Iv Rente und zweite Ausbildung machen

Hi

Ich habe Ganze Iv Rente und Pensionskassenrente
Mich würde interessieren was passiert wenn ich eine zweite Ausbildung beginnen würde. Also wenn ich selbständig eine Lehrstelle suchen würde und ein Betrieb mir die Chance geben würde. Ich habe auf der pro infirmis Seite darüber gelesen, ehrlich gesagt macht das mir etwas Angst. Wenn ich bei der IV ein Integrationsantrag stellen würde, hätte ich kaum eine Chance.
Man darf ja anscheinend nicht mehr als zuvor im erlernten Beruf verdienen, nach IV Integration. Vorteil bei der IV, Taggelder, nach der Ausbildung Hilfe in die Arbeitswelt etc. Aber eine zweite Ausbildung die ich gerne machen würde, wird die IV Kaum unterstützen.
Also stellt sich mir die Frage, was passiert wenn ich selber eine Lehrstelle finde?
Werden mir die Gelder IV/Pensionskasse gekürzt, da ich in der Lehre Vollzeit arbeite und Lehrlingslohn habe?
Darf ich das überhaupt machen, oder muss die IV eine Ausbildung die ich selber gesucht habe zuerst bewilligen?
Ich habe etwas Angst mit der IV zu reden, es ist mein grösster Wunsch diese Ausbildung zu machen. Wenn ich mich melde, kann es sein, dass mir die Türe vor der Nase zugeschlagen wird? Nein, das unterstützen wir nicht, jetzt kannst du ja arbeiten?

Grüsse und vielen Dank


Antworten

  • Kann mir niemand helfen? 😕
  • Hallo night,

    nachdem Du aus der Community keine Rückmeldung erhalten hast, können wir Dein Anliegen an einen unserer Fachexperten bei der IV weiterleiten.

    Wenn das für Dich ok ist (Deine Anonymität sollte durch das Forum gewahrt sein), gib uns bitte kurz eine entsprechende Rückmeldung.

    Noch ein schönes Wochenende 😀
  • Hallo night
    wenn ich das recht verstehe, geht es Dir um die Finanzierbarkeit dieser Ausbildung?
    Als ich vor ein paar Jahren beim IV-Berufsberater war, wies er mich ebenfalls darauf hin, dass mir die IV nur eine Zweitausbildung finanzieren würde, die "qualitativ" nicht besser gestellt sei als meine Erstausbildung.
    Im angestammten Beruf konnte ich nach einer Körperbehinderung nicht mehr arbeiten und die andere Ausbildung, die mir die IV finanziert hätte, wäre körperlich sogar noch strenger gewesen (Hauswirtschaft)! Ein missglücktes Beispiel für den Grundsatz "Eingliederung vor Rente" nicht umgesetzt wurde. 🥺

    Auf Dich bezogen, denke ich mir, dass eine Zweitausbildung höchstens im Sinne einer vollständigen Reintegration in den Arbeitsmarkt von der IV übernommen werden würde (aber dann müssten schon wirklich gute Gründe vorliegen, z.B. auch, dass Du im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst usw.). Kennst Du Deine Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit? Eine Teilzeit-Stelle wäre ideal, um Deine Belastbarkeit kennenzulernen, bevor Du Dich gleich an eine Zweitausbildung heranwagst!
    Du müsstest für Dich auch abklären, ob Du Deinen Lebensunterhalt nach der Zweitausbildung wieder ohne Berentung finanzieren könntest; eine weitere Berentung wäre nur schwer zu begründen nach einer Vollzeit-Ausbildung.

    Das sind so meine ersten Gedanken darüber
    LG madü
  • Hi
    Vielen Dank für deine Antwort
    Ja es geht bei mir um vollständige Integration in den Arbeitsmarkt.
    Da ich aber zuvor in einem Beruf mit vielen Giftstoffen gearbeitet habe, möchte ich mir das nicht mehr antun. Die Lehre dauerte damals 3 Jahre. Jetzt würde ich gerne eine Lehre machen die 4 Jahre dauert. Damals hatte ich viele Probleme, Drogen und Alkoholmissbrauch. Also es ist bei mir eine psychische Sache. Deswegen möchte ich mich nicht noch mehr vergiften. Ich wusste damals gar nicht wie mir geschieht. Ich bin daran mein Leben zu korrigieren und setze da an, wo es damals schon schief gelaufen ist. Also schon in der Grundschule und Familie damals. Ich hatte schlechte Noten in der Schule und wurde als Kind geschlagen. In der Schule damals hatten wir gemischtes duschen und solches Zeug. Da sind Sachen gelaufen die ich nicht mehr erleben müsste. Das alles hat mich zerstört und mir den Lebensmut genommen.
    Jetzt hole ich Schule nach, damit ich auch gerüstet bin für eine Ausbildung. Die Noten sind alle über 5er bis jetzt. Also ich blühe richtig auf, daher auch der Wunsch nach einer zweiten Ausbildung. Mit Arbeitsleistung habe ich keine Probleme. Ich finde einfach ich hätte eine Chance verdient, ich konnte damals nichts dafür.

    Ich hätte gute Chancen durch jemand eine Lehrstelle zu bekommen.
    Nur eben, was passiert wenn ich diese antrete? Die IV müsste mir ja eigentlich nur die Rente weiter zahlen, bis ich zum Abschluss kommen würde. Das wäre ja eine langfristige Investition für beide. Dazu habe ich noch eine krebskranke Freundin.
    Ich möchte uns wenigstens ein finanziell verträgliches Leben bieten können.
    Aus gesundheitlichen Gründen könnte ich evt. ein Arztzeugnis bekommen, nicht mehr im alten Beruf arbeiten zu müssen.
    Aber eben, was jetzt finanziell mit meiner Rente passieren würde?

    Liebe Grüsse und danke.

  • Guten Morgen night

    meinen aufrichtigen Respekt!
    Sich aus einem solchen "biographischen Knick" herauszuarbeiten verdiente wirklich alle Unterstützung! Grossartig, wie Du Dich ins Zeug legst!
    Ich weiss, was es dazu braucht! Habe drei Jahre Kindheit mit psychotischen Schüben verbracht, in denen ich allein gelassen wurde und habe auch viel von dem Mist erlebt, den Du beschreibst.

    Mir kam gerade so ne "verrückte" Idee: Vielleicht wäre Dein Lehrbetrieb bereit, Dir die Ausbildung vorzufinanzieren? Offenbar kannst Du etwas "Vitamin B" spielen lassen; Du bringst auch gute schulische Leistungen; den Willen und aufrichtigen Wunsch, die Lehre durchzuziehen und auf diesem Beruf auch zu arbeiten; und wenn Du einen sozial denkenden Lehrbetrieb hast, der Deine Lebensumstände (auch die wegen Deiner Partnerin) kennt, könnte es vielleicht klappen? Gut möglich, dass dann auch die IV entgegenkommen könnte z.B. indem sie Dir die Kosten für eine zweijährige Ausbildung bezahlt?
    Naja, ungewöhnliche Situationen erfordern manchmal ungewöhliche Mittel. 😉

    Vielleicht könnte Dich auch proinfirmis beraten? Hatte auch schon Kontakt mit jemand dort und die Frau gab sich echt Mühe.

    Würde mich herzlich freuen, wenn Du eine Lösung findest.

    Liebe Grüsse
    madü
  • Hallo madü

    Danke

    Ja bei der pronfirmis habe ich nächstens einen Termin.
    Danke für deine Hilfe

    Gruss
  • Hallo night

    Hier die Antwort unserer IV-Fachexpertin:

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    Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger (Art. 8a178 IVG)

    Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger haben Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung, sofern:

    a. die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann; und

    b. die Massnahmen geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern

    In der Regel wird die Rente der versicherten Person während einer Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahme

    durch ein Taggeld abgelöst. Ausnahme: Wiedereingliederung aus der Rente und Integrationsmassnahmen (Kreisschreiben der Hilfsmittel, Randziffer 9007).


    Zum Thema Umschulung

    Die Umschulung muss geeignet sein, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, der versicherten Person zu beeinflussen, sei es, dass sie bei drohender Invalidität erhalten werden kann, sei es, dass sie bei bereits eingetrener Invalidität verbessert werden kann. Umgekehrt schliesst die Ausrichtung einer Rente die Gewährung einer Umschulung dann nicht ohne weiteres aus, wenn ein vernünftiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen besteht und ein Erwerbseinkommen voraussehbar ist, dass mindestens einen Teil der Unterhaltskosten deckt Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art, 4016).


    Im Uebrigen besteht Meldepflicht, das heisst, dass jede Aenderung in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ist der IV Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Ob bei Ihnen eine Umschulung unterstützt würde oder nicht, gilt es zu klären und kann aufgrund Ihrer Angaben nicht beantwortet werden.

    Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit der IV Stelle Kontakt aufnehmen, um diesen Sachverhalt zu klären. Falls Sie sich melden, schlägt Ihnen die IV die Türe nicht vor der Nase zu - sie ist jedoch darauf angewiesen über ihre aktuelle Situation informiert zu sein, um diese individuell anzuschauen und zu klären.


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    Falls Deine Frage geklärt sein sollte, sei bitte so lieb und benutze den Zahlenstrahl. So hilfst Du uns eine bessere Übersicht im Forum zu wahren.

    Bei weiteren Fragen kannst Du dich jederzeit wieder an mich, meine Kollegen und an die Community wenden. Wir alle helfen gerne! 😃

  • Ok, vielen Dank
    Es gibt schon noch ein paar Sachen an denen ich psychisch gesehen arbeiten muss.
    Mal schauen wie es sich entwickelt. Ich bedanke mich recht herzlich für den Einsatz hier.

    Liebe Grüsse
Diese Diskussion wurde geschlossen.