Iv-entscheid abgelehnt

Ich wurde anhand von meinem Lohn 38 % IV zugesprochen.
Ich arbeitete als Pflegefachfrau bis Juni 2012 70%
Im juli begann ich eine neue Stelle als Leitung Haushilfe 60% mit der mündlichen Vereinbarung, dass ich im Frühling 2012(wenn ich als Leitung HH) eingarbeitet bin noch 40% in der Pflege arbeiten kann.
Im Dez 2012 erkrankte ich an Brustkebs mit amputation ,Chemo, Bestrahlung und Hormontherapie.
In den Fi gern habe ich nur noch wenig Gefühl . Den Arm kann ich auch nur mit Schmerz. heben.
Ich arbeitr seit Oktober2011 wieder meine 60% als Leitung Haushilfe,schaffe es nur schwelich.. Ich bin dann müde und schaffe den Haushalt nicht mehr geschweige von 40% mehr arbeiten im Büro.
Die Iv hat mich als Pflegefachfrau 100% arbeitsunfähig geschrieben.
Soll ich Beschwerde beim Gericht einreichen?
Kennt ihr einen kompetenten Anwalt(ich habe keinen Rechtsschutz)
Wie soll ich vorgehen , meine Kraft reicht zum Arbeiten nichta er noch für streitereine mit der IV.

Antworten

  • allegra58 hat geschrieben:
    Die Iv hat mich als Pflegefachfrau 100% arbeitsunfähig geschrieben.
    Soll ich Beschwerde beim Gericht einreichen?
    .....meine Kraft reicht zum Arbeiten nicht


    Hi

    Entweder stehe ich kurz vor 2 Uhr nachts etwas auf dem Schlauch oder irgendwas stimmt in deinem posting nicht.

    Wenn deine Kraft nicht mehr zum Arbeiten reicht und die IV dich als Pflegefachfrau 100% arbeitsunfähig geschrieben hat - warum willst du dann Beschwerde einreichen

    KlaUs
  • Hallo allegra58

    Erst einmal herzlich Willkommen in der Community. Es freut uns, dass Du MyHandicap gefunden hast. Wir haben für die neuen User ein Video erstellt, dass Dir die Möglichkeiten von unserer Community erklärt (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Um Dir weiterzuhelfen, musst Du die Frage etwas konkreter formulieren.

    Dein Thread trägt den Titel "IV-Entscheid abgelehnt", im Text schreibst Du jedoch "Die Iv hat mich als Pflegefachfrau 100% arbeitsunfähig geschrieben"

    Bitte formuliere Deine Frage genauer, damit Dir die Community weiterhelfen kann.

    Ich wünsche Dir jetzt erstmals ein erholsames Wochenende.

    Liebe Grüsse


  • Die IV hat einen neuen Einkommensvergleich erstellt und sind somit auf ein Invalitätsgrad von 38 % gekommen.
    Daraus resultiert der folgende Einkommensvergleich
    Ohne Behinderung 109 713.30
    mit Behinderung 67908.36
    Erwerbseinbusse 41804.94= 38%

    Für das Pensum 40% im Pflegebereich für welches ich Iv erhalten sollte, errechnen sie ein durchschnittliches Einkommen gemäss IK_Auszug vom der Jahre 2007-2009 41804.94.Damals habe ich bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet.
    Ich denke die sollten meinen neuen Arbeitgeber den Lohn anfragen,welchen ich heute verdienen würde.
    was denk ihr?




  • Hallo Allegra58

    Es ist wichtig zu wissen, wie die IV auf die Einkomen gelangt. Aufgrund Ihrer Ausführungen erscheint es mir aber so zu sein, dass 60% HH + 40 % Pflege beim neuen Arbeitgeber richtig sind. Hier muss aber der Nachweis gelingen, dass dies auch so geplant war, also nicht aufgrund der Durchschnittseinkommen der Vorjahre ein Valideneinkommen berechnet werden darf (Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit). Auch stellt sich die Frage nach einem allfälligen Leidensabzug. Hier denke ich insbesondere an die Begründung "Alter"; wobei anzumerken ist, dass genau diese Begründung umstritten ist.

    Melden Sie sich bei einem spezialisierten Anwalt/Anwältin. Der / die kann Ihnen dann auch sagen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, einen Anwalt zu beauftragen. Welche kantonale IV-Stelle ist zuständig?

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Vielen Dank Herr Lorentz

    bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich angefragt ob er mir schriftlich meinen 40% Lohn als Pflegefachfrau bestätigen kann,wenn es zu einer Anstellung gekommen wäre.

    Mit wieviel Kosten muss ich rechnen,für einen Anwalt? Es geht ja nicht um eine grosse Rente.
    Möchten sie den IV-Entscheid lesen?

    Grüsse









  • Hallo Allegra58

    Vom IV-Entscheid hängt auch eine allfällige (obligatorische) BVG-Rente ab. Auch können weitere Privatversicherungen davon abhängen. Es geht also nicht nur um die IV.

    Die Anwaltskosten ohne genaue Kenntnisse des Sachverhaltes zu schätzen, ist sehr schwierig. Für eine "normales" Beschwerdeverfahren rechne ich mit jeweils 2'000 - 3'000. Aber Ihr Verfahren sieht nicht sehr komplex aus, da würde ich jetzt eher tiefer schätzen. Dazu kommen dann noch Gerichtskosten mit einem Kostenrahmen von 200 - 1'000.

    Manchmal sind "Laienbeschwerden" nicht schlecht. Wenn Sie die Beweismittel schon beschafft haben, so machen Sie doch ein freundliches Schreiben an das Gericht. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, dass die Verfügung aufzuheben und dass Ihnen eine Rente zuzusprechen sei. Als Begründung führen Sie dann an, dass eben das Valideneinkommen nicht korrekt bestimmt sei. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn der IV-Grad >40% ist.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz


  • Guten Mittag Herr Lorentz

    sie machen mir Mut den Entscheid anzufechten.
    Danke

    Wieviel Lohn soll der Arbeitgeber mir bestätigen? damit es 40 % Rente geben würde?

    Wenn ich einen Anwalt suche,kann ich auch sie anfragen? 0der kennen sie einen Kolegen in Winterthur. Ich habe Verstanden, dass das Gericht in Winterthur ist.


    einen schönen Sonntag
    Allegra


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