Kostenübernahme für ein Behindertendreirad

Mein Sohn ist am 08.05.1967 geboren und von Geburt an geistig behindert
Nach einer Rückenoperation kam noch eine spastische Behinderung dazu
Er ist zu 100% behindert.Zur Zeit wohnt und arbeitet er bei der Regens Wagnerstiftung 91720 Absberg.
Er besitzt seit 25 Jahren ein Behindertenfahrad und kann auch mit diesem ohne weiteres zur Arbeitsstätte ca. 1,5km fahren.Zu Fuß ist es unmöglich, denn er ist nachdem Fußmarsch total erschöpft.
Jetzt ist dieses Dreirad defekt und kann nicht mehr benutzt werden
Die AOK lehnt die Übernahme der Kosten für ein neues Dreirad ab.
Mit der Begründung der Antragsteller ist über 18 Jahre und somit steht im kein Hilsmittel (Dreirad ) mehr zu.
Für ihre Hilfe bedanke ich mich im Vorraus

Antworten

  • Hallo!

    Ich füge dir einen Link ein von unserer Vereinsseite, wo es genau darum geht.

    http://www.hsp-verein.de/startseite/behindertendreirad.html

    Es ist ein Urteil des LSG Hessen aus 2009, wo das Behindertendreirad der Rehabilitation dient und auch von der Kasse für volljährige Patienten bezahlt werden muß zur Erhaltung der Gehfähigkeit. Evtl. hilft es dir ein wenig weiter, auch, wenn es vielleicht nicht ganz deine Situation trifft. Evtl. kannst du dir daraus etwas ableiten und hast neue Argumente für die Kasse.


    Gruß, Katrin
  • Wenn er das Dreirad zum Arbeitsweg braucht, ist da nicht die Rentenversicherung zuständig? "teilhabe am Arbeitsleben"
  • Hallo KlemensuDoris,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?
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