Was ist eigentlich ein Feststellungsbescheid?

Im Prinzip kennen ihn viele. Doch was er genau beinhaltet und was man daraus schließen kann, ist nur wenigen wirklich bewusst. So beinhaltet er beispielsweise den Grad der Behinderung und die Behinderungsarten und dienst als Grundlage für den Schwerbehindertenausweis.

Aber weiß wirklich jeder, dass der Feststellungsbescheid den Arbeitgeber eigentlich gar nichts angeht?

Mehr solch spannender Details können Sie im neuen Artikel hier lesen:

http://www.myhandicap.de/feststellungsbescheid-schwerbehinderten-ausweis.html

Viel Vergnügung

Kerstin (MyHandicap)

Antworten

  • Vielen Dank Kerstin , für diesen wie ich finde , sehr interessanten
    Artikel. Habe ihn mit Interesse gelesen.

    Von einem Feststellungsbescheid hatte ich bis heute noch nie
    was gehört. Gibt es diesen schon lange ?
    Denn ich habe meinen Ausweis schon ,seit ich ein Kind gewesen bin.

    Als ich 1988 3 schwere Ws OP `s hatte , und dadurch meine Wirbelsäule
    versteift wurde, hat man bei mir den Grad der Behinderung von
    70 auf 60 Prozent runter gesetzt. Das ist mir bis heute ein Rätsel !
    Denn durch die versteifte Ws bin ich wesentlich mehr in der Bewegungs-
    freiheit eingeschränkt , als ich es zuvor war !
    Meine Mutter legte damals Wiederspruch ein, der aber abgelehnt wurde.

    Seit dieser Zeit sind nun viele Jahre vergangen , in der sich mein
    Zustand nicht verbessert hat. Eher das Gegenteil !

    Wo bekommt man denn einen Verschlimmerungsantrag her ?
    Wird bei so etwas auch der seelische Zustand mit einbezogen ,
    oder nur die körperliche Verfassung ?
    Wie groß sind heute die Chancen , dass es mit einer höheren
    Einstufung klappt ?

    Danke schon mal für eure Antworten.

    LG vom Hummpelinchen
  • Hallo Hummpelinchen!

    Den Verschlimmerungsantrag gibt beim für dich zuständigen Versorgungsamt. Wenn deine Mutter Ordnung in den Akten hatte, müßte der Bescheid von damals noch existieren, wo du auch Diagnosen und Begründungen findest. Darauf könntest du den Verschlimmerungsantrag aufbauen, einen Anhaltspunkt zur Adresse des Versorgungsamtes hast du dann auch. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit geändert haben, dass könntest du dann aber unter der alten Adresse erfragen.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Humpelinchen

    den Verschlechterungsantrag bekommt man beim zuständigen Versorgungsamt. Er steht auch zum Download bereit. Hier ist ein passender Link für Dich

    http://versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

    LG Nobby
  • hallo humpelinchen

    in diesem antrag, den katrin und nobby genannt haben, musst du u.a. angeben, bei welchen ärzten, ggf. kliniken usw. du in den letzten beiden jahren gewesen bist.

    das versogungsamt holt sich dann von dort die krankenberichte und evtl. gutachten.

    sehr hilfreich wäre es, wenn du selbst kopien von derartigen unterlagen deinem verschlimmerungsantrag beifügen könntes.

    ich wünsche dir viel erfolg 😉
    lg rosi
  • Dankeschön für eure Antworten. 😃

    Meine Mutter war in diesen Dingen sehr ordentlich.
    Mal schauen , ob ich den Bescheid finde.
    Allerdings weiß ich nicht,ob es diesen damals schon gab.

    Ich glaube meine Chancen stehen eher schlecht, denn in den letzten Jahren war ich nicht groß bei irgendwelchen Ärzten. Bin froh, wenn ich keinen von denen sehen muß!
    Aber ich weiß auch , dass man sämtliche ärztliche Unterlagen vorlegen muß.

    LG vom Hummpelinchen

    PS. Hat event. jemand den genauen Link zum Verschlechterungsantrag ?
    Würde mir gerne mal ein Bild davon machen. Danke !

  • Guten Morgen,..

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html

    Du kannst mir deinen Ort per Pin senden dann schicke ich dir den richtigen für dein BL = Bundesland. Kannst du am PC ausfüllen , Ausdrucken, prüfen Unterlagen beilegen und Unterschrift, absenden- einreichen. Mfg Lyn 😉
  • hallo humpelinchen

    lyn hat dir ja einen entsprechenden link genannt.

    zu den arztbesuchen: sicher mag das keiner gern.
    aber warum suchst denn nicht jetzt einen auf, bevor du den antrag stellst?

    das wäre auf alle fälle hilfreich 😎, weil du ja irgendwie nachweisen musst, dass es dir schlechter geht.

    sonst wird nur nach aktenlage entschieden.

    lg rosi

  • RosiHH hat geschrieben:
    hallo humpelinchen

    in diesem antrag, den katrin und nobby genannt haben, musst du u.a. angeben, bei welchen ärzten, ggf. kliniken usw. du in den letzten beiden jahren gewesen bist.das versogungsamt holt sich dann von dort die krankenberichte und evtl. gutachten.

    sehr hilfreich wäre es, wenn du selbst kopien von derartigen unterlagen deinem verschlimmerungsantrag beifügen könntes.

    ich wünsche dir viel erfolg 😉
    lg rosi


    Steht das nicht alles auf dem Formular un der beiliegenden Ausfüllhilfe?
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo Alexander!

    Wärst du nicht evtl. auch dankbar, wenn du dich erstmalig um etwas kümmerst, vorab so viele Infos wie möglich zu bekommen? Und nicht zu lesen "Das Formular gibt es da und da, wie es geht, frage oder lies nach"?

    Gruß, Katrin
  • Liebe Katrin
    sicher hast du recht, man kann aber auch mit Informationen, die sich bereits aus dem Beiblatt zum Antrag ergeben, jemanden erschlagen.Es gibt auch Menschen die schrecken zurück wenn sie lesen was da alles auf einen zukommt.
    Manchmal ist weniger mehr und nicht nur um etwas geschrieben zu haben.

    Also entschuldige wenn ich für kurz und bündig bin, in der Regel lasse ich mich nicht über Beiträge dieser Art aus aber ich wollte aufzeigen daß auch ich einen Beitrag auf das kleinste zerlegen kann wenn ich jemanden mobben möchte!
    LG
    rednaxela
  • Mobbing? Das ist eine schlimme Sache, egal wo und wer davon betroffen ist, dafür sollte in diesem Forum kein Platz sein.

    Katrin
  • Leute, Leute keinen Streit. Das ist das ganze Formular nicht wert.

    Danke für euere Beiträge, die alle auf ihre Weise lesenswert waren !

    Und Danke an Lyn für den Link. So kann ich mir mal anschauen,
    was die alles so wissen wollen. Ich würde dann, sowieso das
    Formular von Hand ausfüllen , eine Kopie machen, und es dann los schicken.

    Es wäre sicher ratsam zuvor, mal mit dem Hausarzt zu sprechen.

    LG vom Hummpelinchen
  • hallo humpelinchen

    keine angst, wg. deines threads streitet hier wohl keiner.

    falls jemand meint, dass sie/er gemobbt wird, ist es ein verstoß gegen die netiquette.

    dagegen kann man sich wehren, ebenso wie unerwünschte und belästigende pn.
    eine meldung an die redaktion ist in solchen fällen wichtig.

    alles gute und viel erfolg 😉

    rosi

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