IV will Hilfslosen-Entschädigung kürzen
hallo - wer kann uns helfen! IV will die Hilfslosen-Entschädigung von mittel auf leicht kürzen... und das bei einem beidseitig beinamputierten Mann. Das kann es doch nicht sein!! Argumente sind für uns überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir brauchen dringend rechtliche Hilfe.
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Antworten
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Hallo Sola
Ja, die IV will sparen wo sie kann. Bei einer Revision ist in aller Regel eine Veränderung / Verbesserung der tatsächlichen Verhältnisse notwendig; eine andere Beurteilung des gleich gebliebenen Sachverhaltes ist für eine Revision nicht ausreichend. Ich würde Ihnen raten, sich umgehend einen Anwalt zu suchen.
Freundliche Grüsse
Sebastian Lorentz
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guten tag herr lorentz - danke - können sie mir einen anwalt empfehlen oder machen sie dies auch?
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Hallo Sola
Ja, wir machen solche Sachen auch. Ansonsten kann ich Ihnen die Schadenanwaelte, oder Kieser Senn und Partner empfehlen.
Freundliche Grüsse
Sebastian Lorentz
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