Arbeitsfähigkeit, Versicherung

Guten Tag


Im Arztbericht stehen Sachen wie …ohne regelmässige Hebe- und Tragebelastungen über 5 Kg, ohne arbeiten auf Leitern, Gerüsten ohne Treppensteigen, ohne wirbelsäulenbelastende und Hüftgelenskniegelenks belastende Zwangshaltungen und Tätigkeiten….Körperliche (ausgesprochene) leichte Tätigkeiten…
Welcher Arbeitgeber stellt einem ein, wenn er von diesen Angaben erfährt, bzw. muss er es erfahren ?
Sind diese Vorgaben sowohl von mir als auch vom Arbeitgeber einzuhalten ?


Mit freundlichen Grüssen
Condor1


Antworten

  • Hallo Condor

    das was Du schreibst, sind sicher Auszüge über einem ärtzliches Gutachten von einem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung) Das ist bei Euch in der Schweiz und Deutschland identisch.Dieses Gutachten braucht dem Arbeitgeber nicht vorgelegt werden. Es sagt insbesondere für Dich aus, daß Du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben solltest/darfst. Nachdem, was Du geschrieben hast, kommen für Dich nur leichte Bürotätigkeiten in Frage. Kommt das Gutachten von der Rentenversicherung, ist im weiteren Verlauf des Gutachten auch etweas über Deine Erwerbsfähigkeit geschrieben.

    LG Norbert
  • Hallo Condor

    Zunächst einmal herzlich Willkommen in unserer MyHandicap-Community! Schön dass zu uns gefunden hast 😃

    Wir haben für die neuen User ein Video erstellt, dass Dir die Möglichkeiten von unserer Community erklärt: http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe deine Frage an einen Fachexperten weitergeleitet, der dir bestimmt bald schreiben kann, welche Rechte du gegenüber dem Arbeitgeber hast. Bitte habe noch etwas Geduld.

    Falls Deine Frage später geklärt sein sollte, sei bitte so lieb und benutze den Zahlenstrahl. So hilfst Du uns eine bessere Übersicht im Forum zu wahren.

    Bei weiteren Fragen kannst Du dich jederzeit wieder an mich, meine Kollegen und an die Community wenden. Wir alle helfen gerne!

    Liebe Grüsse
  • Hallo Condor

    Gerne leite ich dir die Antwort des Fachexperten weiter:

    "Wenn die gesundheitlichen Einschärnkungen die Ausübung der zu erledigenden Tätigkeiten bei einem neuen Job nicht beeinträchtigen, dann müssen sie beim Bewerben auch nicht erwähnt werden. Wenn Sie sich für eine Stelle als Buchhalter bewerben, interessiert z.B. eine Personalabteilung nicht, dass Sie nicht auf Treppen, Leitern und Gerüsten arbeiten können.

    Auf eine Stelle als Gerüstbauer sollten Sie sich hingegen nicht bewerben, weil Sie offenbar aus ärztlicher Sicht diese Aufgaben nicht ausführen können oder sollen. Verschweigen Sie z.B. Gleichgewichtsstörungen und fallen vom Gerüst, dann kann die Versicherung, die für den Schaden aufkommen müsste, Vorbehalten machen.

    Bewerben Sie sich nur für Tätigkeiten, die aus Sicht des Arztes und aus Ihrer Sicht bedenkenlos ausgeführt werden können. Ein Arztzeugnis gehört übrigens nicht in die Bewerbungsunterlagen."

    Ich hoffe dir mit der Antwort des Fachexperten weitergeholfen zu haben. Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit wieder an die Community wenden. Wir alle helfen gerne!

    Bitte vergesse die Bewertung des Threads nicht. Dies hilft uns sehr, den Überblick im Forum zu bewahren.

    Liebe Grüsse
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