Pflegeleistung Kompressionsstrümpfe

Hallo,

ist das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen auch eine Pflegeleistung? Oder? Mein Pflegedienst möchte dafür bei Verhinderung meines Mannes eine ärztliche Verordnung nämlich haben.
Gruß

Gabi

Antworten

  • Hallo gabi
    es ist eine Verordnung für die Krankenkasse,nicht Pflegekasse, nötig!
    Gruß
    rednaxela
  • hallo gabi,

    um die strümpfe durch einen pflegedienst anzuziehen, brauchst du eine ärztliche verordnung. diese bekommst du aber meistens nur für strümpfe der klasse II. ansonsten muß man gucken 😡 wie man klarkommt.

    viele grüße
    der saegenerv petra
  • Hallo Gabi,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • Hallo.

    ich sitze mit Hemiparese (EDSS 8,0) im Rollstuhl und habe massive Beugekontrakturen in beiden Kniegelenken, die es mir selbst unmöglich macht irgendwelche Strümpfe, Schuhe und Hosen anzuziehen. Bin zu 100 % schwerbehindert mit aG,H,B!

    Deswegen verstehe ich nicht, dass ohne Verordnung der Pflegedienst die Kompressionsstrümpfe nicht anziehen darf.

    Gruß
    Gabi

  • Hallo Gabi,

    das liegt daran, dass Kompressionsstrümpfe eben keine normalen Strümpfe, sondern ein medizinisches Therapiemittel sind. Deshalb darf der Pflegedienst sie nicht ohne Verordnung anziehen.
  • Guten Abend Gabi
    Das anziehen von Kompressionsstrümpfen wird durch ärztl. Verordnung geregelt und von der Krankenkasse bezahlt, es ist keine besondere Pflegeleistung.
    Das besondere daran ist, der Pflegedienst der auch sonst die Verrichtungen bei dir vornimmt würde doppelt bezahlt, einmal als Verrichtung(ohne detaillierte Nennung der Verrichtung) durch die Pflegekasse und einmal als Kompressionsstümpfe anziehen durch die Krankenkasse.
    Also Vorsicht, alles gut dokumentieren lassen bei den Abrechnungen.
    Gute Nacht
  • Hallo Gabi.

    das an- und ausziehen ist nicht das Problem! Es geht um den Einsatz des Strumpfes als Therapiemittel. Das muss angeordnet und verordnet werden. Denn Kompressionsstrümpfe könnten auch kontraindiziert sein z.B. bei Arteriellen Verschlusskrankheiten. Und deshalb braucht es eine "Ärtzliche Erlaubnis"

    LG Thomas

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