Pflegegeld für Januar 2013 schon erhalten?

Hallo,
habt Ihr Erfahrungen mit dem "neuen" Pflegegeld gemacht?
Ich habe meines für den Januar noch nicht erhalten...
und mich würde interessieren ob Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt?
Auch würde ich gerne wissen wie oft man das Pflegegeld beantragen muss ( in welchem Abstand )?

Danke schon mal im Voraus
für Eure netten Antworten
Eure wissbegierige Ela

Antworten

  • Hallo ela
    was meinst du mit "neuen" Pflegegeld?
    Unseres war gestern auf dem Konto, das variiert immer um einige Tage. Wenn du eine Pflegestufe hast musst du nichts mehr beantragen, es sei denn dein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und du brauchst eine höhere Pflegestufe.
    Gruß
    rednaxela
  • Hallo rednaxela,
    ich meine damit das es ja jetzt einen höheren Pflegesatz geben soll.
    Das das Pflegegeld mal am 1.oder am 3. eines Monats kommt kenne ich auch ,
    allerdings jetzt ist der 9. und als ich nachgefragt habe sagte man mir ja das Geld kommt irgendwann in diesem Monat man habe ja erst am 2.1.13 mit der Umstellung von Hand
    beginnen können da es es Ja erst zum ende des letzten Jahres bekannt geworden wäre das es eine Erhöhung gibt. Ich habe darauf geantwortet das ich seitens der Versicherung
    in der Mitglieder Zeitung im November darüber gelesen. Darauf kam dann das könnte sein aber den Startschuß zur Erhöhung haben die Damen erst zum 2. Januar erhalten.
    Und das finde ich schon seltsam, daher meine Frage an Euch alle.
    Gruß
    Ela
  • ela1706 hat geschrieben:...ich meine damit das es ja jetzt einen höheren Pflegesatz geben soll.
    ...

    hallo ela

    was meinst du mit höherem pflegesatz? 🥺

    lg rosi
  • Hallo ela
    Die Erhöhung des Pflegegeldes gibt es nur für Demenzkranke. Fällst du darunter dann bekommst du den höheren Pflegesatz, wenn nicht bleibt alles beim alten.

    Vergiss nicht, zwischen den Jahren haben viele nicht gearbeitet, daher kann es zu Verzögerungen kommen. Die Pflegekasse ist zu keinem festen Termin verpflichtet wann sie das Geld überweisen muß, nur im selben Monat muß es sein.
    Gruß
    rednaxela
  • RosiHH hat geschrieben:
    ela1706 hat geschrieben:...ich meine damit das es ja jetzt einen höheren Pflegesatz geben soll.
    ...

    hallo ela

    was meinst du mit höherem pflegesatz? 🥺

    lg rosi


    Liebe rosi, damit meine ich das es ab dem 1.1.2013 laut meiner Krankenkasse statt 235€ bei Pflegestufe 1 305€ geben soll bei Stufe 2 statt 440€ ; 525€und bei Pflegestufe 3 weiterhin 700€ gibt.
    Ach so und ohne Einstufung soll es nicht mehr 100 oder 200€ geben sondern 120€ und das gilt für Demenzkranke.

  • rednaxela hat geschrieben:
    Hallo ela
    Die Erhöhung des Pflegegeldes gibt es nur für Demenzkranke. Fällst du darunter dann bekommst du den höheren Pflegesatz, wenn nicht bleibt alles beim alten.

    Vergiss nicht, zwischen den Jahren haben viele nicht gearbeitet, daher kann es zu Verzögerungen kommen. Die Pflegekasse ist zu keinem festen Termin verpflichtet wann sie das Geld überweisen muß, nur im selben Monat muß es sein.
    Gruß
    rednaxela



    Hallo rednaxela,
    da habe ich andere Infos bitte oben nachlesen....
    Aber danke das Du mich darauf hingewiesen hast das es bei der Auszahlung des
    Pflegegeldes keinen festen Termin gibt denn das wusste ich nicht.
    Gruß
    Ela
  • ela1706 hat geschrieben:
    Liebe rosi, damit meine ich das es ab dem 1.1.2013 laut meiner Krankenkasse statt 235€ bei Pflegestufe 1 305€ geben soll bei Stufe 2 statt 440€ ; 525€und bei Pflegestufe 3 weiterhin 700€ gibt.
    Ach so und ohne Einstufung soll es nicht mehr 100 oder 200€ geben sondern 120€ und das gilt für Demenzkranke.


    hallo ela

    ich habe nur die info, dass es die erhöhungen nur für demenzkranke geben soll.
    rednaxela schrieb das ja oben auch schon.

    hatten wir da nicht kürzlich schon einen entsprechenden thread? 🥺

    lg rosi

  • RosiHH hat geschrieben:

    hallo ela

    ich habe nur die info, dass es die erhöhungen nur für demenzkranke geben soll.
    rednaxela schrieb das ja oben auch schon.

    hatten wir da nicht kürzlich schon einen entsprechenden thread? 🥺

    lg rosi



    Hatten wir liebe Rosi, hier isser: 😃
    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=geld-f%FCr-pflegebed%FCrftige-1-januar-2013&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=27523
    LG
    rednaxela
  • danke dir, lieber rednaxela

    oh ne, wie vergesslich bin ich denn???? 😺

    lg rosi
  • Hallo!

    Ich habe auf unserer HSP-Seite etwas dazu gefunden. Man muß den höheren Satz beantragen, der kommt nicht automatisch.
    http://www.gehn-mit-hsp.de/viewtopic.php?f=20&t=301

    Auch als Nicht-Demenzkranker kann man wohl mit Kampf und Prüfung durch den MD etwas erreichen. Im Link beschreibt eine Mutter eines anderen HSP-Kindes sehr gut die Situation, die damit gemeint sein könnte.


    Viel Erfolg, Katrin
  • rednaxela hat geschrieben:
    Hallo ela
    Die Erhöhung des Pflegegeldes gibt es nur für Demenzkranke. Fällst du darunter dann bekommst du den höheren Pflegesatz, wenn nicht bleibt alles beim alten.

    rednaxela


    Das stimmt nicht ganz.

    Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen können evtl. die Erhöhung bekommen. Man muss allerdings einen Antrag stellen.

    Ich schicke meinen nächste Woche raus:

    Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes aufgrund psychischer Erkrankung
    Versichertennr. .....


    Sehr geehrte...,

    wie aus der Presse bekannt, gilt seit dem 1. Januar 2013 das
    Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bzw. Pflegeneuordnungsgesetz, das Veränderungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit sich bringt.

    Die Veränderungen sind mit dem 1. Januar in Kraft getreten. Grundsätzlich bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz mehr finanzielle Möglichkeiten für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zu denen neben Demenzkranken und geistig Behinderten auch psychisch kranke Menschen zählen.

    Anbei erhalten Sie einen aktuellen Befundbericht vom .... des Herrn Dr. ...
    – Facharzt für Psychiatrie – aus dem (neben der bekannten Erkrankung der Bewegungsabläufe) meine psychische Erkrankung ersichtlich ist.

    Ich bitte um Überprüfung, ob in meinem Fall eine Erhöhung des monatlichen Pflegegeldes von zur Zeit € 235,-- auf künftig € 305,-- in Frage käme.

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mehr als ablehnen können die auch nicht.

    😉
  • Hallo!

    Ich habe eine automatische Erhöhung des Pflegegeldes erhalten, da 2009, bei der Begutachtung direkt die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.

    Diese ist Voraussetzung für die Erhöhung!

    little
  • Hallo,

    aufgrund meines Antrages wurde die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt - wegen der psychischen Erkrankung/en.

    Somit erhalte ich rückwirkend ab 01.02. den erhöhten Pflegegeldsatz in Höhe von 305,-- €.

    Der MdK war gar nicht da, es ging ganz unkompliziert.

    Grüße von mir
Diese Diskussion wurde geschlossen.