Kostenübernahme für Behindertenwerkstatt

Mein Sohn (33) steht nach einem Unfall vor 13 Jahren nach Gutachten für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nach Ausbildung im BBW wurde die 2-jährige Eingliederung in eine Behindertenwerkstatt von der Arbeitsagentur finanziert. Nun soll das zuständige Bezirksamt Kostenträger werden.
Ich erhielt die Information, dass die Kosten für die Werkstatt so lange von meinem Sohn selbst zu tragen sind, bis seine finanziellen Rücklagen aufgebraucht sind.
Dass keine Grundsicherung gezahlt wird, wenn Vermögen vorhanden ist, ist bekannt, aber trifft das auch für die Kosten des Werkstattplatzes zu?

Antworten

  • Hallo Maschka,

    Wenn der Bezirk zuständig ist, dann fällt die Finanzierung der WfB unter die Eingliederungshilfe für Behinderte.
    In der Eingliederungshilfe ist vor allem die EK- Grenze um einiges höher, als bei der normalen Sozialhilfe, Hartz IV, oder Grundsicherung, die bei euch nicht gezahlt wird.
    Selbst die Vermögensgrenze ist bei Eingliederungshilfe höher.

    Du kannst auf jeden Fall innerhalb der Frist formlos Widerspruch einlegen, sonst hast Du das akzeptiert.
    Hat die WfB einen Beratungs- oder Sozialdienst der Dir rechtlich weiterhelfen kann?
    Wenn nicht gibt es bei Dir in der Nähe kostenlose Beratungsdienste für Behinderte?
    Wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst beraten die kostenlos und stellen auch für Mitglieder kostenlos den Anwalt und übernehmen die Gerichtskosten, sollte es zum Prozeß kommen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Maschka07,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wenn der Bezirk Kostenträger wird, fällt es in der Tat unter Eingliederungshilfe. Und diese widerum fällt unter die Sozialhilfevorschriften.
    Sozialhilfe erhält nur, wer bedürftig ist. Demnach ist die Aussage mit dem Vermögen richtig.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!
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