Steuererklärung

Hallo - seit ich IV beziehe muss ich nun meine erste Steuererklärung machen. Auf was muss ich achten und welche Abzüge kann man genau machen? Danke für die Antwort.

Antworten

  • Hallo sola,

    ich habe Deine Anfrage an unsere Schweizer Kollegen weitergeleitet.

    Bitte hab ein klein wenig Geduld 😉

    Wünsche ein schönes Wochenende.
  • Hallo Sola
    Wenn du jemand hast wo dir sonst bei der IV und EL sachen hilft würde ich fragen ob die Person mit dir zusammen die Steuererklärung ausfühlt.
    Da ich meine Steuerklärung grad auch bekommen habe und grad auch die Mail von der Person wo mir hilft beim Ausfühllen der Steuererklärung. Kann ich dir sagen was sie mir geschrieben hat was ich dann mitbrigen sollte.
    Folgende Unterlagen benötigen wir:
    - Veranlagungsverfügung (evtl. falls vorhanden)
    - Lohnausweise
    - Zins- und Saldoausweis aller Konten
    - Krankheitskosten (Übersicht Krankenkasse)
    - Bestätigung Ausgleichskasse ausbezahlte Renten
    - Bestätigung der gemachte Spenden
    Vieleicht hilft dir das ja schon.
    Lg Blitz

  • hallo blitz

    vielen dank für die antwort - so habe ich doch nützliche tipps erhalten und kann nun mit der zusammenstellung der unterlagen beginnen.
    grüessli sola 👿
  • Hallo sola

    Ich habe Deine Frage noch an eine Fachexpertin weitergeleitet. Ich hoffe Du erhältst bald noch weitere Tipps für das Ausfüllen der Steuererklärung.

    Bis es soweit ist, bitte ich dich noch um etwas Geduld.

    Man hat ja zum Glück noch etwas Zeit bis sie eingereicht werden muss. Und Frist Verlängerungen können unproblematisch beantragt werden.

    Vielleicht kannst du ja noch etwas warten mit dieser "tollen" Arbeit... 😃

    Liebe Grüsse


  • Hallo Sola

    In der Zwischenzeit konnte ich mich mit einem Fachexperten absprechen. Diese Tipps darf ich dir weiterleiten:

    - Geld der Sozialversicherungsanstalt gemäss Lohnausweis SVA als Lohn versteuern

    - Einkommen im Rahmen einer Arbeit in einer IV-Werkstätte muss auch versteuert werden

    - Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung müssen NICHT versteuert werden

    - sämtliche Krankheitskosten auflisten; Krankheitskosten auflisten lohnt sich aber nur, wenn diese insgesamt höher sind als der Pauschalabzug.

    - Bei einem Heimaufenthalt können 2/3 der Pensionskosten vom Einkommen in Abzug
    gebracht werden (unter Krankheitskosten). In solchen Fällen sind die Steuern praktisch immer gleich null.

    - falls nicht genügend Geld vorhanden ist, den Antrag auf Steuererlass bei der Gemeinde zustellen. Steuererlass ist aber nur bei Schulden möglich.

    - Bei knappen Finanzen allenfalls Ergänzungsleistung-Anmeldung prüfen.

    So nun denke ich bist du mit den wichtigsten Infos ausgerüstet für das Ausfüllen der Steuererklärung. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an das zuständige Steuerbüro deiner Gemeinde wenden. Die werden ja schliesslich dafür bezahlt, und dass erst noch von uns Steuerzahler... 😃

    Gutes Gelingen!

    Liebe Grüsse
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