Gebärdendolmetscher

Wir haben für meine Mutter einen Pflegegeldantrag gestellt und der medizinische Dienst hat sich denn auch angekündigt. Da meine Mutter gehörlos ist und ich nicht die Gebärdensprache beherrsche, wollte wir zu diesem Termin einen Gebärdendolmetscher hinzuziehen. Von der Krankenkasse wird ein Gebärdendolmetscher bezahlt bei Behördengängen, bei Arztbesuchen aber wie das ist, wenn der Medizinische Dienst in´s Haus kommt, kann mir niemand sagen. Ganz abgesehen davon, dass ich auch bisher erfolglos einen Gebärdendolmetsche gesucht habe im Land Sachsen Anhalt. Ich habe mich erkundigt bei der AOK, beim Behindertenverband, bei der Pflegehotline. Alles negativ. Die Beratungsstelle für Hörgeschädigte hat vermutlich "Weihnachtsferien". So richtig komme ich nicht weiter.
Für einen Tip wäre ich dankbar.
Ansonsten allen alles Gute für das neue Jahr.

Antworten

  • Liebe bürgerin_55,

    herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Wenn Du die Vermittlungszentrale von Sachsen-Anhalt bereits angefragt hast und noch keine Antwort kam, kann ich empfehlen, ausgewählte Dolmetscher direkt zu kontaktieren. Eine Auswahl siehst Du hier:

    http://www.kestner.de/n/dolmetschen/dolmetschen-liste.htm#Sachsen-Anhalt

    Wenn der Termin nicht in den kommenden Tagen ist, dürftest Du auf diesem Wege sicherlich Erfolg haben. Wichtig ist aber auch, die Kostenfrage zu klären. Ich bin der Ansicht, dass die Krankenkasse den Dolmetschereinsatz übernehmen müsste. Denn der MDK wird ja von der Krankenkasse beauftragt, nicht von Dir bzw. Deiner Mutter. Hast Du Dich bereits dort erkundigt?

    Eine Frage, die mich persönlich interessiert: Wie verständigst Du Dich eigentlich mit Deiner Mutter?

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Halo,
    wie wäre es mit diesem Gesetzestext:

    SGB I § 17 Absatz 2 — “Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen; § 19 Abs. 2 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.”

    Der Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher (BeGiSA e. V.) hat eine eigene Homepage mit Informationen zur sog. Bestellung eines Dolmetschers. Hier kann man Dolmetscher bestellen oder man wendet sich an eine der Beratungsstellen (Stendal, Magdeburg,Halle, Halberstadt).



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