Verlängerung Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

mir wurde im Oktober 2012 auf Grund einer Prostataentfernung eine Behinderung von 80 % GdB
befristet auf 5 Jahre bewilligt.

Nun wurde bei mir nach einem Jahr ein Rezidiv festgestellt
und ich bin seit ca. 6 Wochen in einer Strahlentherapie.

Wird mir auf Grund der erneuten Erkrankung mein Behindertenbescheid evtl. um dieses eine Jahr verlängert ???

Und wenn ja, ab wann.

Erst nach Ablauf der erstmal bewilligten 5 Jahre
oder bereits jetzt, nach Auftreten des Rezidives ???

Ich hoffe, das ihr mir eine entsprechende Antwort geben könnt.

Liebe Grüße
Jürgen

Antworten

  • Hallo,
    der Behindertenausweis ist ab Antragstellung 5 Jahre gültig. Die Frist wird nicht um ein Jahr o.s. verlängert, wenn im ersten Jahr eine Änderung der Gesundheit auftritt.
    Die 5 Jahre sind eine pauschale Festlegung, die üblich ist. Sie kann sofern die Voraussetzungen weiter vorliegen verlängert werden.
    Eine Verlängerung von einem Jahr sehe ich nicht. Gibt es meines Wissens auch sonst nicht in Jahresettappen. 5 Jahre ist üblich. Man könnte überlegen, ob ein Antrag auf Verschlimmerung genehmigt werden würde, dann gebe es ggf. einen neuen Ausweis mit neuer Befristung (5 Jahre). Da du schreibt, du hättest wegen einer Prostataentfernung einen GdB erhalten, möchte ich daran erinnern, dass es nicht die Diagnose sondern immer die Funktionseinschränkung im Vergleich zu gesunden Menschen der gleichen Alterskategorie ist, die den Grad begründet. Ob sich also die funktionseinschränkungen deutlich und langfristig (mind. 6 Monate) verschlechtert haben, dass ist die Frage, wenn es um einen Verschlimerungsantrag geht. Einen verschlimmerungsantrag kannst Du jeder Zeit stellen. Vielleicht geht es jetzt auch erst einmal um die Gesundung, statt um mehr oder weniger Monate Behindertenausweis (??)

    Verlässlichere Auskunft zum Thema gibt das Versorgungsamt bzw. Landesamt für Soziales (Name je nach Bundesland verschieden)am Wohnort.
  • Hallo Denker,

    danke für deine ausführliche Antwort.

    Sicherlich geht es mir in erster Linie um meine Gesund und alles, was damit zusammen hängt.

    Da ich zur Zeit arbeitsunfähig bin, habe ich auch Zeit, meine Gedanke schweifen zu lassen und dabei kam mir halt der Gedanke, was ist mit der Dauer deiner Behinderung.

    Ich wollte aber mit meiner Frage nicht nerven oder ähnliches.

    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    Neben dem, was Denker gemeint hat brauchst Du ein fachärztliches Gutachten über die Dauerhafte Verschlechterung der Behinderung.
    Auch die Einschränkungen, sowohl privat als auch beruflich müssen angesprochen werden.
    Da Du im gestrigen Beitrag auch nach Auflösungsvertrag und Rente gefragt hast, da ist der GdB oft mit ausschlggebend, wenn es um Abzüge geht usw.

    LG

    Surfer
  • Hallo Jürgen,

    ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Guten Tag zusammen,

    zu dem Sachverhalt kann man folgendes sagen, der Ausweis ist jetzt erst einmal gültig bis zum Ablauf und erst ca. ein halbes Jahr vor Ablauf wird der Gesundheitszustand wieder vollumfänglich geprüft. Hier besteht dann auch die Möglichkeit den Krankheitverlauf entsprechend darzustellen. Bei einer Krebserkrankung geht man zu allererst nämlich grundsätzlich von einer sog. Heilungsbewährung aus, was bedeutet das nach fünf Jahren geprüft wird ob eine vollständige Heilung eingetreten ist oder eben leider nicht.

    Ich hoffe ich konnte hiermit weiterhelfen.
  • Danke, diese Aussage ist für mich sehr verständlich und nachvollziehbar.

    Ich wünsche Allen Forumsteilnehmer Frohe Festtage und ein gesundes Neues Jahr.



    Jürgen
  • Jürgen1955 hat geschrieben:
    ...
    Ich wollte aber mit meiner Frage nicht nerven oder ähnliches.
    Jürgen



    Hallo Jürgen,
    also ich fand deine Frage zu KEINEM Zeitpunkt nervend oder ähnliches. Ganz sicher nicht. Sorry, wenn ich den Eindruck vermittelt haben sollte, ich sei irgendwie genervt. Das war nicht meine Absicht.

    Da hier ochmal das Thema Gutachten auftaucht:
    Beim einem Antrag auf Verschlimmerung (umgangssprachlich: Verschlimmerungsantrag) werden vom Amt medizinische Unterlagen bei den behandelnden Ärzten/Kliniken angefordert. Ggf. werden Deine Beahndler auch aufgefodert einen Befundbericht zu erstellen. Reicht das nicht aus, dann gibt das Versorgungsamt ein Gutachten in Auftrag bzw. bestellt den Antragsteller dazu vor Ort ein. Das kostet Dich nichts, ggf. sind Reisekosten zu erstatten.
    Lässt Du selbst ein Gutachten erstellen (Kosten ab 200 Euro) muss das Amt dieses Gutachten nicht anerkennen. Sie müssen die Kosten auch dann nicht erstatten, wenn das Gutachten ihnen Arbeit erspart.
    Wenn Zeit und Kraft es zulassen, dann könntest Du einen Antrag stellen und erst einmal abwarten, zu welchem Ergebnis das Amt kommt.Gefällt das Ergebnis nicht Widerspruch einlegen und frühstens dann an ein eigenes Gutachten denken.

    Wie auch immer Du dich entscheidest, ich wünsche Dir viel Erfolg auf Deinem Weg.
  • Hallo Denker,

    danke für deine Info.

    Es ist alles o.K.

    Ich werde erst mal weiter abwarten, denn ich gehe Anfang Januar 2013 erst einmal zur AHB und frage dort auch nochmals beim sozialen Dienst nach, was sinnvoll für mich ist.

    Gruß
    Jürgen
  • Hallo zusammen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen geklärt worden. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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