Ist Haushaltshilfe beantragen möglich als Schwerst-Gehbehinderter?

Hallo,

mein Name ist Ralf und ich bin zu 100% Gehbehindert.
In meinem Schwerbehindertenausweis befinden sich das G und das aG sowie auch B.

Ich wohne in einer eigenen Wohnung in Baden-Württemberg.
Mit meiner Behinderung kann ich nur recht kurze Strecken gehen und kurzzeitig stehen, aber es reicht einfach nicht dafür, dass ich meine Wohnung selbst ausreichend reinigen könnte (Fenster putzen, Boden wischen, Bad reinigen usw.)

Bisher habe ich hierzu Hilfe aus der Famile bekommen, dies wird aber künftig aufgrund von Alter und Krankheit leider nicht mehr möglich sein.

Ich habe selbst keine Pflegestufe und ab 01.01.2013 rutsche ich in Hartz IV.

Besteht unter diesen Umständen für mich die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen, die mir die Arbeiten im Haushalt abnimmt, die ich selbst nicht verrichten kann - oder muss ich künftig im Dreck leben?

Kann hier vielleicht das SGB XII §70 'Hilfe zur Weiterführung des Haushalts' herangezogen werden, oder gibt es andere Möglichkeiten die für mich irgendwie in Frage kommen könnten?

Ich freue mich über eure Antworten.

Antworten

  • Hi Ralf

    Ich werfe hier einfach mal einen link hin (ist aber von 2006)

    http://www.hamburg.de/kr-sgbxii-kap09-70/126588/erbringung-leistung-private-hilfsperson.html

    Das ist eine eher interne Vorgehensweise des Sozialamtes Hamburg. Sollte/könnte aber klappen, so wie ich das sehe.

    Sorry, das ich mich nicht richtig darum kümmere - habe gewaltig Land unter (Null Zeit). Das Problem ist mir aber nicht unbekannt - noch keine Pflegestufe, vieles macht aber einen kaum zu vertretenden Aufwand.

    Klaus
  • Hallo RalfL,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Aufgrund der Tatsache, dass Du keine Pflegestufe besitzt, wird hier in der Tat nur der Ausweg über die Sozialhilfe bleiben.

    Grundsätzlich würde ich empfehlen, bei der Beantragung den §70 SGB XII, der hier durchaus anwendbar ist, nicht zu nennen, sondern lediglich den Bedarf zu schildern. So bietest Du den Sachbearbeitern die Möglichkeit, noch andere Lösungen in Betracht zu ziehen.

    Außerdem solltest Du gleich den entsprechenden Bedarf beziffern können. Also bspw. 1x pro Woche a 3 Std. zu XY Euro/Stunde.

    Für die Kostenfeststellung würde ich vorschlagen, dass Du dir mehrere Kostenvoranschläge von Sozialstationen, die in der Regel auch Haushaltshilfen anbieten, einholst.
    So sparst Du dir den bürokratischen Aufwand, selbst eine Haushaltshilfe anzustellen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich!
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.
  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich werde nach den Feiertagen den VDK in meiner Nähe kontaktieren und hoffen, dass sich über diesen Weg etwas machen lässt.

    Wenn ihr noch weitere Ratschläge und Hinweise habt bin ich immer Dankbar dafür.
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