Wer stellt fest,ob die ständige Benutzung eines Rollstuhles medizinisch notwendig ist ?

Hallo , ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage :
Meine Schwerbehinderung : 100% , Merkzeichen G und B .
Antragstellung beim VA : Merkzeichen aG - bisher abgelehnt.
Verschlechterungsantrag vom Oktober 2012 für aG wieder abgelehnt.
Mein Neurologe hat im November 2012 bei mir eine Polyneuropathie
mit erheblichen Gehstörungen festgestellt und mir ein Attest
zur Vorlage beim VA Frankfurt(Hessen)ausgestellt.Über den VdK
habe ich Widerspruch eingelegt und die Polyneuropathie neu angegeben .Vor wenigen Tagen wurde mein Widerspruch abgelehnt,mit der Begründung,es wäre keine wesentliche Änderung meines Gesundheitszustandes eingetreten.Mittlerweile benötige ich zwei Gehhilfen,kann mich an der rechten Gehhilfe durch Rhizarthrose der Hand nicht mehr aufstützen und muß einen Rollstuhl beantragen.Wer stellt dann fest,ob die ständige Benutzung des Rollstuhles medizinisch erforderlich ist ? Muß ich im Rollstuhl zum VA fahren ? Einen Verschlechterungsantrag werde ich wieder stellen .Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Danke für Eure Lesegeduld und evtl.Danke für Antworten . Viele Grüße von Asphaltboy.

Antworten

  • Lieber Asphaltboy,

    herzlich willkommen in unserem Forum!

    Ich habe Deine Forenfrage unserem Fachexperten weitergeleitet und bitte Dich - auch aufgrund der Festtage - um ein wenig Geduld für seine Beantwortung. Eventuell erhältst Du in der Zwischenzeit weitere Ratschläge aus der Community.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo

    So eine klare festgeschriebene Regelung ab wann die ständige Benutzung eines Rolli notwendig ist gibt es nicht. Die Formulierung deine Neurologen "erhebliche Gehstörung" oder auch zwei Gehstützen ist für das "aG" wenig hilfreich. Da hätte eine klare Angabe stehen müssen, wie z. B. Gehfähigkeit max 1 km, Zeitdauer hierfür 1 Stunde. Das sind dann Angaben die kann das Versorgungsamt nicht so einfach vom Tisch fegen. Ich brauchte bis vor wenigen Jahren für 1km ziemlich genau 1 Stunde, benutze denn Rolli aber auch im Urlaub nicht, das "aG" habe ich aber. Daher je nach deiner Gehfähigkeit solltest du vielleicht einfach mal eine Klage in Betracht ziehen.
    wg deiner Rhizarthrose; es gibt spezielle ergonomische Handgriffe für Krücken, da liegt die Last nicht auf dem Daumengelenk. Ich habe so eine, zusätzlich auch einen Klettverschluß oberhalb des Handgelenkes, da ich auf Grund meiner Lähmung rechts nichteinmal einen Kugelschreiber greifen kann.

    Klaus
  • Hallo Asphaltboy,

    Grundsätzlich kann nur ein Facharzt für Orthopädie oder Neurologie festellen, ob ein Rolli nötig ist. Neben dem was Klaus gesagt hat, daß auch noch die sehr kurze Gehstrecke erwähnenswert ist, wäre es hilfreich auch sowas wie Gleichgewichtstörungen ins Spiel zu bringen.
    Vielleicht solltest Du auch mal den FA wechseln, vielleicht ist der jetzige auch zu ungeschickt mit den Formulierungen.

    LG

    Surfer
  • Guten Tag zusammen,

    grundsätzlich ist es bei dem Merkzeichen aG so, dass der Arzt zu der Feststellung kommen muss das eine Gehbehinderung bzw. Einschränkung vorliegt, in einem Ausmaß wie sie bei einem Doppeloberschenkelamputierten anzunehmen ist. Denn die Doppeloberschenkelamputation wird in den Versorgunsmedizinvorschriften als Vergleichsmaßstab für aG herangezogen. D. h. der behandelnde Facharzt muss zu der Entscheidung kommen, dass die Gehbehinderung so schwer ist, also ob der Patient Doppeloberschenkelamputiert ist.

    Solange dies in dieser Deutlichkeit nicht aus den medizinischen Unterlagen hervorgeht besteht kaum eine Chance auf das Merkzeichen aG. Ein weiterer Anhaltspunkt können hier sein, dauerhafte Nutzung des Rollstuhls oder eine Lungenfunktionsstörung schweren Grades.
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