gestellten Verschlechterungsantrag durch dich. Es ist nicht so das man eine Verschlechterung bei seiner zuständigen BG anzeigt und somit eine höhere Rente bezieht. Das ist ein Irrglaube.

    Ich wünsche dir gute Besserung & Erfolg zur Reha, Mfg Lyn😉
  • Hallo tobe,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Lyn 😀 ).

    Ist Dein Anliegen damit geklärt? Wenn nicht: Bei welchen Fragen dürfen wir noch weiterhelfen?