Weche Voraussetzungen gelten für Behinderungsgrad von 50 Prozent ?

Hallo liebe Mitglieder!

Ich habe mich soeben als neues Mitglied registriert und hoffe hier auf sachkundige Leute zu treffen,welche mir eine Antwort auf meine brennende Frage zum Grad einer Behinderung geben können.So viel zur Vorrede,nun zu meiner Erkrankung.
Im Juli 2011 erlitt ich eine massive Hirnblutung,welche durch eine cerebrale arteriovenöse Malformation (AVM) ausgelöst wurde.
Es folgte eine erste Not-OP ohne die ich nicht mehr unter den Lebenden hätte verweilen können.Zahlreiche weitere Hirn-Op`s folgten im Jahr 2012.Schlußendlich wurde der nichtoperationsfähige Teil der Hirnschädigung bestrahlt.
Die Erkrankung war so schwerwiegend,daß mich die DRV nach meiner Beantragung der EU-Rente nach nur 3 Monaten tatsächlich berentete,obwohl ich erst 43 Jahre auf dem Buckel habe.
Nun zu meiner Frage.Ich habe natürlich auch einen Behindertengrad beim LaGeSo beantragt.Nach einer fast 12-Monatigen Wartezeit erhielt ich einen Behindertengrad von lediglich 30 Prozent.Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und werde sicherlich ein weiteres Vorgehen nur mit einem Anwalt erfolgversprechend realisieren können.
Dennoch glaube ich,daß diese Einstufung unkorrekt ist,oder?
Ich hatte mit 50 Prozent gerechnet.Ein Mediziner hatte mir vor geraumer Zeit erklärt,daß die Befundung solcher Behinderungsanträge zwar von Ärzten erfolgt,die Behindertengrade jedoch von verbeamteten Schreibtischtätern erteilt werden,welche keine Mediziner sind.
Ist das richtig?
Zudem habe ich im Netz gelesen,daß nicht die Erkrankungen für den Behindertengrad ausschlaggebend sind,sondern die Funktionsausfälle.
Da hätte ich so ein paar Dinge anzubieten.
Ich hatte zwar Glück im Unglück und mußte nicht das bedauernswerte Schicksahl von Monika Lierhaus teilen,weshalb mir äußerlich nicht viel anzumerken ist.
Dennoch bin ich für die nächsten 4 Jahre physisch sowie psychisch nicht belastbar,da das bestrahlte Hirnareal angiologisch durch die Strahlung sehr instabil und das Blutungsrisiko stark erhöht ist.Zudem habe ich in den Oberschenkeln starke Mißempfindungen bei Berührung,zeitweilge Schwindelanfälle und Kopfschmerzen.Hinzu kommt ein gelegentliches Kribbeln in den Extremitäten der linken Körperhälfte.
Da ich mit der ständigen Gefahr einer erneuten Hirnblutung leben muß,befinde ich mich seit Oktober 2012 in ambulanter Psychotherapie.
So viel zu meiner durchlebten Vergangenheit.
Vielleicht hat ja hier ein Mitglied eine ähnliche Geschichte aufzubieten und kann hier etwas darüber zum Besten geben.
Leider ist meine Erkrankung angeblich sehr selten.
Dennoch wäre es interessant zu erfahren,welche Voraussetzungen für 50 Prozent Behinderung gelten?
Ich finde es ohnehin schon sehr widersprüchlich zwar sofort berentet zu werden,dennoch nur so einen geringen Behindertengrad zu erhalten.Sollte ich jemals in das Berufsleben zurückkehren dürfen,so würde mein Arbeitgeber (Land Berlin)auch für eine Umsetzung auf einen schonenderen Arbeitsplatz sorgen.Jedoch brauche ich dafür die 50 Prozent.Nach Auskunft meines Arztes sei mein bisheriger Job physisch sowie psychisch zu belastend!!!
Ich bedanke mich vorerst für Euer Interesse meinen Erlebnisbericht gelesen zu haben und hoffe auf informative Antworten von Euch.

Liebe Grüße
Horschtl

Antworten

  • Hallo Horschtl
    vielleicht bringt dich der Link ein klein wenig weiter.
    http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
    Gruß
    rednaxela
  • Guten Morgen Rednaxela!


    Vielen lieben Dank für Deine Antwort.Dieser Link ist sehr hilfreich für mich.Nach so etwas habe ich lange gesucht!!!

    LG
    Horschtl
  • Hallo,
    die anhaltspunkte zum Grad der Behinderung, die Du als Link erhalten hast, sind von 2008. Sie galten als Richtwert, also lediglich zur Orientierung. Inzwischen sind diese Richtlinien (Anhaltspunkte gutachtlerlicher Tätigkeit) durch eine neue Verordnung abgelöst worden. Du kannst die neue Broschüre "Versorgungsmedizin-Verordnung" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales kostenlos bestellen.

    Richtig, es geht um die Funktionseinschränkung im Vergleich zu gesunden Menschen Deiner Alterskategorie. Es ist also nicht der Leidensweg, der entscheidend ist.

    Ist bei der Bewertung Deiner Einschränkungen jede Gesundheitsstörung (organisch, psychisch, sozial) berücksichtit worden?
    Es sollten von den behandlern jeweils Befundberichte angefordert worden sein. Wichtig ist, dass man seinen Ärzten und Psychotherapeuten klar macht, dass es bei der Feststellung der Schwerbehinderung darum geht, was im Vergleich zum gesunden Menschen dauerhaft (> 6 Monate) nicht geht. Lob über Fortschritte sind an der Stelle nicht gefragt.
    Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht möglich, wie ich mal aus Deiner Berentung ablese. Teilhabe am sozialen Leben vielleicht eingeschränkt, durch geringe körperliche und psychische Belastbarkeit. Schwindel führt wohlmöglich zu einer Sturzneigung, Gangunsicherheit, die die Mobilität einschränkt usw.
    Findet sich Deine Erkrankung nicht in den Gutachtlerlichen Leitlinien, dann hat der Gutachter des Versorgungsamtes diese mit anderen Erkrankungen zu vergleichen und daraus einen GdB zu abzuleiten. dass Deine Erkrankung selten ist, darf also nicht zu Deinem Nachteil werden.
    Es ist immer sinnvoll, dem Versorgungsamt seine Anliegen schriftlich mitzuteilen.
    Da die Behörde - zumindest in meinem Fall - eine Eingangsbestätigung der Schreiben verweigert, schicke ich meine Schreiben immer per Fax. Über den Sendebericht habe ich so eine Eingangsbestätigung.

    Beim Bundesministerium für Arbeit udn Soziales gibt es den "Ratgeber für behinderte Menschen" von 2011 als kostenloser download oder mit Wartezeit als Printmedium.
    Drin findest Du allgemeine Grundlagen zum Thema Behinderung.

  • Hallo Horschtl,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich werde Deinen Thread in unser Forum "Recht & Soziales" verschieben.

    Wie Du schreibst, hast Du bereits einen Anwalt konsultiert. Das ist in Deinem Fall sehr sinnvoll, da Du wahrscheinlich jmd. brauchen wirst, der Dich auch vor Ort unterstützt.

    Es ist auch richtig, dass die Beurteilung in der Regel ausschließlich anhand der Unterlagen erfolgt, die man einreicht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.
    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hi Justin!

    Ja das mit der Verschiebung ist wohl besser,dann können das Thema sicherlich auch andere Interessierte besser auffinden.
    Doch ist die Info,die ich erhielt,für mich schon ausreichend.Ich denke,daß ich tatsächlich mehr als 30% verdient habe.
    Auch glaube ich zu wissen,warum diese deprimierende Entscheidung durch den betreffenden Schreibtischtäter fiel.Angeblich haben die Sachbearbeiter wohl auch einen Ermessensspielraum,der sicherlich in meinem Fall eher negativ gelagert war.
    Ich wies bereits darauf hin,daß ich meinen Bescheid nach über 12 Monaten erhielt.Im Dezember 2011 eingereicht und im Januar 2013 erhalten.
    Logisch war da für mich nur,diverse Institutionen um Hilfe zu bitten.Dabei war das Fernsehen,die Zeitung und letztlich auch der Senat.Natürlich bekamen die vom LaGeSo dann auch Post vom Senat und mußten mir endlich auch mal antworten,nachdem sie lange genug im Dornröschenschlaf lagen.Man rechtfertigte sich natürlich und gab vor,daß alles richtig laufen würde.Ich hatte mich auch dies bezüglich juristisch schlau gemacht und einen Anwaltstermin schon in der Tasche.
    Doch brauchte ich das dann doch nicht mehr,da die Post ja dann kam.Schlimm nur,daß die Beamten,welche wir alle bezahlen,so arbeiten und man gezwungen ist,bis ans Äußerste zu gehen.
    Doch bin ich der festen Überzeugung,daß man mich aus besagtem Grunde so abgefertigt hat.Nach dem Motto:"Soll er ruhig für seinen Beschädigtengrad kämpfen.Wir haben Zeit!"
    Das ist ein Racheakt,weil ich es gewagt habe,mich an die Regierung zu wenden.
    Ich werde sicherlich kein Einzelfall sein.Doch wird es auch Leute geben,die zwar frustriert sind,jedoch letztlich alles hinnehmen.Vielleicht auch,weil sie nicht rechtschutzversichert sind.Offensichtlich können sich die Beamten,ähnlich wie die Politiker alles erlauben und Fehler werden nicht abgestraft.
    Daher ist mein Bericht auch für ähnlich gelagerte Problematiken anderer User wichtig.
    Ich möchte zwar nicht zu weit ausholen,doch erscheint es mir wichtig,um aufzuzeigen,daß die Schlampereien,wie in meinem Fall,bereits bei meinen Medizinern begannen.
    Ich kollabierte mit meiner Blutung damals nur,weil mein aufgesuchter Allgemeinmediziner nicht auf meine Vermutung reagierte und meine Annahme eines Aneurysmas oder Meningitis herabspielte und lieber einen Zeckenbiß daraus konstruierte.Die Notfallmediziner im KH meinten damals,es hätte mit meiner Symptomatik sofort ein Schädel-CT veranlasst werden müssen.Dann wäre zwar auch eine Not-OP erfolgt,jedoch ohne die massive Hirnblutung durchzumachen.Mein Glück war damals auch darin begründet,meinen Urlaub in Österreich,in der Nähe des KH-Innsbruck,verbracht zu haben.Dort ist man auf Fälle wie meinen spezialisiert.Ich hatte ursprünglich vor,nach Italien zu reisen.Meine Ärzte meinten daraufhin nur,daß ich dann nicht so glimpflich davongekommen wär.Mangelnde Sprachkenntnise sowie fehlende Kenntnisse über die neueste,bei mir angewendete OP-Methode,hätte mich wohl eher alt aussehen lassen.
    Also Leute,ich hatte wirklich Glück im Unglück.Das war nur ein kleiner Teil meiner negativen und nicht durch mich verschuldeten Erfahrungen.Ich hab so viel Mist erleben müssen,daß mich das mit den Behörden nun auch nicht mehr verwundert.
    Nur wie erwähnt,leider wird nie jemand zur Rechenschaft gezogen!

    LG
    Horschtl
  • Hallo Horschtl,

    wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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