Als Blinder auf der Baustelle

Hallo.Nach meiner Erblindung vor 3Jahren hat mein Chef, nach der Bewilligung meiner Rente,mir die Möglichkeit gegeben weiter als Landschaftsgärtner im Rahmen meiner Möglichkeiten zu arbeiten.Mittlerweile gehört Plastern und häckseln von Schnittgut zu meinem Aufgaben.Ich befolge auch die Sicherheitsvorschriften schon aus eigen Intresse.
Arbeiten bei denen ich mich nicht sicher fühle lass ich sein.
Nun hat so n Mensch von der Berufsgenossenschaft meinen Chef etwas verunsichert,,weil er sich nicht vorstellen kann das ein Blinder sowas kann.Jetz hat mein Chef Angst das er im Fall eines Arbeitsunfalls(kann ja immer mal passieren)richtig Ärger bekommt.
Könnt ihr mir weiterhelfen.Ich muss noch sagen das meine Krankenkasse und meine Rentenversicherung über meine Arbeit bescheid wissen und keine Einwände hatten

Antworten

  • Ernstl hat geschrieben:
    Hallo.Nach meiner Erblindung vor 3Jahren hat mein Chef, nach der Bewilligung meiner Rente,mir die Möglichkeit gegeben weiter als Landschaftsgärtner im Rahmen meiner Möglichkeiten zu arbeiten.Mittlerweile gehört Plastern und häckseln von Schnittgut zu meinem Aufgaben.
    Ich befolge auch die Sicherheitsvorschriften schon aus eigen Intresse.
    Arbeiten bei denen ich mich nicht sicher fühle lass ich sein.

    Nun hat so n Mensch von der Berufsgenossenschaft meinen Chef etwas verunsichert,,weil er sich nicht vorstellen kann das ein Blinder sowas kann.Jetz hat mein Chef Angst das er im Fall eines Arbeitsunfalls(kann ja immer mal passieren)richtig Ärger bekommt.
    Könnt ihr mir weiterhelfen.Ich muss noch sagen das meine Krankenkasse und meine Rentenversicherung über meine Arbeit bescheid wissen und keine Einwände hatten

    hallo ernstl

    ich habe eben mal jemanden gefragt, der bei einer BG gearbeitet hat.

    er ist der meinung, dass du - bei einhaltung der sicherheitsvorschriften -
    (was du ja machst) auf alle fälle seitens der BG bei arbeitsunfällen versichert bist.

    dass dein chef verunsichert ist, kann ich aber auch irgendwie nachvollziehen.

    weißt du eventuell, was der mitarbeiter der BG gegenüber deinem arbeitgeber genau geäußert hat?

    liebe grüße
    rosi
  • Danke für die schnelle und schon mal gute Antwort Rosi.
    Leider weiss ich den genauen Wortlaut nicht,da ich nicht auf der Messe,wo mein CHef ihn getroffen hat,dabei war.
    Ich bin auch der Meinung das ich bei Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien im Falle eines Unfalls versichert bin.Mehr kann ja ein Arbeiter ohne Behinderung auch nicht tun.
    Mein Chef meinte nur als der Mann hörte was ich für Arbeiten mache,wurde er recht blass,die anderen Arbeiter die dabei waren,meinten das der Mann sich das einfach nicht orstellen konnte und daher selbst verunsichert war.
    Daher sind wir alle jetz etwas verunsichert.
  • ernstl, ich würde davon ausgehen, dass du auf alle fälle unfallschutz hast.

    sprich vielleicht noch mal mit deinem chef, dass du ja aufpasst, alle vorschriften einhälst und er somit beruhigt sein kann.
    selbst so genannten "sehenden" kann, ehe man sich versieht, was schlimmes am arbeitsplatz geschehen.

    alles gute wünsche ich dir! 😉

    rosi

  • Danke dir,ja wir haben am Freitag eh ne Besprechung dann werd ich ihm die Sachlage nochmal erklären.Und vielleicht bekomm ich ja bis dahin hier noch mehr Antworten die mir weiterhelfen.

    Aufjedenfall schon mal Dnake ROsi und dir auch alles gute
  • ebenfall DANKE an dich! 😉
  • Hallo Ernstl,

    ich kann mir vorstellen, dass im Falle eines Unfalles die Berufsgenossenschaft sehr genau untersucht, wie es zu dem Unfall kam. Ein Häcksler ist, soviel ich weiß, ein elektronisches Gartengerät. Blindheit und Tätigkeiten mit einem Elektrogerät passt irgendwie nicht gut zusammen. Ist es nicht so, dass Dein Chef gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten muss und deine Arbeiten gemessen an deiner Behinderung "sicher, angemessen und zumutbar" sein müssen? Machst Du die Arbeiten am Häcksler unter Aufsicht oder alleine?

    Ehrlich gesagt, auch mir lief es beim Lesen deines Eintrages kalt den Rücken runter, so dass ich die Blässe im Gesicht des Mannes gut nachvollziehen kann.

    Ich finde es grundsätzlich sehr lobenswert, dass Du trotz Blindheit noch am Arbeitsleben teilnimmst und Du hast scheinbar auch einen tollen Chef, der dich dabei unterstützt. Davon sollte sich manch jemand eine dicke Scheibe abschneiden.

    Dennoch würde ich solche Arbeiten nicht machen, die Verletzungsgefahr wäre mir zu groß.

    Wie die rechtliche Seite aussieht, weiß ich nicht. Bin gespannt, was die Experten dazu sagen.

    lieben Gruß - pass gut auf Dich auf!
    vom Zornröschen

    😉
  • Hallo Ernstl,

    ich finde es sehr lobens und unterstützungswert, das Du Dich weiter in Deinem Beruf engagierst.

    Leider ist in unserem Land alles streng reglementiert.

    Ich hätte 2 Vorschläge:

    - Dein Arbeitgeber setzt mit Dir einen Arbeitsvertrag auf, indem genau aufgelistet wird, was und wie Du arbeitest und was Du nicht darfst. Den Vertrag der BG vorlegen und gegenzeichnen lassen.

    - In jeder Berufssparte gibt es Sicherheitsbeauftragte und jede BG unterstützt diese Betrieblichen Sicherheitsbeauftragten mit Schulungen.

    Somit könntest Du das erlangte Wissen, sogar noch betriebsintern weiter vermitteln.

    ich drück dir beide Daumen, das Du weiterarbeiten darfst und das mit offizieller Erlaubnis.

    Gruß Yeggdrasil
  • Hallo Zornröschen
    Ich muss dir unseren Häcklser kurz erklären,denn die Häcksler die du meinst sind eher für den Hobbygärtner.Wir haben einen großen der an einen kleinen Traktor hängt.
    Der gr´ößte Unterschied liegt eben an der Verletzungsgefahr,denn bei den kleinen Gartenhäckslern passiert es schnell das man mit der Hand an in die Messer gerät.bei unserem großen müsste ein Erwachsener schon komplett hinein kriechen um an die einzugswalzen zu gelangen.
    Und wie du schon gefragt hast,arbeit ich natürlich nie allein,es ist immer mindestens ein Kollege an meiner Seite.
    Heute hatten wir wieder unsere Alljährliche Sicherheitsunterweisung mit allen Mitarbeitern da dies auch von der BG gefordert wird.Und da sind wir auch alle zu dem Entschluss gekommen das ich alles was von der BG gefordert wird genauso erfülle wie ein Sehender.Mein Chef gibt mir auch den Freiraum und das Vertrauen das ich genau weis welche Arbeiten ich machen kann und was einfach nichtmehr in meinen Möglichkeiten liegt.Oftmals bin ich auch nur als Ratgeber für die jüngeren dabei.
    Vielen Dank für dein Beitrag.Ich hoffe ich konnte dir den ersten Schock meines Beitrags etwas nehmen.

    Hallo Yaggdrasil
    danke auch dir für deine Idee.So einen ähnlichen Brief wie du als Arbeitsvertrag meinst habe ich damals der Rentenversicherung und auch der BG zukommen lassen.
    Ich nannte es damals Stellenbeschreibung mit Sicherheitsbestimmungen.
    Da wurde genau aufgelistet was ich mir zutraue und wo meine Sicherheit genauso gewährleistet ist wie bei meinen Arbeitskollegen.

    Nun ja nach der heutigen Sicherheitsunterweisung und Unfallvorbeugung bleibt uns wohl erstmal nichts als abzuwarten was die BG dazu sagt.
    Auf keinen Fall werde ich es einfach hinnehmen wenn sie mir meine Arbeit verbieten wollen.

    Schliesslich hat jeder das Recht seine Arbeit frei zu wählen und es darf niemand auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Sagt unser Grundgesetz

    Danke euch allen für eure Hilfe.Ich seit super
  • Ernstl hat geschrieben:
    Ich hoffe ich konnte dir den ersten Schock meines Beitrags etwas nehmen.



    Hallo Ernstl,

    ja, das konntest Du. *erleichertaufatme*

    Ich wünsche Dir, dass Du deinen Arbeitsplatz behalten kannst.

    Liebe Grüße 😉
  • Ernstl hat geschrieben:
    ....wir haben am Freitag eh ne Besprechung dann werd ich ihm die Sachlage nochmal erklären.....

    hallo ernstl

    hast du von gestern evtl. neuigkeiten?

    den wünschen von zornröschen schließe ich mich natürlich an!

    liebe grüße und einen schönen 3. advent 😉
    rosi
  • Oh ja das hät ich fast vergessen.
    Nach einem langen und tollen Gespräch mit meinem Chef sind wir zu dem Entschluss gekommen das wir wie bisher weitermachen,da ich ja jetzt auch wieder eine aktuelle Sicherheitsunterweisung hatte und wir in der nahenden Winterpause einfach mal zusammen zu dem Herrn der BG nach München fahren dann kann ich mich persönlich nochmal mit ihm unterhalten.Mein Chef ist sich sicher,das ich den Herrn dank eurer Hilfe ohne Probleme davon überzeugen kann,das kein höheres Unfallrisiko,als bei einem sehenden besteht.
    Was ich sehr schön fand,das mein Chef nochmal extra gesagt hat,das er nur wegen den Bedenken eines Mannes nicht auf meine Berufserfahrung verzichten möchte und ich mir keine Sorgen mehr um meine Arbeit machen muss,solang ich mich dazu in der Lage fühl.Das tat einfach gut.
    Danke nochmal allen die mir hier mit den Ratschlägen geholfen haben.
    ich wünsch euch allen nur das Beste
  • Hallo Leute,
    heute bekam ich noch eine Stellungnahme des Sozialversicherungsträgers für den Gartenbau auf meine Anfrage.Als ich diese meinem Chef gab,waren alle Restzweifel beseitigt und wir,also mein Chef und ich können weiterhin beruhigt unsrer Arebit nachgehen.Folgend der Text den ich von dem Mann bekommen habe."

    "Sehr geehrter Herr Feueröcker,

    der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich gemäß § 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) auf alle Beschäftigten eines Unternehmens, unabhängig ihrer körperlichen Konstitution. Letztendlich hat der Unternehmer die Aufgabe und die Verantwortung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen am Arbeitplatz und die Möglichkeiten und Kenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter in ein Verhältnis zu setzen und die notwendigen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abzuleiten.

    Daher steht in Ihrem Falle und vor diesem Hintergrund einer Beschäftigung im Garten- und Landschaftsbau nichts im Wege!"
  • das ist doch ne super-nachricht!!!! 😛

    lg rosi