Was ist bei der Rente für Menschen mit Schwerbehinderung zu beachten?

Die Rente für Schwerbehinderung ist ein recht komplexes Thema. Wir von MyHandicap haben versucht, dieses Thema für unsere Leser verständlich darzustellen.

Und wer mehr will, kann sich schon auf Teil 2 freuen. Aber hier geht es erst mal zu Teil 1: http://www.myhandicap.de/rente-schwerbehinderung.html

Viel Spaß beim Lesen
Kerstin (Myhandicap)

Antworten

  • Hallo Kerstin,

    erst einmal recht herzlichen Dank für den Link zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ergänzend würde mich interessieren in welchen Paragraphen die Vertrauensschutzregelungen im Sozialgesetzbuch geregelt sind.

    Vielen Dank im voraus.

    LG Nobby
  • Hi Kerstin

    Der Artikel ist interessant, aber beim Vertrauensschutz ist ein Fehler unterlaufen

    Schwerbehinderung gibt es eine solche Vertrauensschutzregelung. Menschen mit einer Schwerbehinderung, die einen der folgenden Punkte erfüllen, können auch weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag und entsprechend mit Abschlägen ab 60 Jahren die Rente für Schwerbehinderung beziehen.

     Eine Schwerbehinderung wurde vor dem 1. Januar 2007 anerkannt.
     Sie sind zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 31. Dezember 1954 geboren UND haben vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Arbeitsteilzeitvereinbarung getroffen.
     Sie sind zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 31. Dezember 1963 geboren und beziehen

    "einen der folgenden Punkte" stimmt nicht. Vor dem 1. Januar 2007 schwerbehindert zu sein alleine reicht nicht. Man muss vor Jan 2007 schwerbehindert sein [/b] und[b] einen der beiden anderen Pubkte erfüllen.



    Vertrauensschutz
    Die abschlagsfreie Altersgrenze von 63 Jahren wird für folgende Personenkreise nicht angehoben:

    1.Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen nach § 2 Absatz 2 SGB IX (Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt waren
    UND
    2.entweder

    1.vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben
    ODER
    2.Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

    Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html;jsessionid=C13662206B924DF3BD1C88C36F930068.2_cid346?nn=1829210#doc1829206bodyText2

  • Guten Morgen lieber Nobby,

    den Vertrauensschutz findest du unter diesem Paragraphen: 236a SGB VI.

    Schöne Grüße

    Kerstin (MyHandicap)
  • Hallo Kerstin,

    bei den Kriterien, die du nennst: Müssen die alle gleichzeitig erfüllt sein oder nur eines der Kriterien (also mind. 50% plus 35 Jahre Wartezeit plus ein bestimmtes Lebensalter)?

    ... Jetzt erkenne ich, dass es alle gleichzeitig sein müssen. Tschuldigung!

    Viele Grüße, Sigrid
  • Hallo Kerstin

    vielen Dank für die Auskunft. Jetzt habe ich noch eine Frage. Bin seit Juni 2009 Erwerbsminderungsrentner. Bis zum Beginn des Bezuges habe ich 33 Versicherungsjahre (inclusive ALG I und Krankengeld) erreicht. Bei der EM Rente wird ja so getan als wenn man bis zum 65igsten Lebensjahr gearbeitet hätte. Zählt diese "Hinzurechnungszeit" auch zur Wartezeit, damit man zu Beginn des 63igsten Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag beziehen kann? Meine Schwerbehinderteneigenschaft besteht schon seit den 60iger Jahren. Ich bin Geburtsjahrgang 1958.

    LG Nobby
  • Lieber Nobby,

    ich hab mal versucht, mich schlau zu machen, was deine Frage angeht. Aber leider kann ich dir hier keine Antwort präsentieren.

    Man hat mir gesagt, dass deine Frage so sehr ins Detail geht, dass man dafür deine Unterlagen braucht. Vielleicht schaust du mal im neuen Artikel zum Thema Rente. Dort findest du Hinweise, an wem man sich in so einem Fall vertrauensvoll wenden kann.

    http://www.myhandicap.de/antrag-rente-schwerbehinderung.html

    Mit sonnigen Grüßen und viel Erfolg,

    Kerstin (MyHandicap)
  • @Nobby

    Wenn du jetzt schon EM-Rente beziehst ist ein Wechsel in eine andere (günstigere)Rentenart nicht mehr möglich. Die EM Rente läuft bis zur Erreichung der regulären Altersrente.

    Klaus
Diese Diskussion wurde geschlossen.