Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

hallo,
ich komme heute mit einer ganz speziellen Frage, bei der ich/wir dringend Hilfe benötigen.
Folgendes Problem: Ich habe seit fast 10 Jahren Krebs.
Meine Krankheit hat sich in letzter Zeit so sehr verschlechtert, dass mir Pflegestufe II zuerkannt wurde.
Mein Mann pflegt mich. Er ist jedoch selbst krank und hat eine Erwerbsminderungsrente befristet für 2 Jahre. (unter 3 Std. Arbeitszeit)
Nun ist es ja so, dass mein Mann Beiträge zur Rentenversicherung beantragen könnte, da er mich aber mehr als 3 Std. täglich & nachts pflegt, kann es dann sein, wenn er diese Beiträge beantragt, dass ihm dann die Erwerbsminderungsrente aberkannt wird???
Wir konnten leider im Netz nichts dazu finden und hoffen nun auf eure Kenntnisse.
alles Liebe und eine schöne Vorweihnachtszeit
kahi

Antworten

  • Hallo,
    eine schwierige Frage, aber vielleicht hilft schon das ein wenig weiter:
    Mit dem Antrag auf eine Pflegestufe fragt die Pflegeversicherung (i.d.R. identisch der gesetzliche Krankenkasse) nach der Person, die pflegt. Bei Beamten ist die Zuständigkeit anders. Ich würde also mal die Krankenkasse/Pflegeversicherung fragen, ob und wenn ja wann dein Mann einen Zuschuss zur Rentenversciherung bekäme.
    Da auch bei einer Erwerbsminderungsrente ein Zuverdienst erlaubt ist, nehme ich nicht an, dass der Antrag auf Zuschuss zur Rentenversciherung ein Nachtel sein wird. (Nachprüfen!). Da gibt es Unterschiede zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente. Überschreitet Dein Mann theoretisch mit der Pflege den Hinzuverdienst, dann würde ich die Pflegestunden mit einer Pflegeperson teilen. Mindestens 14 Stunden Pflege in der Woche sind nötig, um Leistungen beanspruchen zu können. Diese dürfen nach dem neugeregelten Gesetz (2012) auch auf mehrere Pflegende Angehörige aufgeteilt werden.
    (Dies sind Informationen aufgrund von Erfahrung als pflegende Angehörige. Keine Rechtsberatung o.ä. Also bitte nachprüfen)

    Beim Bundesministerium für Gesundheit gibt es eine kostenlose Broschüre "Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege". Ich erinnere den Inhalt nicht mehr im Detail. Vielleicht gibt es dort noch bessere Informationen.
    Rückwirkend geht der Antrag meines Wissens nicht.

    Ehrenamtlich beraten Versichertenälteste der Rentenversicherung. Die Orte sind in der Regel in der Tageszeitung angegeben und finden an verschiedenen Orten statt. Vielleicht kann ja dort auch ein theoretisches Gespräch stattfinden. Frei nach dem Motto: WÄRE meine Freundin pflegebedürftig und ich würde sie als frühberente Person pflegen, ...


  • Guten Tag Kahi,..

    ich setze dir einen Link da kannst du vieles nachlesen.

    http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/pflegestufensaetze.html

    Weiter gilt folgendes;

    Folgende Voraussetzungen müssen für die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen erfüllt sein:

    Pflege eines Pflegebedürftigen:

    Ob und in welchem Umfang der Pflegebedürftige auf Pflege angewiesen ist ist, stellt die Pflegekasse durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen fest.

    Nicht erwerbsmäßige Pflege:

    Die Pflege wird von Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden oder sonstigen ehrenamtlichen Helfern geleistet. Finanzielle Leistungen an die Pflegeperson dürfen nicht höher als das zustehende Pflegegeld sein. Die Pflege umfasst mindestens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen.

    Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung.

    Die Pflegeperson darf neben der Pflege keine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche im Inland oder in einem anderen Staat in der Europäischen Union ausüben.

    Noch mehr Informationen findest du hier:

    http://www.ihre-vorsorge.de/suchergebnisse.html?tx_solr[q]=Rentenpunkte+f%C3%BCr+Pflege&id=70

    http://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=408

    Solltest du etwas nicht verstehen dann frage bitte nochmals nach. Wünsche Euch eine gute Zeit, Euch ganz vielKraft und viele positive Gedanken, Mfg Lyn😉
  • Liebe Kahi,

    eigentlich dürfte es hier keine Probleme geben, da die Pflege nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Aber rein theoretisch könnte die Rentenversicherung deines Mannes durch deine Pflege auf die Idee kommen, eine neue Gesundheitsprüfung vorzunehmen.

    Ob es aber überhaupt sinnvoll ist, sollte vielleicht noch mal ein Fachmann prüfen. Der kann euch dann auch sagen, ob ihr überhaupt Vorteile durch die Beitragszahlung hättet oder eben auch nicht.

    Hierfür kannst du dich vertrauensvoll zum Beispiel an die Institutionen wenden, die in diesem Artikel aufgezählt sind:
    http://www.myhandicap.de/antrag-rente-schwerbehinderung.html

    Und ganz lieben Dank an euch anderen, die ihr auch schon so fleißig geantwortet habt. Ich finde es klasse, dass ihr euer Wissen immer mit den anderen teilt! Und dann noch so schnell! 😃 Dankeschön!

    Ich wünsche dir, Kahi, ganz, ganz viel Glück bei eurem Vorhaben und eine wundervolle gemeinsame Zeit,

    deine Kerstin (MyHandicap)

    PS: Denkst du dran, deinen Thread zu bewerten, wenn dir die Fragen etwas weitergeholfen haben oder gar gänzlich als beantwortet zu setzen, wenn alles klar ist. Wenn du noch Fragen hast, darfst du dich natürlich jederzeit wieder an uns und alle im Netz wenden.

  • Hallo Kahi
    ich Pflege seit 17 Jahren meine Mutter,beziehe selbst seit 2008 volle EU-Rente.
    Eine Anrechnung oder Abzug findet nicht statt. Die Pflegekasse zahlt für mich anteilig Beiträge in meine Rentenkasse solange bis ich die Altersrente erreicht habe.
    Beantragen mußt du das nicht, das sollte von der Pflegekasse automatisch erfolgen.
    Ich hoffe ich konnte deine Ängste zerstreuen.
    Dir alles Gute.
    LG
    rednaxela
    Nachtrag: Ich bitte folgendes zu beachten: Als eingetragene Pflegeperson bin ich verantwortlich für die ordnungsgemäße Pflege der zu pflegenden Person, das heißt nicht unbedingt daß ich selber pflegen muss, ich kann das ebenso arrangieren daß dies andere Personen oder auch private Pflegedienste für mich übernehmen.
    So kann die Rentenversicherung schon garnicht eingreifen wegen möglicher EU-Renten Kürzung, ebensolches gilt für die Grundsicherung im Alter.
  • hallo ihr Lieben,
    vielen Dank für die vielen konkreten Antworten.
    Wir sehen nun klaren und wissen was wir zu tun haben.
    Nochmals vielen lieben Dank
    alles Liebe und eine schöne Vorweihnachtszeit
    von der kahi
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