Krankenrücktransport über mehr als 40 km - wer muss zahlen?

Am Freitag vor Weihnachten erhielt ich von meinem Hausarzt einen Krankentransportschein, nachdem er in mehreren Krankenhäusern um eine Notaufnahme für mich ersucht hatte, welche überall abschlägig beschieden wurde. Er legte mir ans Herz, sofort eine Notaufnahme aufzusuchen, wenn sich meine Symptomatik (schwere asthmoide Bronchitis mit Atemnot und Todesangst) wieder aufbauen sollte. Danach ging er in Urlaub -

...und am Nachmittag hatte ich leider wieder so schlimme Anfälle, dass ich in diversen Notaufnahmen (zunächst nah meines Wohnortes) anrief. Indes wurde ich überall abgelehnt (Feiertags-Urlaub!), ausser in der Uniklinik der nächsten (68 km entfernten) Großstadt, welche eine 24h-Notaufnahme unterhielt. Da ich auf keinen Fall mit meinem PKW fahren sollte, nahm ich ein Taxi - auch für das Notfallgepäck, falls ich stationär aufgenommen würde. Der Transportschein wurde auch angenommen und ich brauchte nur eine Zuzahlung zu leisten. ...

Nach fünf Stunden samt Behandlung und Befunderhebung in der Notambulanz (es war mittlerweile 23.00h) teilte man mir mit, mich nicht stationär aufnehmen zu können. Ich erhielt wieder einen Transportschein für ein Taxi, musste dies aber nun trotzdem voll bezahlen - mit dem Hinweis, ich erhielte bei Einreichung der Quittung samt Transportschein die Kosten erstattet.

Dem war aber leider nicht so. Die Krankenkasse lehnt nun unter fadenscheinigen ("Gesetzgeber"-)Argumenten eine Erstattung ab. Angeblich gestatte der Gesetzgeber eine Rückfahrt nur unter "den und den Bedingungen", die bei mir aber leider nicht vorlägen.

Viele dieser Bedingungen waren allerdings völlig fehl am Platz (z.B., dass vor einer Rückfahrt von einer ambulanten Behandlung erst eine Kostenzusage der Kasse eingeholt werden müsse), da Notfall und zu diesem Zeitpunkt gar nicht realisierbar.

Ich fühle mich nun ziemlich "übern Löffel barbiert" und im Regen stehen gelassen. Zwar darf ich Widerspruch einlegen, aber dass dann eine Erstattung geleistet wird, ist wohl eher nicht zu erwarten. Sehr ärgerlich finde ich, dass nicht einmal die Ärzte auf dem Laufenden zu sein scheinen, was diese Transportkosten angeht. Warum hat mir die behandelnde Ärztin also überhaupt einen Transportschein ausgestellt, wenn diese Regelungen nach Aussage der KV schon seit 2006 so bestehen? Der größte Witz ist: Wäre ich über Nacht - also stationär - geblieben, dann hätte die KV zahlen müssen...!

Und dann: Warum hat das Taxiunternehmen gelogen - denn die hätten das auf jeden Fall wissen müssen, da sie ja ständig an der Front sind...!?

Vielleicht hat ja jemand hier Ahnung, wie man sich als schwer Behinderte bei solchen Ungerechtigkeiten schadlos halten kann?

Über alle Hinweise bin ich dankbar!

Antworten

  • Hallo,
    der Arzt entscheidet, ob die Notwednigkeit eines Krankentransportes besteht. Die Verordnung darf nur ausgestellt werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können.
    Das war bei Dir der Fall. Der Taxifahrer darf darauf vertrauen, dass damit die Notwendigkeit besteht und gab damit die richtige Auskunft. Mir scheint, die Krankenkasse ist das eigentliche Problem.
    Ich würde gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Nach meiner Erfahrung lehnen manche Kassen einfach mal ab und warten ab, ob sich der Versicherte wehrt.
    Vorher - sofern noch Zeit bis zum Fristende ist - würde ich mal die Diskrepanz zwischen der verordneten Fahrt (medizinisch zwinged notwendig) und dem Ablehnungsbescheid ansprechen, um in meinem Widerspruchsschreiben ggf. gleich passende Argumente anzuführen.
    Ich fantasiere mal einen Widerspruch zusammen:
    Weder das von ihnen angeführte Gesetz noch seine Begründung enthalten Vorgaben für die nähere Bestimmung von Ausnahmefällen, sodass hier gemäß des Einzelfall eine Kostenübernahme zu gewähren ist. Insbesondere in Notfällen darf eine nachträgliche Verordnung erfolgen. Ein Notfall liegt nach den Richtlinien des Bundesausschusses vor, wenn für den Betroffenen Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, sofern er nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhält.
    Die Notfall-Behandlung der Bronchitis .... bei daraus resultierender Beeinträchtigung der Mobilität (Schwindelgefühl mit Sturzgefahr, Gefährdung im Straßenverkehr durch Panikreaktionen) in der Notfallaufnahme sei zur Abwendung eines Gesundheitschadens und Gefährung des Lebens, notwendig gewesen. Die im Anschluss notwendige Rückfahrt wäre mit ÖPNV oder eigenem PKW mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einem nicht zu vertretenden Gesundheitsschaden verbunden gewesen, sodass zwingend ein Taxis zu benutzen gewesen wäre. Hierzu verweise ich auf den Transprotschein von Dr. xy, der ihnen vorliegt. Eine weitere ärztliche Stellungnahme wird gerne gegen Kostenerstattung vorgelegt.
    Ggf,. auf vorhandene Schwerbehinderung hinweisen.



  • Hallo marijo 77,

    Bei einem Transport mit einem Krankenwagen als Notfall muß die Kasse bis auf einen kleinen Eigenanteil auf jeden Fall zahlen.
    Wenn Du vom Arzt die Notwendigkeit bestätigt hast mit dem Taxi zu fahren muß die Kasse auch bis auf einen kleinen Eigenanteil zahlen.
    Günstig wäre auch, wenn Du das aG im Behindertenausweis hast. Durch das Merkmal kann leicht bestätigt werden, daß Du die öffentlichen Verkehrsmittel eben nicht nutzen kannst.
    Nicht die Widerspruchsfrist verstreichen lassen, sonst hast Du das akzeptiert.

    LG

    Surfer
  • Hallo marijo77,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie genau lautet denn die Begründung der Krankenkasse für die Ablehnung?

    Freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Wie genau lautet denn die Begründung der Krankenkasse für die Ablehnung?

    Freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀


    Lieber Justin,

    danke für die nette Begrüßung...! 😃

    Die Begründung der KK liegt auf dem Schwergewicht "Fahrt zu ambulanter Behandlung" bzw. "Heimfahrt von...." - und der Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung durch die KK. Was bei einer Notfall-Fahrt wohl obsolet sein dürfte... - und dass die Behandlung ambulant ausgeht, konnte ich immerhin auch nicht vorher wissen...

    Falls Dir also noch etwas einfällt... Ansonsten habe ich mich schon an den Widerspruch gemacht und ihn nach Denkers Vorlage formuliert... Nur bis er in der Post ist, wird es noch ein paar Tage dauern - ich bin nämlich erst mal eingeschneit... o.O
  • Hallo marijo,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo marijo77,

    nach deinen Schilderungen, zu deinem Transport zum Kartenhaus und zurück, sieht die rechtliche Situation wie folgt aus.
    Grundsätzlich richtet sich die Kostenübernahme eines Transportes durch die Krankenkasse nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (RL-Ktrans).

    Es ist im Hinblick auf die Kostenübernahme von entscheidender Bedeutung, um was es sich für eine Fahrt letztlich handelt. Die Richtlinie unterscheidet hier in Rettungsfahrten, Krankentransporte sowie Krankenfahrten. Die einzelnen Voraussetzungen lassen sich aus der Richtlinie explizit entnehmen (kann gegoogelt werden). Nur soviel: Rettungsfahrten = akuter Notfall; Krankentransporte = Notwendigkeit fachlicher Betreuung; Krankenfahrten = sonstige Fahrten ohne fachliche Betreuung (Taxi) zum speziell vorgesehenen Maßnahmen.

    Nach deinen Schilderungen zufolge hat es sich bei der Hinfahrt zum Krankenhaus um eine notfallähnliche Situation gehandelt, so dass hier eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich gewesen ist (und offenbar auch gar nicht eingeholt hätte werden können).

    Da mir die Ablehnungsgründe der Krankenkasse, was den Rücktransport anbelangt, nicht bekannt sind, gehe ich von folgendem aus. Die Krankenkasse ist wohl der Auffassung, dass aufgrund fehlender stationärer Aufnahme, eine akute Behandlungsbedürftigkeit/Notfallsituation nicht mehr gegeben war. Daher hätte der Rücktransport (Krankenfahrt) nur nach vorheriger Genehmigung und zu den in § 7 der Richtlinie genannten Maßnahmen übernommen werden können. Wir leuchtet ein, dass insbesondere zu Unzeiten eine vorherige Genehmigung seitens der Krankenkasse gar nicht eingeholt werden kann. Darauf kommt es allerdings (leider) auch gar nicht an. Denn § 7 Abs. 3 der Richtlinie legt fest, dass ein Transport mit einem Mietwagen oder Taxi nur dann zu verordnen ist, wenn zwingende medizinische Gründe dafür vorliegen. Sprich, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dazu in der Lage bist, öffentliche Verkehrsmittel oder den privaten Pkw zu nutzen, musst du dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch tun.

    Es tut mir leid, wenn ich dir dahingehend keine positive Auskunft geben kann.

    Felix Tautz
    Rechtsanwalt

  • FelixTautz hat geschrieben:
    § 7 Abs. 3 der Richtlinie legt fest, dass ein Transport mit einem Mietwagen oder Taxi nur dann zu verordnen ist, wenn zwingende medizinische Gründe dafür vorliegen. Sprich, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dazu in der Lage bist, öffentliche Verkehrsmittel oder den privaten Pkw zu nutzen, musst du dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch tun.

    Es tut mir leid, wenn ich dir dahingehend keine positive Auskunft geben kann.

    Felix Tautz
    Rechtsanwalt



    Hallo Felix,

    vielen Dank für die Ausführungen. Es lagen zwingende medizinische Gründe für den Taxitransport vor, denn mein Gesundheitszustand ließ keinerlei Fahrt mit öffentlichen VM oder Privat-PKW zu.

    Der Widerspruch ist nun unterwegs und ich hoffe auf etwas Menschlichkeit und eine Einzelfall-Entscheidung.

    Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
  • Es hängt alles von deiner Krankenversicherung ab, ob sie dafür bezahlt oder du. Ich bin beim ADAC und sie haben auch einen Krankenrücktransport, aber ich habe auch die Nummer der Ambulanzflug Zentralle für Notfälle. Du kannst si kostenlos Anrufen und Hilfe bekommen, sie sind auch weltweit einsetzbar.

    Ich kann auch xxxx zustimmen und der Arzt sagt, ob die Notwendigkeit eines Krankentransportes besteht.


    Hier ist die Homepage der Ambulanzflug Zentralle www.ambulanzflug-zentrale.de und du kannst auch ein paar Berichte von anderen Leuten dort lesen.

    Ein Zitat der Seite - "Über alle Grenzen hinweg leisten wir genau die Hilfe, die Sie benötigen, und organisieren in kürzester Zeit Krankentransporte auf dem Luftweg, um Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen."

    LG
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