Neuer Feststellungsbescheid Grad der Behinderung und Merkzeichen aber kein RF

Ich bins mal wieder mit einer schwierigen Frage, wäre nett wenn die Spezialisten Rat geben könnten.
Auf meinen Antrag hin bekam meine Mutter heute den neuen Bescheid vom Versorgungsamt.
Es wurden ihr zuerkannt GdB 100% Merkzeichen G,B,aG und H leider aber kein RF.
Ist es nicht widerwärtig RF zu verweigern aber Hilflos zuerkennen?
Ich erwäge Widerspruch einzulegen, was meint ihr dazu?
Schon einmal Danke für Eure Teilnahme.
LG
rednaxela

Antworten

  • Hallo rednaxela,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

  • Hi,

    so schwierig ist die Antwort nicht.

    RF bekommt man nur zuerkannt wenn man an öffentlichen Veranstaltungen nicht bzw so gut wie nicht teilnehmen kann.

    Wenn man hilflos ist, könnte man trotzdem in Begleitung an Veranstaltungen teilnehmen.

    Blinde sind hilflos, können aber akustich Konzerten lauschen...so als Beispiel.

    Ich bin schwerhörig, kann aber schon im Kino das meiste verstehen...nur durch meine Gleichgewichtsstörung, kann ich im dunklen Kino, mich schlecht bewegen!

    Solange nicht behinderte Politiker (im Kopf schon behindert) bestimmen was wir können und nicht können, ist nichts gerecht!

    Gruß Yeggdrasil
  • Hallo
    Justin_MyHandicap
    Danke dir!
    Wünsche dir und allen anderen einen schönen 3 Advent.
    LG
    rednaxela
  • Hallo Rednaxela,

    Auf jeden Fall kannst Du formlos fristgerecht Widerspruch beim VA einlegen, sonst hat Du das akzeptiert.
    Ich habe öfter gehört,daß das RF nicht mehr so leicht vergeben wird.
    Deshalb muß ein fachärztlichen Gutachten ganz genau beschreiben, wie stark Du durch die Behinderung an der Teilmahme am öffentlichen Leben benachteiligt bist,z.B. wenn Du alleine gar nicht raus kannst. Praktisch bist Du dann auf den Rundfunk voll angewiesen.
    Das Gutachten mußt Du dann zum Antrag auf RF dem VA einreichen.

    LG

    Surfer
  • Hallo surfer
    danke für deine Ausführungen, ich kenne die Bestimmungen und weis auch daß ich innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen muß wenn ich den möchte und eine Chance sehe.

    Im Bescheid ist u.a. eine Lungenfunktionsstörung aufgelistet, das bedeutet dauerhafte Sauerstofftherapie.
    Nun geh mal in eine Konzert, Oper oder Kino mit einem Sauerstoffkonzentrator der mit 45-50db vor sich herbrummt. Ärger ist vorprogrammiert mit anderen Besuchern, das müssen die auch nicht dulden.
    Mir geht es um die Logik, einerseits wird dies und jenes anerkannt, andererseits ist eine Teilnahme am öffentlichen Leben und deren Kultur angeblich kein Problem.
    LG
    rednaxela 😡
  • Hi rednaxa

    Mit der Angabe der Lungenfunktionsstörung bei Antragstellung alleine ist es nicht getan. Diagnosen sind zwar eine Sache, aber hilfreicher ist, wenn genau beschrieben wird wie diese Diagnosen einem im Alltag behindern.
    Wissen die vom VA, dass ein Sauerstoffkonzentrator notwendig ist und vorallem dass dieser 45-50db "Krach" macht?

    Klaus
  • Ja Klaus, sie wissen das, die Ärztin hat es im Fragebogen vermerkt den ihr das Versorgungsamt zu Beantwortung zugesand hat. Ebenso Untersuchungsprotokolle.

    LG
    rednaxela
  • Das Merkzeichen RF gibt es leider nur, wenn die Teilnahme an öfentlichen Veranstaltungen stänidg nicht möglich ist. Auch nicht in Begleitung.
    Ein Gutachten, dass du selbst in auftrag gibst (würde hier vorgeschlagen) kostet gut 200 Euro und muss vom Amt nicht anerkannt werden. Ich würde es eher mit einem fachärztlichen Attest versuchen, dass kommt billiger (20 Euro). Die Kosten werden aber nicht erstattet, außer eine anschließende Klage wird gewonnen und die Gegenseite zur Erstattung aufgefordert.
    Das Ärger wegen eines brummenden Gerätes vorprogrammiert ist, wäre nicht unwichtig. Leider spielt es wieder keine Rolle, ob der/die Behinderte das Brummen stört. Ist aber anderen Teilnehmern die Störung nicht zuzumuten, dann wäre das eine Chance auf das Merkzeichen RF. Ja, dass ist wieder einmal Ansichtssache. Mir ist leider auch kein dokumetierter Fall bekannt, indem ein Veranstalter die Teilnahme wegen eines solchen Gerätebrummens verweigerte.
    Ich würde nicht mit großen Chancen auf Erfolg auf das Merkzeichen RF für den zukünftig lediglich reduzierten Beitrag rechnen.
  • Hallo zusammen,

    wie schon dargestellt wurde wird RF grundsätzlich erst einmal vergeben, wenn auf Grund des Gesundheitszustandes eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft nicht möglich ist. Bei Bettlägrigkeit ist das z. B. der Fall. Aber auch bei Harn- und Stuhlinkontinenz kann es u. U. vergeben werden. Aber auch dauerhafte Versorgung mit Sauerstoff kann durchaus hierunter fallen. Oder aber auch psychische Erkrankungen, die eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltung dauerhaft unmöglich machen.

    Die Vergabekriterien sind hier sehr vielfältig und man muss sich die einzelne Gesundheitsgeschichte sehr genau ansehen. Ein Widerspruch bei der Zuerkennung des Merkzeichens RF kann immer lohnen, wichtig ist aber das der behandelnde Facharzt (Hausarzt reicht hier leider nicht aus)detailliert nach den o. g. Gesichtspunkten den Gesundheitszustand und die daraus resultierenden Einschränkungen darstellt.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
  • Gerne hätte ich noch die Meinung der Experten gehört aber ich habe mich entschlossen keinen Widerspruch einzulegen.
    Danke an alle für ihre Beiträge.
    Gruß
    rednaxela
  • Mir hat man das RF aberkannt,weil ich mal beim Rehasport war obwohl nur Rolli fahren und Transafähr geübt wurde und kein Sport.Trotz Harn und Stuhlinkotinenz,interessierte die nicht wäre eine Öffentliche Veranstaltung,und das die 80 Km Fahrt die reinste Hölle waren und ich zum Zeitpunkt der Aberkännung schon 1 Jahr nicht mehr da war hat die nicht interessiert.Dieses Jahr ist eh alles anders,nur Hartz 4rer brauchen nicht zahlen,aber nur einer oder bessser gesagt der Haushalts Vorstand zahlt egal wieviele Geräte da sind.LG Erich
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