Schülerbeförderung bei inklusiver Beschulung

Bleibt der Anspruch auf Beförderung für ein Kind mit Förderbedarf bestehen, auch wenn es nicht an der zuständigen wohnortnahen Grundschule sondern an einer anderen Grundschule inklusiv unterrichtet werden soll? Wie wird das mit dem Kostenträger verhandelt?

Antworten

  • Hallo,
    der Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen, - allerdings in der finanziellen Höhe, die beim Besuch der wohnortnahen Schule den Rahmen für Beförderung abgegeben hätte. Man kann dann, so meine Erfahrung, je nach Fall und Entfernung verhandeln, ob Zusatzkosten anfallen - oder gfs. eben auch nicht: Wenn nämlich sowieso ein Transport an die gewählte Schule stattfindet und Platz ist, fallen im Prinzip keine weiteren Kosten an.Viele Regelungen basieren auf Good Will und Verständigung - und sicherlich dürfte die UN-Konvention auch helfen, zu gerichtlichen Klärungen zu kommen.

    Bisher sind mir gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich der Wahlmöglichkeit einer definiert inklusiven Schule und Folgerungen für einen erweiterten Beförderungsbedarf allerdings nicht bekannt.

    Zunächst würde ich also ganz praktisch mit dem Kostenträger die vorhandenen Fahr-Routen anschauen und prüfen, ob sich die Frage nicht unbürokratisch lösen lässt.

    Für die rechtliche Klärung empfehle ich einen Kontakt zum örtlichen vdk bzw. zu Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, e.V.

    Wiltrud Thies