Welche Leistungen gelten als "Leistungen für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf aus der Pflegeve

Im Formular der Familienkasse "Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung" wird unter Punkt 3. Verfügbare finanzielle Mittel meines Kindes nach "Leistungen für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf aus der Pflegeversicherung bzw. vom Sozialhilfeträger gefragt.
Mir ist nicht ganz klar, was genau diese Leistungen sind. Kann mir jemand mit Rat und Rechtsgrundlage helfen? Das wäre super!

Antworten

  • Hallo Aimeesmum,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • vielen herzlichen Dank! 😀
  • Hallo Aimessmum,

    Ich nehme an, der GdB und die Pflegestufe stehen schon?
    Wenn ja dann kann man versuchen sich als chronisch krank einstufen zu lassen.
    Vorausetzung GdB mind 60%,Pflegestufe 2 oder 3 und zusätzliche Erkrankung, die regelmäßige Behandlung erfordert.
    Formulare entweder auf der Internetseite oder von der Serviestelle deiner KK anfordern.
    Wir sind da selber am basteln, wissen aber nicht, ob das klappt!

    Wenn der GdB noch nicht steht dann zum Versorgungsamt, wenn die Pflegestufe noch nicht steht, dann zum MDK Deiner KK.

    LG

    Surfer
  • Hallo Aimeesmum,

    Es ist so, dass behinderte Menschen auch über das 18. und sogar über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensbedarf selbst zu bestreiten.
    Dieser Lebensbedarf setzt sich aus dem Grundfreibetrag bzw. Steuerfreibetrag und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
    Nach dem neunten Existenzminimumsbericht der Bundesregierung beläuft sich der Grundfreibetrag ab 2013 auf 8.352 Euro.

    Zum individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, um damit auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen, ist zu sagen, dass dieser "individuell" sehr unterschiedlich ausfallen kann.
    Dieser Mehrbedarf wird häufig durch Leistungen der Pflegekassen bzw. der Sozialhilfeträger sichergestellt. Diese Leistungen können ganz unterschiedlicher Art sein. Bei den Pflegekassen (SGB XI) ist es in der Regel das gezahlte Pflegegeld oder die entsprechend der Pflegestufe gezahlten Pflegesachleistungen.
    Bei den Sozialhilfeträgern (SGB XII) können die Leistungen ganz unterschiedlicher Natur sein. Zu nennen wären hier beispielsweise Fahrtkosten oder ergänzende Hilfe zur Pflege sowie sämtliche Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

    Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung!


    Felix Tautz
    Rechtsanwalt


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