Gesellschaftsform von GbR zu GmbH
MyHandicap User
✭✭✭
Guten Tag,
mein Arbeitgeber wechselt die Gesellschaftsform von GbR zu GmbH. Bei der Vorankündigung hieß es, es werde entsprechende Vereinbarungen zum jeweiligen Arbeitsvertrag geben. Allerdings würden noch nicht alle Mitarbeiter mit in die GmbH genommen. Die GbR bleibt (noch) mit den restlichen Mitarbeitern bestehen. Insgesamt gibt es 4 Schwerbehinderte bei insgesamt 56 Mitarbeitern. Eine Person ist bei der Neueinstellung vor 6 Monaten bereits von der GmbH eingestellt. Die drei restlichen Schwerbehinderten werden nicht "mitgenommen" und verbleiben in der GbR.
- Was kann es für Gründe haben?
- Müssen wir Schwerbehinderte in irgendeiner Form reagieren?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichem Gruß
Markus Rg
mein Arbeitgeber wechselt die Gesellschaftsform von GbR zu GmbH. Bei der Vorankündigung hieß es, es werde entsprechende Vereinbarungen zum jeweiligen Arbeitsvertrag geben. Allerdings würden noch nicht alle Mitarbeiter mit in die GmbH genommen. Die GbR bleibt (noch) mit den restlichen Mitarbeitern bestehen. Insgesamt gibt es 4 Schwerbehinderte bei insgesamt 56 Mitarbeitern. Eine Person ist bei der Neueinstellung vor 6 Monaten bereits von der GmbH eingestellt. Die drei restlichen Schwerbehinderten werden nicht "mitgenommen" und verbleiben in der GbR.
- Was kann es für Gründe haben?
- Müssen wir Schwerbehinderte in irgendeiner Form reagieren?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichem Gruß
Markus Rg
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Antworten
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Hallo Markus,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Mitarbeiter mit Behinderung nicht die einzigen, die in der GbR verbleiben. Auch werdet Ihr nicht gekündigt.
Grundsätzlich also keine Diskriminierung o.ä..
Welche Gründe es hat, dass ein Teil der Belegschaft in die GmbH mitgenommen wird und ein anderer Teil nicht, vermag Dir nur der Arbeitgeber zu beantworten.
Ansprechpartner, wenn es etwas wie Kündigungen o.ä. betrifft, wäre übrigens das Integrationsamt.
Gern suche ich Dir die entsprechenenden Kontaktdaten heraus, wenn Du mir den Ort Deiner Arbeitsstätte (gern auch per Privat Nachricht) nennst.
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