Was muss man tun um endlich das aG im Behindertenausweis zu erhalten habe schon 2 Verschlimmerungsan

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Hallo ,
ich bin`s wieder und hoffe nicht zu Eurer Nervensäge zu werden...
ich habe ja seit dem 06.08.2011 quasi immer im Rolli gesessen und bekomme einfach nicht die Blaue Rolli Plakette damit wir einen Behindertenparkplatz nutzen dürfen:
Hat jemand einen Tipp für mich auf Lager mit dem es endlich klappt???
Ich bin schon persönlich beim Versorgungsamt gewesen und die meinten nur das kümmert sie wenig denn es könnte ja sein das ich morgen oder in einem halben Jahr wieder laufen könnte. Ich wär ja schließlich viel zu jung um ein aG zu erhalten.
Und die vom Rentenamt die meinen ich würde ja eh wieder gesund und daher bekomme ich "nur" für jeweils ein halbes Jahr die Erwerbsunfähigkeitsrente ....
da frag ich mich echt was das für Ärzte sind die die Begutachtung durchführen sie dürften doch sehen das es nicht besser sondern eher schlechter geworden ist.
Bin schon auf Eure Antworten gespannt.
Gruß
Ela

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  • MyHandicap User
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    Hallo ela
    weist du es denn besser als die Ärzte? Sicher hat das Versorgungsamt und Rentenamt eine Prognose vorliegen aus der hervorgeht daß du nur kurze Zeit behindert bist. Findest du das ungerecht, wende dich z.B. an VDK und lass dich beraten bzw lass ein Gegengutachten erstellen.
    Die Kriterien für aG sind:

    aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen und Kfz-Steuerbefreiung.

    Gesundheitliche Voraussetzungen
    Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind.

    Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz anzusehen sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades.

    nachzulesen hier:
    http://www.berlin.de/lageso/behinderung/merkzeichen/index.html#gehbehinderung

    Gruß
    rednaxela
  • Ja, so steht es in den Ausführungen, aber meiner Meinung nach müssten die dringend aktualisiert werden. Meine Tochter (10) hat auch ein aG und den blauen Ausweis, ist aber in keinster Weise amputiert oder herzkrank. Sie hat eine seltene Erkrankung, HSP, die ich dem Laien immer mit erblicher MS oder schleichendem inkompletten QS erkläre. Sie hat inzwischen ein Gangbild, das so aussieht:
    Füße und Knie mit starker Innenrotation, was durch die Aductoren ausgelöst wird. Dazu kommt ein beidseitiger Spitzfußgang, wobei sie nur auf den zwei bis drei äußeren Zehen läuft. Die Oberschenkel sind inzwischen so eng zusammen, dass sie im X läuft, für die Hygiene im Intimbereich kaum noch zwischen die Beine kommt.
    Unsere letzte Lösung ist eine Baclofenpumpe, wofür wir am 17.1. einen Termin zur Testung haben.
    Sie hat inzwischen einen Rolli, ihr Restgehvermögen liegt ohne Hilfsmittel oder Festhalten an Gegenständen bei 0m, mit Unterstützung und großer Konzentration ihrerseits bei etwa 30m, die für sie schon ein Marathon sind.

    Was ich damit sagen will:
    Das Versorgungsamt muß individuell entscheiden und sich nicht daran halten, was irgendwo geschrieben steht und wohl lange überholt sein dürfte. Wir haben auch nur mit Widerspruch erreicht, dass ihre Prozente von 50 auf 80 erhöht wurden und sie u.a. das aG bekam - weil leider die o.g. Punkte wie Amputation noch immer im Vordergrund stehen. Nicht zu Unrecht, es gibt aber viele Facetten und individuelle Krankheitsverläufe, die dort nicht berücksichtigt werden.

    Gruß, Katrin
  • MyHandicap User
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    Hallo Katrin
    ich denke das Versorgungsamt hindert die Prognose der nicht dauerhaften Behinderung daran den Merkbuchstaben aG zu vergeben.
    Da müsste ela sich beraten lassen und ggf ein Gegengutachten erstellen lassen.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo Ela!

    Was genau ist denn dein Handicap, was zur Verschlechterung statt zur Verbesserung und fast ständigen Rollinutzung führt und vom Versorgungsamt nicht anerkannt wird?
    Mit besseren Infos ist auch bessere Hilfe möglich, in deinem Profil steht nichts dazu.

    Gruß, Katrin
  • MyHandicap User
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    Hallo,
    also dem Beitrag von Katrin kann ich nur beipflichten, es ist meiner Meinung nach wirklich wie Du es siehst, es gibt so viele Erkrankungen die gar nicht oder nur im Ansatz in den Bestimmungen des Versorgungsamtes berücksichtigt werden.
    Desweiteren drücke ich für Deine Tochter ganz feste die Daumen das Ihr mit dieser "Pumpe" geholfen werden kann... TOI, TOI, TOI!


    Die Frage was mein Krankheitsbild betrifft möchte ich nur einmal kurz erklären das ich
    im Juli 2011 wegen Verdacht auf Schlaganfall in die Klinik kam und trotz linksseitiger Lähmungserscheinung und schiefem Gesicht sowie eingeschränktem Sprachvermögen und starken Gedächtnislücken ( ich weiß bis heute nichts von diesem Tag ) wieder nach Hause geschickt wurde ohne weitere Untersuchung!!! Was bis dahin bekannt war ist das ich unter starkem Übergewicht und Bluthochdruck litt,(auch das es eine wahrscheinliche
    Genetische Disposition gab da meine Mutter und meine Großmutter beide Schlaganfälle hatten aber das ist ja immer nur eine Vermutung der Ärzte? ) .
    Meine Hausärztin hat mich dann am darauffolgenden Tag in ein anderes Krankenhaus geschickt in dem man ein MRT machte und einen Schlaganfall nicht ausschließen konnte. Daraufhin bekam ich eine ambulante Reha... die 14 Tage lang einen langsamen aber stetigen Erfolg brachte; ich konnte wenigstens wieder einigermaßen sprechen.
    Am 6.8.2011 bin ich Nachmittags da es mir nicht wirklich gut ging von meinem Partner ins Bett gebracht worden, ich bin schnell eingeschlafen und er hat mich auch in ruhe gelassen bis er gegen 17:00 Uhr ein röcheln aus dem Schlafzimmer vernommen hatte,
    ich hatte wohl gekrampft und erbrochen und den ganzen kram eingeatmet. Da er mich nicht wach bekam hat er sofort den Notruf abgesetzt und der Notarzt war ca. 8 Min. später bei mir. Man hat mich versucht zu reanimieren und das "lediglich" 45 Min. lang
    dann gab der Notarzt auf! Mein Partner wollte nicht aufgeben und hat die Herzdruckmassage übernommen ( nachdem man 4 x mit Elektroschocks nichts erreicht hatte) dann muß ich wohl nach weiteren 5 Min. kurz einmal zu mir gekommen sein und der Notarzt hat mich in ein künstliches Koma versetzt. Ich habe dann später gehört und gelesen das ich auf dem Transport wohl wieder weg war. Ich bin nach ca. 24 Std. auf der Intensivstation wach geworden. Konnte dann in der darauffolgenden Nacht auf eine andere Station verlegt werden da ich Stabil war und eine andere Person dringend
    dieses Intensivbett benötigte. Ich wurde auf die Chirugie verlegt da es auf der Neurologie kein Bett gab. Entlassen wurde ich nach einer Woche, mit starken Sprachstörungen, linksseitiger Gefühllosigkeit im Bein und einer straken Spastik im linken Arm, mit der Diagnose "Verdacht auf Epilepsie" mit der Bitte der Hausarzt sollte eine engmaschige Überwachung durch einen Neurologen veranlassen. " Wochen später lag ich wieder in einem Krankenhaus mit einem erneuten Epileptischen Anfall.
    Daraufhin wurde durch einen Neurologen festgestellt das ich einen Herdbefund rechts hätte und ich solle zur medikamentösen Einstellung in eine Nervenklinik damit auch meine daraus entstandene Depression mit versorgt werden könne 6Wochen war ich dort bis eine andere Neurologin feststellte das ich durch die Medikation bis zum Bauch voll Wasser wär, sofortige Entlassung und Einweisung in die Vorherige Klinik wegen der starken Wassereinlagerung... Neueinstellung mit Medikamenten. So kam ich im Rolli 2 Tage vor Weihnachten endlich wieder nach Hause denn ich konnte kaum einen Schritt machen. Das hat sich bis heute auf drei Schritte mit Hilfe meines Partners gesteigert.
    Wohlgemerkt 3 Schritte die ich am Rollator machen kann. Ach so meine Sprache setzt bei Aufregung so stark aus das ich nur schwer zu verstehen bin da ich dann extrem Stottere. Nun ja jetzt kam im letzten August erhielt ich Aufgrund starker Rückenschmerzen und Taubheitsgefühl im rechten Bein folgenden Befund Spinalkanalstenose L4-5 bei Bandscheibenvorfall L4-5,
    Spondylarthrose L3-S1 beiderseits und Osteochondrose . Na ja macht ja nix kann ja eh kaum laufen (lach) und schmerzen hab ich auch permanent also kommt es darauf auch nicht mehr an.
    Mir wurde dann eine Wurzelinfiltration und eine Facettenkoagulation vorgeschlagen und auch gemacht. Dann wurde meine Dosierung von meinen Tabletten so verändert das ich eine gute Abdeckung der Schmerzempfindung bekam.
    Ich hoffe das dieser Befund Euch nun genau sagt was ich nicht weiß aber die Leute vom Amt besser wissen.... wird es wirklich mal besser?
    Ach ja was ich noch vergessen habe beide Hüften und Knie sind verschlissen und im rechten Knie sind die Kreuzbänder vorne und hinten defekt.

    Viel vergnügen beim lesen 😉
    Eure Ela

    PS.:
    Ich wünsche jedem von Euch das er wenn er Hilfe braucht diese genau so erhält wie ich von meinem Partner! Denn es ist für mich ein großes Glück diesen Menschen an meiner Seite zu wissen; jetzt könnt Ihr vielleicht auch verstehen das ich Ihn gerne einmal mit etwas besonderem Überraschen möchte, und das ist die in einem anderen Beitrag von mir erwähnte Reise....
  • surfer
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    Hallo ela,

    Wenn Du das Gefühl hast, nicht den geeigneten FA hast, wäre auch ein Wechsel für ein neues Gutachten denkbar, denn auch daran kann es manchmal liegen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Ela!

    Da hast du ja ein großes Päckchen - oder Paket - zu tragen. Hast du es, so wie du es hier beschreibst, z.B. nur 3 Schritte am Rollator, dem Versorgungsamt mitgeteilt? Notfalls auf einem Extrablatt, da es sich nicht in die Fragen des Antrags quetschen läßt?
    Ohne dich persönlich zu kennen, nur anhand deiner Schilderung, bekämst du von mir sofort 100% und aG, ich entscheide aber leider nicht darüber. Mit welchen Begründungen hat das Amt denn bisher abgelehnt?

    Danke für dein nettes TOI TOI TOI.
    Gruß, Katrin
  • MyHandicap User
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    Hallo Kathrin,
    mit der Begründung ich bin zu jung und bei mir könne sich
    ja noch alles ändern...
    außerdem ich war persönlich bei dem Herrn des Versorgungsamtes
    was sich schon als Hindernislauf entpuppte denn in das Büro kam ich mit
    meinem Rolli gar nicht rein musste alles halb auf dem Flur stehend
    Vortragen lassen denn ich konnte vor Aufregung kaum sprechen.
    Gruß
    Ela

  • MyHandicap User
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    hallo ela

    ich mag´s kaum glauben. 🥺
    ein büro im versorgungsamt, das nicht barrierefrei ist?

    lg rosi
  • MyHandicap User
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    Ja sowas findet man in Aachen 😡
    LG
    Ela
  • Zu jung für was? Für das aG oder für deine Krankengeschichte? Das Leben macht bei Alter und Krankheit keine Unterschiede, egal ob 8 oder 80, das aG darf nicht verweigert werden, schon gar nicht mit der Begründung des Alters des Patienten. Was denken sich die Sacharbeiter dabei? Von denen ist wohl jeder kerngesund, hat auch keine Schiksale irgendwo im Familienkreis, kann also gar nicht nachvollziehen, worüber er da entscheidet. Grummel

    Gruß, Katrin
  • ela1706 hat geschrieben:
    mit der Begründung ich bin zu jung und bei mir könne sich
    ja noch alles ändern...


    Hallo Ela,
    also ich habe vor Zorn gekocht, als ich gelesen habe, mit welchen Unsinn man Dich abservieren möchte.
    Behinderung ist zwar nicht altersunabhängig zu bewerten, aber ein "zu jung" gibt es nicht. Die Funktionseinschränkung ist im Vergleich zu einem Gesunden der Altersgruppe zu bewerten. "Zu jung" für eine außergewöhnliche Gehbehinderung gibt es nur dann, wenn Du ein Säugling wärst. Der kann noch nicht laufen.
    "Es könne sich noch alles ändern". na, prima. Dauerhaft heißt bei einer Behinderung, aber eben auch nicht lebenslang, sondern voraussichtlich noch mindestens 6 Monate.

    Die außergewöhnliche Gehbehinderung wird nach den Kriterien anerkannt, die dir ja schon mitgeteilt wurden. Wenn ich richtig informaiert bin, dannn sind das aber keine abschließenden Kriterien, sondern Richtlinien (Orientierungshilfen). Du müsstest also ggf. nachweisen, dass Du gelichwertig beeinträchtigt bist, wenn man deine Einschränkungen nicht in den Kriterien erfüllt sieht.

    Sachbearbeiter/innen haben leider beim Versorgungsamt allerhand zu entscheiden, wozu ihnen meiner Meinung nach die Kompetenz fehlt. Mein Sachbearbeiter stellte fest, dass meine Behinderung nicht mehr vorliegen würde. Ich wies ihn auf den ärztlichen Befundbericht hin,den er selbst angefordert hatte, der sogar eine Verschlimmerung gescheinigt. Er erklärte daraufhin, ich sei ja gar nicht bei dem Arzt in Behandlung. Das hätte der Arzt ihm telefonisch mitgteilt. Mein Arzt bestreitet dies.
    Seitdem sende ich Schreiben nur noch per Fax, damit einen Beleg habe. Persönliche Gespräche führe ich nur noch im Notfall und nur in Begleitung eines Zeugen. Ich verfasse anschließend ein Gesprächsprotokoll, dass ich dem Sachbearbeiter mit dem Hinweis schicke, dass ich ohne eine Stellungnahme von ihm, davon ausgehe, dass der Inhalt korrekt wiedergegeben ist.




  • Wir sollten nicht vergessen daß das eine mündliche Aussage eines Angestellten vom Versorgungsamt ist ("zu jung und es könnte sich noch bessern")
    Maßgeblich ist der amtliche Ablehnungsbescheid,(dessen Inhalt wir nicht kennen) dagegen ist ggf. Widerspruch einzulegen.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo Ela,

    ich möchte Dir in diesem Fall die Unterstützung vor Ort durch den VdK empfehlen.

    Anmerken möchte ich allerdings auch noch, dass seit August 2011 noch kein so langer Zeitraum ist und - je nach Prognose der behandelnden Ärzte - man es durchaus nachvollziehen kann, wenn man zunächst die weitere Entwicklung der Erkrankung abwarten will. Was nicht bedeutet, dass man es gutheißt.
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