In was für einer Steuerklasse wird ein Blinder eingestuft (ledig) in der ersten?

Ich werde demnächst in einem Arbeitsverhältnis eingehen wo ich 2000 Euro brutto bekomme. Wenn man die ganzen Steuern abzieht bleibt einem c.a. 1350 übrig mit dem Freibetrag von 3700 wären es c.a. 1450 Euro - miete von c.a. 700 (nebenkosten inkl) bleibt nicht mehr viel übrig. Schade, dass das Leben von Zeit zu Zeit teuerer wird!

Antworten

  • Hallo Leonhart,

    herzlich willkommen hier im Forum. Ich habe Dir mal einen Link rausgesucht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

    Du wirst in Steuerklasse I kommen. Aber wenn Du Blind bist, sprich bzw. telefonier mal mit dem Finanzamt, das Du den Freibetrag nicht erst im nächsten Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder bekommst,sondern gleich. Dann wird der Freibetrag durch 12 geteilt, evtl. aufgerundet und dann zahlst Du weniger Steuern. Ich mach das immer erst mit dem Jahresausgleich, dann habe ich eine größere Summe, die ich wiederbekomme...

    Ich wünsch dir noch einen schönen Abend.

    LG Sanne
  • Hallo Leonhart,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Für die Einstufung in die Steuerklasse spielt eine Behinderung zunächst keine Rolle.

    Je nach GdB und Merkzeichen gibt es dann aber unterschiedliche Steuererleichterungen. Näheres hierzu findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Vielen Dank für die prompte Antwort Justin,

    leider konnte ich nichts finden. Der Gdb liegt bei 100% hab ein BL, G, H und RF im Ausweis stehen. Werde ich trotzdem in Steuerklasse 1 eingestuft?

    Vielen Dank vorab für die hilfreichen Antworten
  • Hallo Leonhart
    wie Justin schon schrieb,ja!
    Aus dem Link geht u.a. folgendes hervor:
    Je nach Grad der Behinderung (GdB) beträgt der jährliche Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro, bei blinden und hilflosen Menschen sind es 3.700 Euro.

    Einige Links mit Tips von regionalen Finanzämtern stehen auch in dem Link.
    Gruß
    rednaxela
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    ..... Dann wird der Freibetrag durch 12 geteilt, evtl. aufgerundet und dann zahlst Du weniger Steuern. Ich mach das immer erst mit dem Jahresausgleich, dann habe ich eine größere Summe, die ich wiederbekomme...

    hallo leonhart

    ich lasse meinen freibetrag monatlich berücksichtigen, denn warum soll ich den staat mit meinem geld "arbeiten lassen", wenn ich gleich mehr im geldbeutel haben kann? 😉


    lg rosi

  • Hallo Leonhart

    Die Steuerklasse ist abhängig vom Familienstand. Da Du ledig bist wirst Du in die Steuerklasse I eingestuft. Als schwerbehinderter Mensch erhälst Du Freibeträge die den Grundfreibetrag (Existenzminimum) erhöhen. Beispiel er Grundfreibetrag für das Jahr 2013 liegt bei 8130 Euro. Zusätzlich erhälst Du den schon erwähnten Freibetrag von 3700 Euro, das sind dann insgesamt 11830 Euro. Erst ein Einkommen, welches oberhalb dieser Grenzen liegt ist dann steuerpflichtig.

    LG Nobby
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