fehler in berichten

liebe forumsteilnehmer,

eine freundin hat zu ihrer persönlichkeitsstörung inzwischen polyneuropathie mit gleichgewichtsstörungen,fibromyalgie mit chronischen sehenereizungen. sie geht mit unsicherem gleichgewicht, kann nur noch kurze strecken gehen und schlecht tragen.

da die gehbehinderung nicht anerkannt wird klagt sie. in den berichten und gutachten sind viele fehler. die beschwerden der freundin sind dadurch stark verfälscht worden.

sie hat sich beim anwalt angemeldet.

wie bereiten wir uns auf den anwalt vor? was können wir sonst noch tun? für tipps wären wir sehr dankbar.

liebe grüße von myla, vielen dank!

Antworten

  • Guten abend myla
    am besten wäre es ihr lasst euch durch einen Sozialverband wie z.B Vdk vertreten, die haben Spezialisten auf dem Gebiet und als Mitglied ist das auch nicht teuer.
    Viel Erfolg
    Gruß
    rednaxela
  • Guten Tag Myla,..

    und herzlich willkommen im Forum.

    Zu einer Erkrankung gibt es eine Diagnose und dann erfolgt das Gutachten. Andersrum ergibt es keinen Sinn zur Begutachtung und zum Fragen-Katalog zum Gutachten an sich. Die Fragestellung zum Gutachten / im Fragenkatalog etc. kann nur zur gestellten Diagnose und der sich daraus resultierenden Behinderung ergeben in der Schlussfolgerung für den Gutachter / rin.

    Wenn deine Freundin nun der Auffassung ist das das erstellte Gutachten nicht rechtlich verwertbar ist, weil es nicht stimmig zur Diagnose, Behinderung, Einschränkung ist, es eine persönliche Meinung vom Gutachter / rin mit eingebracht wurde, enthält - dann sollte sie sich durch das SG = Sozialgerichtsverfahren Neu begutachten lassen.

    Das bereits bestehende Gutachten muss ganz offiziell beim zuständigen Träger der dies in Auftrag gab Widersprochen und die Mängel, Fehler im Gutachten müssen aufgezeigt werden durch den RA = Rechtsanwalt. Und auf rechtliche Verwertbarkeit geprüft werden, nur dazu benötigt sie eine Fachanwalt für SR = Sozialrecht / Medizin.

    Wird das jetzige Gutachten nicht Widersprochen, dann wird es zur Amtsermittlung zum Klageverfahren mit einbezogen im Verfahren.

    Unter folgendem Link kannst du dich einlesen was darf sein, was nicht zu einem Gutachten !

    http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf

    Wer den Klageweg beschreitet sollte sich auf einen langen Zeitraum einrichten von ca. 4 Jahren. Geht eine der Parteien zum Verfahren in die Berufung so dauert es noch länger. Es benötigt durch den Kläger / rin sehr viel Geduld, Kraft was ich deiner Freundin wünsche. Und es sollte durch den RA auch geprüft werden der Erfolg zum Verfahren, denn es bringt nichts wenn man den Klageweg beschreitet und verliert am Ende. Mfg Lyn 😉
  • Hallo myla,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Gern kannst Du auch an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht.
  • hallo rednaxela, lyn, justin,

    vielen dank für eure antworten!

    liebe grüße
    und euch alles gute
    von myla
    😀
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