die nächste Enttäuschung...

Hallo zusammen,

ich hatte im September einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren die Voraussetzungen erfüllt (36 Monate mit Pflichtbeitragszahlungen belegt).

Die DRV hat den Antrag abgelehnt. Ich sei zwar voll erwerbsgemindert aber nicht berechtigt, eine Rente zu beziehen. Grund: Als Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung wurde der 31.01.12 festgestellt.

Nach Rücksprache, weshalb dieses (zurückliegende) Datum genommen wurde, sagte man mir, dies sei das Datum meines letzten Rehaantrages. Somit wurde ich rückwirkend erwerbsunfähig geschrieben und zwar an einen Zeitpunkt, an dem die erforderlichen 36 Monate (noch) nicht erfüllt waren.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass vom Datum der Antragstellung ausgegangen wird.

Inzwischen habe ich mich nach vielen Tränen damit abgefunden – ich halte es wie Prof. Bömmel aus der Feuerzangenbowle:
"Nä, wat habt Ihr für ene fiese Charakter".

Gerne würde ich mal wissen, wieviele Leute eine Rente bekommen, die noch deutlich besser dran sind. Hüpfen, tanzen, springen, feiern , schwarzarbeiten... Man könnte (fast) darüber lachen oder sich aus lauter Frust auf das System nackt und mit Tabletten vollgestopft in den Schnee legen.

Mal sehen, was der Widerspruch bringt.

Grüße
von mir

🥺

Antworten

  • Hallo Zornroeschen,

    es ist tatsächlich so, das der Rententräger einen zu dem Zeitpunkt -Rückwirkend- verrentet, an dem er zum ersten mal von der jeweigen Krankengeschichte Kenntnis bekommen hat.

    Dies ist oftmnals ein Reha Antrag, der ist dann quasi nur formlos, da man den eigentlichen Rentenantrag noch stellen muß, doch das Datum ist somit festgelegt.

    Dazu kommen noch andere Zeitliche Kriterien :

    Wenn man durch einen Unfall oder Krankheit Erwerbsunfähig wurde, müssen zwischen Krankheitsbeginn / Unfall und dem Rentenbegin mind. 6 Monate liegen.

    Vielleicht hilft Dir das weiter.


    Du tust Dir keinen Gefallen auf andere *Behinderte* und deren durchgesetzte Rente zu schauen, da Du Dich damit nur nieder machst. Zudem kann man verschiedene, aber auch die absolut gleichen Behinderungen an Menschen nicht vergleichen.

    Das es Menschen gibt, die das soziale Gefüge in Deutschland ausnutzen, ist leider so.

    Genauso wie die Menschen in Ämtern und Behörden es schwer haben, die Behinderten richtig einzustufen.

    Das Wort *willkür* setze ich hier mal in Anführungszeichen!

    Rententräger und auch Schwerbehindertenämter, können einen nur so veranlagen, wie die angeforderten Berichte der eigenen Ärzte es hergeben.

    Man sollte also bei den Ärzten immer alles, auch noch so kleine weh wehwechen angeben.

    Ich wünsche Dir viel Gesundheit und Erfolg auf Deinem Weg.

    Gruß Yeggdrasil
  • Huhu Zornroeschen,

    es tut mir sehr leid dass es bei dir so gelaufen ist. Aber es ist gut, dass du Widerspruch eingelegt hast. Ich habe zwar keine Ahnung wie sich das in deinem Fall verhält aber ich drücke dir ganz fest beide Daumen.

    Wenn ich mich mal an die Zeit vom Tag des Rentenantrages bis zur Bewilligung erinnere, war das auch ein ständiger Kampf. Mir wurde 7 lange Jahre immer nur die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit (1Jahr) bewilligt. Das hieß jedes Jahr ein neues Gutachten. Immer wieder andere Gutachter. Das war nervig weil die Diagnose ja immer die gleiche war und blieb. Der letzte Gutachter brachte die Sache mit der Befristeten Rente auf dem Punkt. Er sagte zu mir, dass die Rente auf jeden Fall gerechtfertigt sei, das Problem daran sei halt nur mein Alter, (damals erst 28Jahre) er sagte dass sich viele Gutachter deswegen schwer tun die Rente auf Dauer der LVA vorzuschlagen. Aber dieser Gutachter hatte wohl die Traute denn, einige Zeit nach seiner Gutachtenerstellung bekam ich die Rente auf Dauer. Ich hatte zuvor 10 Arbeitsjahre incl. Lehre und bekam Anrechnungszeiten für die Kinder, insgesamt kamen 52 Arbeitsjahre zusammen. Ich hoffe, dass dir meine Geschichte Mut macht am Ball zu bleiben.
    L.G. Biggi

  • Hallo zusammen,

    bezüglich meiner beantragten EM-Rente hat vor etwa zwei Wochen ein sog. Erörterungstermin am Sozialgericht stattgefunden.

    Der Richter hat so entschieden, dass das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung nicht auf das Datum meines Rentenantrages verschoben werden kann, so dass die 3/5-Regelung bei mir als nicht erfüllt gilt. Nach allen vorliegenden Arztberichten, Reha-Anträgen und Rehaberichten bin ich schon zu lange krank (und erwerbsgemindert); ich hätte früher mit dem Aufstockungsverfahren beginnen sollen (wenngleich die DRV dann mit Sicherheit das Datum in der Kindheit/Jugendzeit gesucht und gefunden hätte).

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich die Klage zurückgezogen; eine Berufung hätte zu keinem Erfolg geführt.

    Ich hatte von Anfang an keine Chance, was mir bei diesem Termin klarwurde.

    Ein Versuch wars wert. Leider verloren... noch eine Niederlage mehr in meinem Leben.

    Grüße von mir

  • Hallo Zornroeschen,

    das tut mir sehr leid zu hören….

    Natürlich ist das erstmal frustrierend. Aber Du bist stark und wirst dich deshalb nicht aus der Fassung bringen lassen. Denke immer daran: Das Leben macht niemals nur einen Punkt. Es macht immer drei Punkte … . 😉
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