Welcher Rechtsanwalt bei Rentenantrag?

Hallo an euch alle! Bin 100% G Schwerbehindert und habe vor geraumer Zeit einen EU Rentenantrag gestellt. Nun kommt die RV immer wieder mit irgendwelchen Nachforderungen bezgl. Unterlagen.
Eine Ablehnung gab es schon und ich habe Widerspruch eingelegt.
Sollte nun wieder eine Ablehnung kommen, dann muss ich wohl zu RA gehen. Doch 1. habe ich gehört, dass ein Sozialanwalt kostenlos berät. 2. habe ich keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich.
Kennt jemand von euch evtl. einen guten Anwalt im Landkreis Augsburg/Bayern?
Ich bedanke mich vorab für eure Infos und sende ganz viele Grüsse und ein wunderschönes Wochenende für euch!

Antworten

  • Hallo Heidi,

    mag sein, dass ein RA eine kostenlose Beratung durchführt, doch die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente landen vor dem Sozialgericht.

    Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation und habe die Angelegenheit einem Fachanwalt für Sozialrecht übergeben. An Kosten kommen für mich max. 306,-- Euro auf mich zu, also Kosten für Beratung, Schriftverkehr etc. im Zuge des Widerspruchverfahrens.

    Alle weiteren Kosten (im Zuge der Klage am Sozialgericht) trägt dann meine Rechtschutzversicherung (ich hoffe, die hast Du), denn sonst könnte es teuer werden. Wenn Du Mitglied in einem Sozialverein (z. B. VdK bist, trägt dieser Verein die Kosten).

    Mir wurde gesagt, ein Gutachten kostet in etwa 1.500 Euro, wenn Du ein zweites Gegengutachten anforderst (falls Du mit dem 1. nicht einverstanden bist), müsstest Du das Gegengutachten selbst bezahlen, sofern Du nicht irgendwo versichert bist (Rechtschutz oder Sozialverein).

    Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, die Sache von Anfang bis Ende ganz alleine durchzuziehen. Zur Schonung der Nerven würde ich das aber niemandem empfehlen. Die arbeiten mit allen möglichen Tricks.

    Einen guten Anwalt kann ich Dir in Deinem Wohnort leider nicht empfehlen, ich wohne zu weit vom Schuss. Kann auch durchaus sein, dass bei Euch andere Regelungen gelten.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen

    😉
  • hallo heidi

    ich habe noch folgendes zu den kosten für ein verfahren beim sozialgericht gefunden:

    http://schraegschrift.de/kosten-im-verfahren-vor-dem-sozialgericht/

    "Zur Frage, welche Kosten für ein Verfahren vor dem Sozialgericht entstehen können:

    Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG). Ergo: Wenn weder Kläger noch Beklagter Versicherter, Leistungsempfänger oder Behinderter ist, können Gerichtskosten anfallen, § 197 a SGG. Eine Ausnahme von der Gerichtskostenbefreiung kann das Gericht aber machen, wenn der Kläger den Rechtsstreit trotz Hinweis des Gerichts missbräuchlich fortführt, § 192 SGG, z. B. weil der Rechtsstreit weitergeführt wird, obwohl er offensichtlich aussichtslos ist.

    Rechtsanwaltskosten: Außergerichtliche Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich selbst tragen. Das Gericht entscheidet nach Beendigung des Prozesses, ob und in welcher Höhe der Gegner diese Kosten zu tragen hat, § 193 SGG. Prozesskostenhilfe nach der ZPO ist möglich, § 73 a SGG i.V.m. § 114 ZPO......"

    lg rosi
  • RosiHH hat geschrieben:
    hallo heidi


    "Zur Frage, welche Kosten für ein Verfahren vor dem Sozialgericht entstehen können:

    Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG).
    lg rosi


    Hallo Rosi,

    das ist doch so zu verstehen, dass nur die Kosten für das eigentliche Verfahren entfallen.

    d. h. - n u r die "nackten" Gerichtskosten für den Tag der Ladung (also nicht der ganze Verwaltungskram, der vorher abläuft, oder????!!!!

    Liebe Grüße
    Zornröschen
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Hallo Rosi,

    das ist doch so zu verstehen, dass nur die Kosten für das eigentliche Verfahren entfallen.

    d. h. - n u r die "nackten" Gerichtskosten für den Tag der Ladung (also nicht der ganze Verwaltungskram, der vorher abläuft, oder????!!!!

    Liebe Grüße
    Zornröschen

    hallo zornröschen

    nach meinem 😳 kenntnisstand entstehen auch für den gesamten verwaltungskram KEINE kosten.

    also, dass alle sozialgerichtskosten grundsätzlich FREI sind.

    liebe grüße
    rosi
  • Hallo Rosi,

    bisher dachte ich das auch.

    Ich habe meinen Anwalt gefragt; der meinte, dies habe sich zwischenzeitlich geändert.

    Vielleicht melden sich ja mal die Fachanwälte aus dem Forum und klären uns mal darüber auf.

    Dir ein schönes Wochenende.

    Grüße
  • Guten Abend,..

    der RA sollte Sozialrecht - Rentenrecht- Anwalt sein. Zu den Kosten habe ich dies gefunden im Internet, verständlich erklärt für den Laien;

    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/sozialgerichtsverfahren.htm

    http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/soz_ger.htm

    http://schraegschrift.de/kosten-im-verfahren-vor-dem-sozialgericht/

    Wünsche Euch allen einen schönen 2. Advent, Mfg Lyn😉

    Link zugefügt !
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Hallo Rosi,

    bisher dachte ich das auch.

    Ich habe meinen Anwalt gefragt; der meinte, dies habe sich zwischenzeitlich geändert.

    Vielleicht melden sich ja mal die Fachanwälte aus dem Forum und klären uns mal darüber auf.

    Dir ein schönes Wochenende.

    Grüße

    hallo zornröschen

    bin nun auch verunsichert 🥺 und gespannt auf eine evtl. definitive antwort, von jmd. der/die sich mit der materiel so richtig auskennt.


    hallo lyn

    den dritten link hatte ich oben bereits erwähnt.

    schönen abend und morgen einen geruhsame 2. advent euch allen 😉
    rosi

  • Guten Morgen Rosi,..

    schaue zu den Kosten in den 2 Link von mir bitte,

    http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/kosten_soz_ger.htm

    und dann musst du bitte bei einem geringen Einkommen dazu in den Link/ das Wort im Beitrag zu PkH = Prozesskostenhilfe gehen, dann kommst du auf die Seite dazu;

    Link PkH = Prozesskostenhilfe;

    http://www.mv-justiz.de/pages/pkh/pkh.htm

    hier kannst du nachlesen was zum Antrag der PkH erforderlich ist. Ultimativ ist die beste Variante eine Rechtsschutz dann bist du Alternativ gut abgesichert. Nur es gibt Personen die so etwas nicht haben ( die Gründe können vielfältig dazu sein ). Ist das Einkommen gering kannst du PkH beantragen etc. wie o.g. im Beitrag.

    Euch einen schönen Sonntag & 2. Advent , Mfg Lyn😉

  • [color=] 😆 HALLO AN EUCH ALLE !!! VIELEN VIELEN DANK FÜR DIE HILFREICHEN INFOS! HABEN MIR EIN GUTES STÜCK WEITERGEHOLFEN !! VIELEN DANK UND VIELE LIEBE GRÜSSE
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