Mordversuch, Gewalt, Banküberfall, Motorrad- u. Autuunfall mit gesundheitlichen Folgen. Was tun ohne

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  • Etwas genauer wäre schon gut.Ansonsten,kämpfen.Lg Erch
  • Hallo gedeon1999,
    wie Erich schon geschrieben hat, kämpfen und nicht aufgeben. Hier kannst Du, Dir mal ein Bild machen, wie ich mit meiner Behinderung umgehe. Der Artikel hat auch eine vorlesen Funktion, man muss nur im Artikel oben rechts, auf vorlesen klicken.
    http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Trotz-mehrerer-Handicaps-auf-grosser-Fahrt;art83467,2209107

    LG Ralf
  • Hallo Gedeon,

    wer hat denn nun was gemacht?

    Kamen der Überfall, der Mordversuch, die Gewalt, der Banküberfall und die Unfälle von Dir selbst oder wurden die Delikte an Dir verübt? Ich nehme an, der Banküberfall geht auf Deine Kappe oder wurdest Du als Geisel genommen?

    Im ersten Fall wirst Du hoffentlich eine deftige Strafe absitzen müssen.

    Im zweiten Fall würde ich vom sog. Opferentschädigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings gelten ja auch immer die Verjährungsfristen; meist gehst Du ohnehin leer aus.

    Meine Mutter hat mich in der Kindheit fast totgeschlagen und mein Großvater war Alkoholiker (den Rest möge sich jeder denken). Ich habe Folgeschäden ohne Ende, dennoch kriege ich keine Entschädigung. Ich habe aber auch nie eine verlangt, denn mein Zustand würde sich durch irgendwelche Geldbeträge ohnehin auch nicht bessern.

    Außerdem würde mich jeder Richter ohne Zeugen und Beweise in der Luft zerreißen.

    Die Gesetzgebung hat sich immer schon mehr um die Täter als um die Opfer gekümmert. Ein Kindsmörder oder Vergewaltiger kriegt heutzutage noch Schmerzensgeld, wenn man ihn nicht mit Samthandschuhen anfasst. Das nennt man dann in der Fachsprache Menschenrechtsverletzung. Nur komisch, dass man immer nur die Rechte eines Täters beachtet.

    Das Opfer kann ruhig zerbrechen, das interessiert niemandem.
    Alleine schon die Bezeichnung: Opferentschädigung. Opfer, Opfer, Opfer, Opfer, Opfer... lebenslang.
    Wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

    und Ralf, auch der beste Kämpfer/die beste Kämpferin wird einmal (lebens)müde.

    In diesem Sinne wünsche ich allen ein besinnliches stress- und gewaltfreies Weihnachtsfest mit ganz viel Liebe.

    Grüße von mir

  • Hallo gedeon1999,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Gern würden wir Dich nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Dazu wäre es aber sehr hilfreich, ein wenig mehr über die Umstände und Dein Anliegen zu erfahren.

    Auch wenn dies ein öffentliches Forum ist, so genießt Du doch durch das Internet und Deinen Nicknamen eine große Anonymität. Dadurch kannst Du offen von Deiner Situation schreiben.

    Ich freue mich darauf, mehr von Dir zu erfahren und Dir weiterhelfen zu dürfen.
  • Hallo,
    ja, ich schließe mich der Frage an, wem hier was passiert oder angetan wurde.
    Hat ein Verbrechen, das unverschuldet erlitten wurde und das zielgerichtet gegen einen gerichtet war, gesundheitliche Folgen kommt das opferentschädigungsgesetz (OEG) in Frage. Das Bundesministerium der Justiz gibt hierzu eine Broschüre heraus (kostenlos). Auch Polizeidienststellen haben diese Informationen.
    Leistungsbezug setzt in der Regel neben den obigen Kriterien eine Strafanzeige voraus. Konnte die aus nachvollziehbaren Gründen nicht erfolgen, kann trotzdem ein Leistungsanspruch bestehen.
    Antragstellung beim Versorgungsamt des TATORTES einreichen.

    Im Internet gibt es Adressen von Beratungsstellen namens "Opferhilfe". Der Weisse Ring möchte ebenfalls Gewaltopfern helfen, wobei eine Strafanzeige und die Bereitstellung medizinischer und juristischer Unterlagen erwartet wird. Achtung: Die Helfer sind ehrenamtlich tätig, sodass man bei schwerer Gewalt unter Umständen mit überforderten Helfern konfrontiert ist.

    Für Unfallopfer gilbt es eine Anlaufstelle, die Du unter Subvenio e. V. findest.
    Soweit, für den Fall, dass das hier eine Frage eines Gewalt- und/oder Unfallopfers ist.


    Nachtrag:
    Für die Bearbeitung der psychischen Gesundheitsfolgen, die aus einem außergewöhnlichen Ereignis, das mit Todesangst, Kontrollverlust und Hoffnungslosigkeit erlebt wird, gibt es inzwischen zahlreiche Angebote der Behandlung/Beratung.
    Es ist dabei wichtig sich an einen Ärzt oder Psychologen mit einer speziellen Weiterbildung in Psychotraumaltologie zu wenden. (bei Kindern und Jugendlichen nochmals anders geregelt).
    Leider hat der Gesetzgeber nur den Begriff "Psychotherapeut" geschützt (was die Heilpraktiker/innen zu ihrem Vorteil gerne ignorieren. Die Bezeichnung "Psychotherapie" ist gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet für Menschen, die psychotherapeutische Hilfe suchen, dass sie in der Not auch noch darauf achten müssen, nicht durch einen Möchte-gern-Helfer mit Pseudo-Titel geraten.
    Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für Menschen, die an einer psychischen Störung erkrankt sind. Also Achtung, wenn behauptet wird, man müsse die Therapie selbst zahlen. Spezielle Kliniken bzw. Fachabteilungen bieten ebenfalls Hilfe. Ein Beispiel von vielen: Fachabteilung des Ev. Krankenhauses Bielefeld; Klinik Hohe Mark in Oberursel bei Frankfurt/M. ...
    Der Psychologische Informationsdienst (PID) wäre eine mögliche Stelle, bei der man sich telefonisch (auch anonym)die Frage klären kann, ob man Psychotherapie braucht, wo man sie findet und welche der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieformen in dem Fall helfen können, wo man einen Psychotherapeuten finden kann).

    Ich finde lesenswert: http://www.fetz.org/Ratgeberfuer_Opfer_von_Gewalttaten.pdf

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