Hilfe bei Zwangsversteigerung

Durch Suchen im Internet bin ich auf Ihre Seite gestoßen.

Ich selbst bin infolge eines sehr schweren Hirnschadens schwerbehindert und seit 1991 arbeitsunfähig. Gemäß Aussage der Ärzte in der Neurologischen Rehabilitationsklinik Bonn-Bad Godesberg hätte ich normalerweise nie hätte arbeiten dürfen. Die Ärzte konnten es nicht verantworten, wenn ich weiter einer Tätgigkeit nachgehen würde. Diese sagten es mir mündlich. Deshalb beantragte ich Erwerbsunfähigkeitsrente, welcher auch stattgegeben wurde.

Seitdem ich nicht mehr arbeitete ging es mir auch wirklich besser. Bis zu dem Zeitpunkt als ich Kredit beantragte und gemäß Aussage meiner Frau kommen angeblich mindestens 1000,--DM aus den Philippinen, da meine Frau dort Geld verlieh. Anfangs kam auch etwas Geld, aber nie 1000,--DM. Seit Jahren kriegen wir keinen Cent mehr und wir können den Kredit daher leider nicht zurückzahlen. Die Wüstenrotbank hat bei der Kreditvergabe keine der sehr vielen Abzüge berücksichtigt und hat behauptet, daß Mieteinnahmen aus den Philippinen regelmäßig kommen. Dieses ist eine glatte Lüge und wir haben das auch nie behauptet. Schriftliche Unterlagen darüber hat die Wüstenrot-Bank auch nie erhalten. Insofern hätte der Kredit in dieser Höhe von 150.000,--€ nie gegeben werden dürfen. Dadurch wurde meine Krankheit immer schlimmer.

Jetzt hat die Wüstenrot-Bank ein Antrag zur Zwangsversteigerung unseres kleinen Reihenhauses beantragt, welcher auch stattgegeben wurde. Meine Rechtsanwältin hat Widerspruch dagegen eingelegt.

Ich kriege auf meine vielen E-Mails von der Rechtsanwältin leider sehr selten eine Antwort. Wahrscheinlich deshalb nicht, weil meine Rechtsschutzversicherung DAS den Rechtsschutz verweigert. Ich bezahle zwar in unregelmäßigen Abständen die Rechtsanwältin, aber wenn ich von meiner Rechtsschutzversicherung keine Unterstützung kriege befürchte ich, daß wir unser kleines Reihenhaus verlieren werden.

Nun hätte ich eine Frage: Wäre es bitte möglich, daß Sie bitte meine Rechtsanwältin in dieser Angelegenheit unterstützen könnten?

Ist eventuell das Sozialgericht in Mainz dafür zuständig? Dieses nehme ich nämlich an und habe heute der Rechtsanwältin dieses per E-Mail mitgeteilt.

Könnten Sie bitte auf Grund meines Entlassungsberichtes aus der Neurologischen Rehabilitationsklinik "Godeshöhe" in Bonn-Bad Godesberg mir eine Bestätigung für dauernde Geschäftsunfähigkeit machen. Ich benötige so eine Bescheinigung dringend, damit ich den Prozeß gewinne. Bisher habe ich nur eine Bescheinigung, welcher nur zeitweise Geschäftsunfähigkeit bescheinigt. Allerdings nicht auf Grund eines Berichtes. Aber wenn mir eine Bescheinigung auf Grund meines Entlassungsberichtes erstellt werden würde, wäre ich sehr dankbar. Es soll nämlich erreicht werden, daß dieser Kredit von Anfang an nichtig war. Dann müßte der Kredit neu berechnet werden und die bisher gezahlten Zinsen müßten als Kapitalzahlung angerechnet werden.

Wenn meine Eltern noch leben würden, wäre mir so etwas nicht passiert. Da hatte ich viel Unterstützung gehabt, aber seit diese vor vielen Jahren gestorben sind habe ich von keiner Seite Unterstützung. Ohne jedwede Unterstützung bin ich auf verlorenem Posten.

Für Ihre diesbezügliche Hilfe danke ich Ihnen sehr herzlich.

Antworten

  • Huhu !

    Zeitweise Geschäftsunfähigkeit könnte doch ausreichen, wenn der Zeitraum passt.

    Ansonsten gilt es unbedingt die Zwangsversteigerung zu vermeiden, klar zu analysieren, ob das Häuschen in Zukunft zu halten wäre, bei den explodierenden Energiepreisen und mit dem Sozialamt Rücksprache zu halten.

    Sollte die Anwältin Erfolg haben, das Haus also evt. selber auf dem freien Markt veräußern, was aber unter Zeitdruck nicht einfach ist. Manche Intressierte lassen einen dann gerne sehenden Auges "verhungern", wenn es ihnen nutzt.

    Wir kamen damals gerade noch mit Glück +- Null aus dem Haustraum heraus.

    Bei einer Zwangsversteigerung gehst Du m.a.S.g.W. mit Verlust aus der Sache, also nicht nur das Haus ist futsch, sondern vllt. sitzt Du dann noch auf einem Berg Schulden.

    Wäre eine Wohnung teurer als Dir jetzt zu helfen, könntest Du Glück haben, das das Amt einsehen hat und Dir hilft.

    Es hängt da immer von vielen Faktoren ab. Braucht der Sachbearbeiter oder ein Bekannter dessen ein günstiges Häuschen, haste Pech gehabt. So ungefähr.


    In Sachen e-Mails an die Anwältin: Weniger ist manchmal mehr. Jetzt muß Sie erstmal abwarten, ob und wieweit dem Widerspruch stattgegeben wird und außer Dir hat Sie wohl noch mehr Klienten.
  • Hallo user8,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Leider können wir kein Fallmanagement übernehmen und Sie bzw. Ihre Anwältin vor Ort unterstützen.
    Auch die gewünschte Bescheinigung können wir nicht ausstellen.

    Ich empfehle Ihnen daher die Kontaktaufnahme mit dem VdK vor Ort. Dieser unterstützt seine Mitglieder (geringe Mitgliedsgebühr) direkt vor Ort.

    Sollten wir Sie in irgendeiner Form noch mit Informationen unterstützen können, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
  • Lieber Justin !


    Vielen Dank für die E-Mail.
    Auf die Idee mit einem Behindertenverband VdK und SovD bin ich schon gekommen.
    Aber angeblicb dürfen diese Verbände wegen eines Gesetzes keine Schwerbehinderten
    in Privatangelegenheiten unterstützen. Die Verbände dürfen nur in sozialen Dingen,
    wie z.B. Rente tätig werden.
    Deshalb muß ich sagen, daß hier in Deutschland behindertenfeindliche Gesetze erlassen werden. Insofern wird für Schwerbehinderte, welche dringend Hilfe benötigen nichts getan.

    Mit freundlichen Grüßen

    user8
  • Hallo user8, sprich das einfach mal bei der Kanzlei Kolvenbach, Leswal und Kolhey in Bergheim an.
    Sind Fachanwälte in diesem Bereich,dass erste Gespräch kostet nichts. Die vertreten mich auch gegen die BG und Allianz.
    Sind sehr offen und ehrlich, machen nichts, wenn nicht min.80% Erfolgsaussichten da sind.
    Die kennen echt alle Kniffe.
    Versuch macht klug
    Lieben Gruss
    Uwe
  • Lieber Uwe !

    Vielen Dank für den Hinweis. Aber diesen kann ich nicht annehmen, da diese Anwälte nichts machen, wenn ich bereits eine Anwältin habe. Sonst riskieren sie den Entzug der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer.

    Mit freundlichen Grüßen

    user8
  • Hallo user8,

    es steht Dir frei, Deinen Anwalt zu wechseln, wenn Du mit Deiner Anwältin unzufrieden bist.
  • Thread auf Wunsch des Threaderstellers geschlossen.
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