Neuer Gebrauchtwagen in der Einkommenssteuer absetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe mir im September, wegen einem Autounfall ein anderes Auto kaufen müssen. Mein Antrag auf KFZ_Hilfe wurde mit der Begründung abgelehnt, das mein neuer Gebrauchtwagen nur noch 45% des Neuwertes hätte. Da aber 50% Wert zwingend seien, könne meinem Antrag nicht entsprochen werden. 🙁

Kann ich denn wenigstens das Auto bei der Einkommensteuer geltend machen?

Ich habe 90% und AG im Bescheid stehen.

Gruß Udo

Antworten

  • Deshalb muss man eigentlich erst den Antrag stellen mit KV.Versuch es bei der EKSt,was hast Du zu verlieren.Was Du aber versuchen hättest können wäre versuchen das die Austtatungs Variante Deines Autos teurer ist,und somit natürlich auch jetzt noch einen anderen Wert hat.LG Erich