Auflösung Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,
ich habe mal ein sehr spezielles, für mich wichtiges Anliegen und hoffe,
es gibt hier hilfreiche Informationen für mich.

In unserer Firma wird es demnächst zu Personalanpassungen kommen.

Da ich Jahrgang 1955 bin,
einen GdB von 80 % habe,
wäre ein Angebot seitens des Arbeitgebers meinen Arbeitsvertrag aufzulösen, evtl. interessant für mich.

Ich bin seit 30 Jahren in der selben Firma beschäftigt
und würde sehr wahrscheinlich von mir aus mit
60 Jahren und 9 Monaten mit einem Rentenabzug von 10,8%
in vorzeitiger Behindertenrente gehen wollen.

Lt. Betriebsrat plant mein Arbeitgeber unter anderem, Mitarbeiter auf einen Aufhebungsvertrag anzusprechen,
die in absehbarerer Zeit Rentenansprüche geltend machen könnten.

Ich weiß, das es ein sehr komplexes Thema ist, aber evtl. kann mir ja jemand von euch Ratschäge geben,
was alles zu beachten ist.

Bezugsdauer Alg.1
denke Alg.2 käme für mich nicht in Frage
Minderung der Rentenanspüche
Minderung Betriebsrente

Ach, einfach alles, was irgendwie zu beachten ist.


Vielleicht wäre es ja auch besser,
ein evtl. Angebot vom AG abzulehnen.

Wie bereits geschrieben, ist zur Zeit noch nichts akut,
ich möchte aber bei einem Gespräch mit der Personalabteilung bestmöglichst vorbereitet seien.

Würde mich sehr über Rückantworten freuen.


Danke für eure Bemühungen.
Jürgen


Antworten

  • Lieber Jürgen,

    Vorsicht bei freiwilligen Auflösungsverträgen. Das kann Sperren beim ALG und Kürzungen bei späteren Rentenansprüchen bedeuten.
    Am besten Du wendest Dich an die Rentenversicherungsanstalt, die auch beraten.

    Wenn Du Mitglied beim VdK bist oder wirst beraten die auch kostenlos.
    Gerade in Rentensachen kennen die sich aus und haben unabhängige Experten.

    LG

    Surfer
  • Hallo Jürgen

    Du gehörst auf Grund Deines Alters und Deines Status als schwerbehinderter Mitarbeiter zu den sogenannten rentennahen Jahrgängen. Ich würde an Deiner Stelle alles auf mich zu kommen lassen, da es für Deinen Arbeitgeber sehr schwierig ist, schwerbehinderte Mitarbeiter zu entlassen. Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, würde ich mir dort einen Anwalt für Arbeitsrecht vermitteln lassen. Mit dem kannst Du alles besprechen. Bei einem Aufhebungsvertrag kann, muß es aber nicht, sein, daß Du beim Bezug von ALG I eine Sperre bekommst. Du kannst bis zum Bezug der Altersrente ALG I (ich denke Mal in Deinem Fall 24 Monate) und Krankengeld (18 Monate) nacheinander beziehen. Wie Du die Zeiten aufteilst, ist egal.Man wird zwar versuchen,Dich so schnell wie möglich aus der Statistik zu trixen, aber das brauchst Du nicht. Außerdem kannst Du die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge beziehen, wenn Deine Schwerbehinderung schon vor dem Jahre 2007 bestanden hat. Hier im Forum gibt es schon Infos zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen,finde aber gerade den Link nicht.

    Abschließend wie gesagt, alles in Ruhe auf Dich zukommen lassen und mit rechtskundiger Hilfe Dein weiteres Vorgehen planen.

    LG Nobby
  • Hallo,

    hab mal was rausgesucht, vielleicht hilfts ja ein wenig.


    Altersrente für Schwerbehinderte

    Jahrgänge 1951 - 1963

    Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte dieser Geburtsjahrgänge nach § 236 a SGB VI, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    Geburt vor 1964

    Vollendung des 63. Lebensjahres

    Beachte: Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr, vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich, Vertrauensschutz (keine Anhebung der Altersgrenzen) für bestimmte Personenkreise
    bei Beginn der Altersrente Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB IX, also Grad der Behinderung mindestens 50
    Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
    Aufgabe bzw. Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Einhaltung individueller Hinzuverdienstgrenzen)

    Vertrauensschutz

    Die abschlagsfreie Altersgrenze von 63 Jahren wird für folgende Personenkreise nicht angehoben:

    Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen nach § 2 Absatz 2 SGB IX (Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt waren


    und

    vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007
    Altersteilzeitarbeit vereinbart haben

    LG Marry


  • Guten Morgen zusammen, erstmal herzlichen Dank für die bisherigen Rückantworten.

    Ich werde wirklich alles, was mein AG mir anbieten möchte, erst einmal ruhig auf mich zukommen lassen und dann mir fachlichen Rat einholen.

    Ansonsten werde ich wohl bis zum Alter von 60 plus 9 durchhalten und vorzeitig mit Abzügen in Rente gehen.

    Evtl. ergibt sich ja auch etwas nach der kommenden Bundestagswahl.
    45 Beitragsjahre hätte ich eher erreicht und dann ging es sogar ohne Abzüge.

    Liebe Grüße und einen schönen, stressarmen Donnerstag.
    Jürgen
Diese Diskussion wurde geschlossen.